Bern (AWP/sda) - Die obligatorische Versicherungsdeckung für AKW soll von 1 auf 1,8 Mrd CHF pro Anlage erhöht werden, findet die zuständige Kommission des Nationalrats. Sie folgt damit beim Kernenergiehaftpflichtgesetz dem Ständerat.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrats fällte laut Mitteilung vom Mittwoch ihren Beschluss mit 16 zu 1 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Der Ständerat hatte die Vorlage in der letzten Session behandelt.
Ein Rückweisungsantrag von Links, verbunden mit dem Auftrag, eine Pflichtdeckung für Schäden bis zu 500 Mrd CHF vorzusehen, wurde von der UREK, wie auch schon vom Ständerat, abgelehnt. Verworfen wurden auch Anträge, die obligatorische Versicherungsdeckung höher als 1,8 Mrd CHF anzusetzen.
Die Mehrheit der UREK vertritt laut der Medienmitteilung die Meinung, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Stromwirtschaft zu gewährleisten sei. Der Deckungsbetrag solle darum die in den internationalen Verträgen vorgesehenen Beträge nicht übersteigen.
Linke Minderheiten argumentierten ohne Erfolg, dass die Risiken der Kernenergie adäquat zu berücksichtigen seien. Mit einem höheren Deckungsbetrag könne ein Schritt zur Kostenwahrheit gemacht werden, und Wettbewerbsverzerrungen könnten reduziert werden.
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