Pfusch am Bau: «Kaum Möglichkeiten, die Qualität zu überwachen»

Billige Türen, minderwertiges Parkett, fehlende Abdichtungen: Die Kehrseiten des Baubooms sind Pfusch und Billigbauweise. Ein Experte warnt vor Lücken im Konsumentenschutz.

VonJürg Zulliger
17.04.2012

Der Wohnungsbau in der Schweiz läuft so rund wie schon lange nicht mehr. Dieses Jahr werden über 40'000 Neubauwohnungen fertig gestellt. Doch jede Bauhochkonjunktur hat eine unschöne Kehrseite: Allzu oft bekommen die Eigenheimkäufer nicht solides Handwerk und dauerhafte Gebäude geliefert, sondern Billigbauweise und Baupfusch.

Der St. Galler Architekt Philipp Hostettler warnt: «Investitionen werden zunehmend nur noch auf einen Zeithorizont von einigen Jahren getätigt. Beim Bauen wirkt sich eine solche Haltung verheerend aus.»

Rolf Truninger, Chef der Firma QualiCasa, die sich auf Qualitätsmanagement beim Bau spezialisiert hat, spricht von Lücken im Konsumentenschutz: «Vor allem der Bau von Stockwerkeigentum ist problematisch, weil die Käufer und künftigen Eigentümer kaum Möglichkeiten haben, die Qualität beim Bau zu überwachen.» Realität seien stattdessen «Knebelverträge» zugunsten der Verkäufer.

Schäden kommen später ans Tageslicht

Beispiel: Wer eine Wohnung ab Plan kauft, wie dies heute üblich ist, muss die Handänderung beim Notar und die Zahlung des Kaufpreises oft zu einem Zeitpunkt vollziehen, wo die Wohnungen noch gar nicht fertig sind. «Somit haben Käufer auch praktisch kein Druckmittel mehr, um im Nachhinein die Behebung von Mängeln und bessere Bauqualität durchzusetzen», so Truninger. Die Verkäufer und Unternehmer machten sich die Knappheit von Wohnungen auf dem Markt zunutze, stellt der Experte fest.

Der Architekt Philipp Hostettler weiss, dass manche der heute erstellten Boom-Bauten minderer Qualität sind: «Unseriöse Anbieter am Markt sparen am falschen Ort. Ihr Motto: das neue Haus muss nur die Garantiefrist von fünf Jahren für versteckte Mängel überstehen.» Der Löwenanteil von Baumängeln und Folgeschäden kommt dann erst Jahre später ans Tageslicht. «Dies ist für Generalunternehmer förmlich eine Einladung, an allen Ecken und Enden zu sparen», erklärt der Architekt.

Das heisst: Hier billigere Türen, dort ein minderwertiges Parkett, oben eine dünnere Flachdachabdichtung, unten fehlende Abdichtungen an Kellerwänden. Getreu dem Motto: Jeder gesparte Franken ist ein Franken mehr Gewinn.

Kosten von 100 Milliarden Franken

Hostettler spricht von einer «Verluderung» von wahrlich beunruhigendem Ausmass: «Die Vernachlässigung der Bauqualität dürfte in den nächsten 30 bis 40 Jahren schweizweit Folgekosten von mehr als 100 Milliarden Franken verursachen.» Prominentes Beispiel ist das KKL Luzern, dessen Dach nur 12 Jahre nach der Eröffnung für 16 Millionen Franken saniert werden muss.

Keine Schlagzeilen machte bis jetzt die Frage, ob damit den Banken, die die aktuelle Bautätigkeit massiv mit Tiefstzinsen fördern, irgendwann Ungemach droht.

Eine Sprecherin der ZKB sagt dazu, man achte auf klare Dokumente und Vereinbarungen: «Wir empfehlen unseren Kunden überdies, Fachpersonen wie Bautreuhänder beizuziehen, um gegebenenfalls den Baufortschritt zu überwachen und insbesondere bei der Bauabnahme die korrekte Ausführung der Arbeiten sicherzustellen.»

 

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Der Wohnungsbau in der Schweiz läuft so rund wie schon lange nicht mehr. Dieses Jahr werden über 40'000 Neubauwohnungen fertig gestellt. Doch jede Bauhochkonjunktur hat eine unschöne Kehrseite: Allzu oft bekommen die Eigenheimkäufer nicht solides Handwerk und dauerhafte Gebäude geliefert, sondern Billigbauweise und Baupfusch.

Der St. Galler Architekt Philipp Hostettler warnt: «Investitionen werden zunehmend nur noch auf einen Zeithorizont von einigen Jahren getätigt. Beim Bauen wirkt sich eine solche Haltung verheerend aus.»

Rolf Truninger, Chef der Firma QualiCasa, die sich auf Qualitätsmanagement beim Bau spezialisiert hat, spricht von Lücken im Konsumentenschutz: «Vor allem der Bau von Stockwerkeigentum ist problematisch, weil die Käufer und künftigen Eigentümer kaum Möglichkeiten haben, die Qualität beim Bau zu überwachen.» Realität seien stattdessen «Knebelverträge» zugunsten der Verkäufer.

Schäden kommen später ans Tageslicht

Beispiel: Wer eine Wohnung ab Plan kauft, wie dies heute üblich ist, muss die Handänderung beim Notar und die Zahlung des Kaufpreises oft zu einem Zeitpunkt vollziehen, wo die Wohnungen noch gar nicht fertig sind. «Somit haben Käufer auch praktisch kein Druckmittel mehr, um im Nachhinein die Behebung von Mängeln und bessere Bauqualität durchzusetzen», so Truninger. Die Verkäufer und Unternehmer machten sich die Knappheit von Wohnungen auf dem Markt zunutze, stellt der Experte fest.

Der Architekt Philipp Hostettler weiss, dass manche der heute erstellten Boom-Bauten minderer Qualität sind: «Unseriöse Anbieter am Markt sparen am falschen Ort. Ihr Motto: das neue Haus muss nur die Garantiefrist von fünf Jahren für versteckte Mängel überstehen.» Der Löwenanteil von Baumängeln und Folgeschäden kommt dann erst Jahre später ans Tageslicht. «Dies ist für Generalunternehmer förmlich eine Einladung, an allen Ecken und Enden zu sparen», erklärt der Architekt.

Das heisst: Hier billigere Türen, dort ein minderwertiges Parkett, oben eine dünnere Flachdachabdichtung, unten fehlende Abdichtungen an Kellerwänden. Getreu dem Motto: Jeder gesparte Franken ist ein Franken mehr Gewinn.

Kosten von 100 Milliarden Franken

Hostettler spricht von einer «Verluderung» von wahrlich beunruhigendem Ausmass: «Die Vernachlässigung der Bauqualität dürfte in den nächsten 30 bis 40 Jahren schweizweit Folgekosten von mehr als 100 Milliarden Franken verursachen.» Prominentes Beispiel ist das KKL Luzern, dessen Dach nur 12 Jahre nach der Eröffnung für 16 Millionen Franken saniert werden muss.

Keine Schlagzeilen machte bis jetzt die Frage, ob damit den Banken, die die aktuelle Bautätigkeit massiv mit Tiefstzinsen fördern, irgendwann Ungemach droht.

Eine Sprecherin der ZKB sagt dazu, man achte auf klare Dokumente und Vereinbarungen: «Wir empfehlen unseren Kunden überdies, Fachpersonen wie Bautreuhänder beizuziehen, um gegebenenfalls den Baufortschritt zu überwachen und insbesondere bei der Bauabnahme die korrekte Ausführung der Arbeiten sicherzustellen.»

 

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