Silvio Berlusconi hatte Verständnis für Steuerhinterzieher. «Bei der hohen Steuerlast in unserem Lande ist es doch nicht verwunderlich, dass die Leute Steuern hinterziehen», erklärte er als italienischer Premierminister am Rande eines seiner Gerichtsverfahren. «Ich jedenfalls werde auch niemanden an sein Heimatland ausliefern, der vor ihn bedrohenden Steuern in Italien Zuflucht sucht.» Noch immer sind gegen den Ex-Staatschef vor dem Amtsgericht Mailand zwei Rechtsverfahren wegen Bilanzbetrugs und Steuerflucht anhängig.
Umso erstaunlicher, dass ausgerechnet die Regierung Berlusconi die EU-Richtlinie zur Besteuerung von Zinserträgen im Ausland umgehend akzeptierte und in nationales Recht umsetzte. Am 18. April 2005 erliess die Regierung das Gesetzesdekret Nr. 84/2005 und führte damit in Italien den automatischen Informationsaustausch ein. Er soll sicherstellen, dass Anleger von in- und ausländischen Kapitalerträgen Steuern zahlen.
25 der 27 EU-Mitgliedsstaaten machen mit, nur Österreich und Luxemburg sträuben sich noch. Die Regierungen feierten den automatischen Informationsaustausch als «Sieg für alle ehrlichen Steuerzahler». Jetzt sei Schluss mit der Steuerhinterziehung in Europa. Das Beispiel Italien zeigt, dass sich Theorie und Praxis im Kampf gegen Steuerhinterziehung nicht zu decken brauchen – und warum Silvio Berlusconi das Gesetz ungeniert unterschrieb.
Es verpflichtet Banken, Immobiliengesellschaften, die Italienische Post, Treuhand- und Finanzierungsgesellschaften sowie Sparkassenverbände, die in ihrem Verantwortungsbereich erwirtschafteten Zinserträge von Unternehmen oder Personen, die nicht ihren Steuersitz oder ihre Residenz in Italien haben, automatisch an die Finanzverwaltung zu melden. Laut EU-Richtlinien sollten diese Daten dann per Internet oder Entratel, ein spezielles elektronisches System zur Steuererfassung, an die betreffenden EU-Partnerstaaten übermittelt werden. Das Gesetz sieht vor, diese Daten jährlich zum 30. April für das vergangene Kalenderjahr zu erheben.
So trocken sich die Verordnung und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen anhören, so schwierig ist indes ihre Umsetzung. Der Gesetzestext gibt jedoch bereits den Ausweg aus der drohenden Meldepflicht vor. Ausdrücklich ist vorgesehen, dass Zinserträge von «im Ausland sitzenden Gesellschaften oder lebenden Personen» zu erfassen und den Finanzbehörden zu melden sind.
Umgehung ist für Reiche kein Problem
Die einfache Gegenmassnahme ist die Gründung eines Firmensitzes im betreffenden Land. Ausländische Privatpersonen, die ihre finanziellen Mittel in Italien anlegen – meist einhergehend mit Immobilienerwerb –, sorgen dafür, die sogenannte «residenza» zu erlangen, den Wohnsitz in der Gemeinde, in der sich die erworbene Immobilie befindet. Dies vermeidet nicht nur die automatische Erfassung der Zinserträge, sondern erspart zudem noch 7 Prozent der Grunderwerbssteuer. Residenten zahlen dem italienischen Fiskus 4 Prozent des Grundstückswertes an Erwerbssteuer, während die Grunderwerbssteuer für Nichtresidenten bei 11 Prozent liegt.
Sowohl für Firmen als auch Privatpersonen gilt: Kann man den Firmen- oder Wohnsitz nicht selbst erwerben, besorgt man sich Strohmänner – in Italien keine wirklich hohe Hürde. Zwar kontrollieren die örtlichen Behörden, von Polizei bis Guardia di Finanza, bei Erwerb der «residenza» die persönliche Anwesenheit des Antragsstellers. Doch die Kontrollen werden nach der Ausstellung des begehrten Papiers eingestellt. Der Verwaltungsaufwand ist zu gross.
Geht es bei den involvierten Summen um besonders hohe Beträge, kommt in Italien auch das probate Mittel der Bestechung ins Spiel. Nach Angaben des Obersten Rechnungshofes werden jährlich 60 Milliarden Euro zu Korruptionszwecken eingesetzt. Das reicht von Bestechung kommunaler Politiker bis hin zu Ministern. 2011 mussten vor dem Rücktritt Silvio Berlusconis als Premier bereits sein Arbeitsminister, sein Minister für Subsidiarität und Dezentralisierung und der Stellvertretende Chef der Guardia di Finanza wegen Korruptionsvorwürfen den Hut nehmen.
«Der automatische Informationsaustausch ist ein typisches Konstrukt, das Brüssel als Lösung für ein Problem ausgeheckt hat», sagt ein Beamter unter Zusicherung von Anonymität, «das aber an der Realität in den Mitgliedsländern scheitert.» David Boublil, Pressesprecher des EU-Kommissars für Steuern und Zollunion, räumt ein, dass es noch deutlichen Nachholbedarf gibt bei der Realisierung des automatischen Informationsaustausches. «Wir haben eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen unterbreitet, um Lücken in der Regelung zu schliessen», sagt Boublil. Dies beziehe sich auf die Feststellung des Eigentums des zinsbringenden Kapitals, auf die Definition von Investitionsfonds oder von genutzten «indirekten Anlagevehikeln», die steuerlich schwer zu erfassen seien.
Wichtigere inländische Steuersünder
Es wird nicht ganz einfach sein, die neu ausgearbeiteten Ergänzungen wieder in allen Mitgliedsländern umzusetzen. Boublil räumte ein, dass der Kontakt zu den italienischen Behörden zu Zeiten der Berlusconi-Administration nicht ohne Schwierigkeiten war. «Mit der neuen Regierung Monti gibt es aber keine Probleme.»
Die Krise und die Auflagen der Europäischen Union zwingen die Regierung Monti, nebst drastischen Sparmassnahmen auch neue Einnahmequellen zu finden, um das Staatsdefizit von 1,9 Billionen Euro abzubauen. «Wir müssen aktiv gegen Steuerhinterziehung vorgehen», erklärte Monti. Transparenz sei vonnöten. Dieselbe Transparenz fordert der Premier auch vom grenzüberschreitenden Kapitalverkehr. Bereits zum Ende der vierten Amtszeit Silvio Berlusconis warnte der Corte dei Conti, der Oberste Rechnungshof Italiens, dass dem Fiskus jährlich 90 Milliarden Euro durch Steuerflucht ins Ausland verlorengingen.
Obwohl die EU-Richtlinie seit 2005 nationales Gesetz ist, reagieren die Banken unterschiedlich darauf. So erklärte eine Sprecherin der Cassa Risparmio di Volterra, es gebe keine Probleme, das Gesetz anzuwenden. Die älteste Bank der Welt, die Monte dei Paschi di Siena, wollte auf Nachfrage keine Auskunft geben, wie in ihrem Hause die Regelung des automatischen Informationsaustausches geregelt wird. Dies seien bankinterne Angelegenheiten, man sehe sich in erster Linie den Klienten verpflichtet. Die Umsetzung sowohl des EU- als auch des nationalen Rechtes sei eine fiskalische Angelegenheit, um die sich das Finanzamt und die Guardia di Finanza zu kümmern hätten.
Auch die Nachfrage im römischen Finanzministerium stiess auf Zurückhaltung. Eine genaue Auskunft könne man zurzeit nicht geben, da sich das System in Umstrukturierung befinde, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums.
In der Tat steht die Monti-Administration zurzeit vor wichtigeren Problemen, als die Umsetzung des automatischen Informationsaustausches zu kontrollieren. Wichtiger, als die Steuersünder anderer Länder zu fassen, ist es, die eigenen zu finden und deren Gelder dem Staatssäckel zuzuführen.
































