Bern (AWP/sda) - Beim Verkehr mit Abfällen haben sich in den letzten Jahren auf internationaler und nationaler Ebene wichtige Grundlagen geändert. Deshalb müssen die einschlägigen Verordnungen überarbeitet werden.
Die Globalisierung des Abfallmarkts erfordere klare Vorgaben für die Bewilligungen des Bundes für Abfallimporte und -exporte, teilte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) am Donnerstag mit. Zudem habe die EU neue Vorschriften über den grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen erlassen.
Aus diesen Gründen müssen die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) von 2006 und die Technische Verordnung über Abfälle (TVA) von 1990 angepasst werden. Das Umweltdepartement (UVEK) hat eine Anhörung zu den Verordnungs-Revisionen eröffnet. Sie dauert bis am 28. Februar 2009.
Das Umweltschutzgesetz verlangt, dass Abfälle umweltverträglich und soweit wie möglich sinnvoll im Inland entsorgt werden. Es soll konkretisiert werden, welche Abfälle im Inland zu entsorgen sind. Das schweizerische Verfahren für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen soll jenem der EU angeglichen werden.
In den letzten 20 Jahren hat sich die Abfallwirtschaft stark verändert. So werden heute keine Siedlungsabfälle mehr abgelagert, hingegen fällt auf Deponien mehr Altlastenmaterial an. Deshalb sollen noch fehlende Kriterien (Grenzwerte und Positivlisten) für Deponien festgelegt werden.
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