21.04.2009 | 14:59
 

Credit Suisse entschädigt weitere Lehman-Opfer mit 50 Mio CHF (Zus)

Bern (awp/sda) - Die Credit Suisse (CS) lenkt ein: Sie entschädigt weitere Kunden, die mit Produkten der zusammengebrochenen US-Investmentbank Lehman Brothers Geld verloren haben. Nach Verhandlungen mit der Westschweizer Konsumentenschutzorganisation FRC ist sie nun grosszügiger.

Damit erhalten zusätzliche 1'700 CS-Kunden einen Teil ihres verlorenen Geldes zurück. Die CS lässt sich dies 50 Mio CHF kosten, wie sie am Dienstag mitteilte.

Bislang hatten rund 2'000 Kunden rund 100 Mio CHF an Entschädigung erhalten, weil sie mit kapitalgeschützten Produkten der untergegangenen Bank ihr Geld verloren hatten. Alle diese Zahlungen erfolgten aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, wie die Bank betont. Der CS wurde vorgeworfen, die Papiere noch verkauft zu haben, als die Investmentbank bereits in Schieflage war.

Geld von der CS erhielten bis anhin nur jene Kunden, die Ende August 2008 über ein Gesamtvermögen von maximal 500'000 CHF verfügten und 50% davon in Lehman-Produkten angelegt hatten.

Von Geschädigten wurden diese Kriterien als zu strikt kritisiert, doch die CS erklärte wiederholt, daran nichts zu ändern. Die Grossbank lehnte auch ein spezielles Schiedsgericht ab, wie es verschiedene Schutzorganiationen von Lehman-Opfern forderten.

Die Westschweizer Konsumentenschützer FRC brachten nun Bewegung in die Angelegenheit. Die FRC vertritt rund 400 CS-Kunden und ist damit nach eigenen Angaben die bedeutendste Vertreterin von Lehman-Geschädigten. Kern der Einigung: Ein Entschädigungsanspruch besteht neu, wenn 20% der Anlagen eines Kunden in Lehman-Produkte investiert waren.

Profitieren von dieser Einigung können nicht nur rund drei Viertel der von der FRC vertretenen Geschädigten, sondern alle CS-Kunden, die den neuen Kriterien entsprechen. Die CS wird sie in den nächsten Tagen kontaktieren und ihnen ein Rückkaufangebot unterbreiten.

Das Angebot beläuft sich auf 50 bis 70% des Nominalwerts der zurückgekauften Produkte. Zusätzlich werde die CS in gewissen Härtefällen Kunden, die die neu definierten Kriterien "nicht ganz" erfüllen, ebenfalls ein Rückkaufangebot unterbreiten.

Laut FRC kommen vornehmlich Kleinanleger in den Genuss der Entschädigung, deren Vermögen in substanziellen Mass vom Lehman-Zusammenbruch betroffen waren.

Die Einigung zwischen CS und FRC auf eine geänderte Entschädigungspraxis erfolgte nur wenige Tage vor der CS-Generalversammlung, an der auch der Umgang der Bank mit Lehman-Produkten zu reden geben könnte.

Die FRC will nun zusammen mit ihrem Anwalt die Anstrengungen intensivieren, um auch mit anderen betroffenen Schweizer Banken, insbesondere der UBS, nach ähnlichen Lösungen zu suchen.

Diese Forderung stellt auch die Anleger-Selbsthilfe: Die anderen involvierten Banken müssten jetzt ebenfalls eine adäquate aussergerichtliche Lösung anstreben.

Die Organisation begrüsst die geänderte Entschädigungspraxis der Credit Suisse. Das sei "ein guter Tag", sagte der Zürcher Wirtschaftsanwalt Daniel Fischer am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Die neu definierten Kriterien für einen Entschädigungsanspruch seien besser und kämen den Einzelfällen näher, sagte Fischer. Das Angebot der CS werde nun zusammen mit den Klienten seiner Kanzlei individuell geprüft.

cf

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