Martin Gehrer ist Diener zweier Herren. Wenn er als Verwaltungsrat die Geschicke der St.Galler Kantonalbank leitet, dann zählt er gerne auf die Rückendeckung des Kantons. Nimmt er dann jedoch auf dem Sessel des kantonalen Finanzdirektors Platz, so steht für den Politiker genauso fest: Für den Schutz vor einer Insolvenz soll die Staatsbank den Kanton auch recht entlöhnen.

Tatsächlich ist die Garantie Gold wert – erst recht in den heutigen turbulenten Zeiten am Finanzmarkt. Während in Europa ganze Staaten um ihre Ratings zittern, kommen Schweizer Banken zu allerbesten Bonitätsnoten. Das liegt nicht nur an ihren Leistungen und ihren soliden Bilanzen – sondern vor allem auch daran, dass die Marktteilnehmer fest darauf vertrauen, dass die Geldhäuser nie fallen gelassen werden. Das legt nun der Stabilitätsbericht der Schweizerischen Nationalbank schonungslos offen: Ohne die Aussicht auf die Hilfe Dritter käme das Moody’s-Rating der St.Galler Kantonalbank vier Stufen tiefer zu liegen. Staat AA1 gäbe es nur noch ein C+. Gar um fünf Noten schlechter wäre es um die Bonität der Zürcher Kantonalbank ZKB bestellt. Sie erhielte ebenfalls nur noch ein C+ (siehe Tabelle).

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Auch Raiffeisen Schweiz, deren Führung nur zu gern gegen Staatsbanken wettert, kommt – Genossenschaftsstruktur sei Dank – in den Genuss einer impliziten Garantie. Diese ist der Agentur Moody’s immerhin zwei Bonitätsstufen wert. Und mit dem Einstieg der ZKB bei der Valiant kann wohl auch die Regionalbank noch mit zusätzlichem Goodwill rechnen.

Entlastung in Millionenhöhe

Dabei stehen implizite und explizite Garantien zunehmend schief in der Landschaft. So arbeitet die Schweiz fieberhaft an Regeln, damit künftig auch eine UBS oder eine Credit Suisse pleite gehen könnten, ohne vom Steuerzahler gerettet zu werden. Und es mehrt sich die Kritik. «Staatsgarantien führen zu Sorglosigkeit», sagt Nationalrat Hans Kaufmann, der als Mitglied der Wirtschaftskommission ab dem 4. Juli über den neuen «Too-big-to-fail»-Vorschriften für die Grossbanken brüten wird. «Sie verleiten Anleger dazu, die Bonität wenig zu beachten, und die Banken, zu viele günstige Kredite zu sprechen.» Schon 2002 monierte der Internationale Währungsfonds: «Um Ungleichgewichte zu vermeiden, empfehlen wir, die Bevorzugung der Kantonalbanken auslaufen zu lassen.»

Geschehen ist wenig seither. Kantonal- und Regionalbanken profitierten während der Finanzkrise massiv von den Garantien. Diese hätten den Staatsinstituten auf dem Kapitalmarkt zu einem um ein halbes Prozent tieferen Zins verholfen, erzählen Banker. Bereits zuvor aber rechnete sich die Rückendeckung für die Banken. Gemäss den Analysten der Privatbank Vontobel wurden die Kantonalbanken 2006 bei der Refinanzierung am Kapitalmarkt dadurch um 135 Millionen Franken entlastet. Von den 22 Kantonalbanken mit Staatsgarantie hatten damals lediglich neun ihren Kanton explizit für den Schutz abgegolten. Sie bezahlten dafür knapp 73 Millionen Franken. 6,5 Millionen Franken überwies letztes Jahr die St.Galler Kantonalbank gesondert für die Bürgschaft des Kantons. Bei der ZKB heisst es lapidar: «Mit der Auslieferung der Gewinnausschüttung an Kanton und Gemeinden ist die Staatsgarantie abgegolten.»

Gleichzeitig mussten die Kantone in der Vergangenheit mit Millionen einspringen, wenn sich «ihre» Institute verspekulierten. So geschehen etwa in Bern, in Genf und zuletzt 2008 bei der Glarner Kantonalbank. Die Gefahr besteht weiter, und zwar nicht nur auf regionaler Ebene. «Staatsgarantien bieten nur eine Scheinsicherheit», sagt Christian Fischer, Analyst beim Zürcher Ratingspezialisten Independent Credit Research. Wenn etwa die ZKB mit ihrer 130 Milliarden Franken schweren Bilanz insolvent würde, könnte der Kanton die Last nicht schultern. «Das Verlustticket würde auf jeden Fall nach Bern weitergereicht», so Fischer. Das bestätigt Benedikt Gschwind von der Aufsichtskommission des Zürcher Kantonsrats über Staatsfirmen. «Theoretisch wäre die Bank zu gross, um vom Kanton allein gerettet zu werden. Es ist die Rolle der Aufsicht, die Risiken zu jeder Zeit zu überblicken, damit dies nicht geschieht.»

Kein Wunder, macht sich Bundesbern daran, die Risiken besser in den Griff zu bekommen. Beim Eidgenössischen Finanzdepartement überlegt man sich, das Kriterium der Systemrelevanz, das bisher nur für CS und UBS gilt, auszuweiten. «In Zukunft ist es denkbar, dass bei entsprechender Entwicklung von Grösse und Marktanteilen auch andere Banken als systemrelevant erklärt werden», sagt David Gerber, Divisionsleiter beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen.

Zudem treten ab dem 1. Juli die neuen Eigenkapitalpuffer in Kraft, welche die Schweizerische Finanzmarktaufsicht Finma letzten März in einem Rundschreiben festlegte. Die Schweizer Banken werden dabei in fünf Kategorien eingeteilt. Je grösser, komplexer und vernetzter ein Institut, desto höher auch die Eigenkapitalanforderungen und die Aufsichtstätigkeit der Finma.

Die strengere Überwachung passt nicht allen in den Kram. «Wir stellen generell eine strengere Regulierung fest – es trifft dabei auch jene Banken, die sich in der Finanzkrise als stabil erwiesen haben», sagt Pierin Vincenz, Raiffeisen-Chef. Im Kanton Zürich sorgt derweil ein Brief für Aufsehen, den die Finma an die ZKB verschickte. Darin fordert die Finanzmarktaufsicht insbesondere Änderungen in der Organisation des politisch gewählten Bankpräsidiums. Doch der Kanton sträubt sich, obwohl die ZKB dem Schweizer Bankengesetz unterliegt. Allenfalls könne man der Finma die Wahl der Bankaufsicht zur Bestätigung vorlegen, umreisst Kantonsrat Gschwind den Verhandlungsspielraum. Beim Dreierpräsidium sieht der Kantonsrat keinen Änderungsbedarf, da sich diese Aufstellung bewährt habe. «Persönlich würde ich mich zudem gegen die Aufforderung wehren, dass der Bankrat künftig von der Regierung bestellt werden soll», gibt sich Gschwind kämpferisch.

Schnelle Berner

Und doch gibt es vereinzelt Bewegung. Bis zum Jahresende will etwa der Kanton St.Gallen eine Vorlage zu einer Motion ausarbeiten. Die Motion verlangt, dass der Kanton seine Mehrheit an der Bank abgibt und die Staatsgarantie aufhebt. «Ein Abbau der Beteiligung des Kantons und eine Anpassung der Staatsgarantie sind in unserem Kanton ohne Verfassungsänderung möglich», erklärt Finanzdirektor Gehrer. Auch im Aargau und in Schwyz steht inzwischen die Staatsgarantie der dortigen Kantonalbanken zur Debatte. Und bis 2012 wird der Kanton Bern die Garantie für «seine» Bank dereinst vollständig abgebaut haben.

Anders in Zürich. Politiker sind sich einig: Wegen des Kräfteverhältnisses im Kantonsrat werde die Diskussion um die Staatsgarantie kaum stattfinden.