Winterthur ZH (awp/sda) - Nach der Stadt Zürich zieht nun auch die Stadt Winterthur wegen des vorläufigen Betriebsreglementes am Flughafen Zürich vor Bundesgericht. Gemeinsam mit umliegenden Gemeinden ficht Winterthur den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember an.
Das Gericht hatte über Beschwerden von zahlreichen Gemeinden, Firmen, Interessengruppen und Privaten zu entscheiden, die sich gegen die Genehmigung des vorläufigen Betriebsreglements durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wehrten. In den Hauptpunkten wies das Bundesverwaltungsgericht sämtliche Beschwerden ab.
Obwohl dem Flughafen eine grosse Bedeutung zukomme, sei es nicht vertretbar, dass dieser seine Start- und Landekapazitäten garantiert bekomme, ohne dass auch Rücksicht auf die Bevölkerung genommen werde, begründet die Stadt in einer Mitteilung vom Mittwoch den Weiterzug.
Die Stadt fordert unter anderem, dass für die Pistenbenützung langfristig eine klare Ordnung festgehalten werde. Dies mache den Lärm für die Betroffenen voraussehbar.
Ein Abweichen von den Standardrouten solle zudem erst ab einer Höhe von 8'000 Fuss gestattet werden. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte beide Forderungen ab.
mk