Internet-Terrorist soll hinter Gitter

Zusammen mit seiner Partnerin betrieb er eine Terror-Website: Jetzt soll der Internet-Terrorist Moez Garsallaoui nach dem Willen des Bundesstrafgerichts doch ins Gefängnis. Aber: Die Wahrscheinlichkei

VonJean François Tanda
23.06.2011

Die Schweiz will den Internet-Terroristen Moez Garsallaoui nun doch ins Gefängnis stecken. Das Bundesstrafgericht hat im März eine Bewährungsstrafe gegen den Tunesier widerrufen, wie erst jetzt bekannt wurde.

Am 21. Juni 2007 hatte das Bundesstrafgericht den Internet-Terroristen Moez Garsallaoui zu 24 Monaten Gefängnis verurteilt, sechs davon unbedingt. Auch seine Partnerin, die Al-Kaida-Propagandistin Malika El-Aroud wurde damals verurteilt und erhielt eine Strafe von sechs Monaten auf Bewährung.

Die beiden hatten von Düdingen FR aus eine Website betrieben, auf der Bilder und Videos von Hinrichtungen und Folterungen veröffentlicht wurden. Das Bundesstrafgericht verurteilte das Islamistenpaar wegen Aufruf zu Gewalt und Unterstützung einer kriminellen Organisation. El-Aroud gilt als führende Figur von Al-Kaida in Europa.

«Führende Funktion» in terroristischer Vereinigung

Ihr Mann Garsallaoui hat seine Strafe nie abgesessen, nicht einmal die sechs Monate unbedingt. Noch vor dem Urteilsspruch am 21. Juni 2007 in Bellinzona hatte er sich nach Belgien abgesetzt. Später reiste er weiter nach Pakistan. In Afghanistan schliesslich verliert sich seine Spur.

Am 10. Mai 2010 hat ein Strafgericht in Brüssel Garsallaoui in Abwesenheit zu acht Jahren Gefängnis und einer Busse von 5000 Euro verurteilt. Er sei in «führender Funktion» Mitglied einer terroristischen Gruppierung gewesen, zumindest vom 1. Januar bis zum 11. Mai 2009, schreibt das Gericht in seinem Urteil.

Garsallaoui habe in dieser Funktion unter anderen Informationen, materielle und finanzielle Hilfe an diese terrorostische Gruppierung geleistet. Das Urteil ist rechtskräftig. Belgien fahndet per Haftbefehl nach Garsallaoui.

Seine Partnerin El-Faroud wurde im selben Prozess ebenfalls zu acht Jahren Haft verurteilt. Sie sitzt ihre Strafe derzeit ab. Ein Berufungsgericht hat das Urteil im Dezember 2010 bestätigt.

(tno/cms)

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Die Schweiz will den Internet-Terroristen Moez Garsallaoui nun doch ins Gefängnis stecken. Das Bundesstrafgericht hat im März eine Bewährungsstrafe gegen den Tunesier widerrufen, wie erst jetzt bekannt wurde.

Am 21. Juni 2007 hatte das Bundesstrafgericht den Internet-Terroristen Moez Garsallaoui zu 24 Monaten Gefängnis verurteilt, sechs davon unbedingt. Auch seine Partnerin, die Al-Kaida-Propagandistin Malika El-Aroud wurde damals verurteilt und erhielt eine Strafe von sechs Monaten auf Bewährung.

Die beiden hatten von Düdingen FR aus eine Website betrieben, auf der Bilder und Videos von Hinrichtungen und Folterungen veröffentlicht wurden. Das Bundesstrafgericht verurteilte das Islamistenpaar wegen Aufruf zu Gewalt und Unterstützung einer kriminellen Organisation. El-Aroud gilt als führende Figur von Al-Kaida in Europa.

«Führende Funktion» in terroristischer Vereinigung

Ihr Mann Garsallaoui hat seine Strafe nie abgesessen, nicht einmal die sechs Monate unbedingt. Noch vor dem Urteilsspruch am 21. Juni 2007 in Bellinzona hatte er sich nach Belgien abgesetzt. Später reiste er weiter nach Pakistan. In Afghanistan schliesslich verliert sich seine Spur.

Am 10. Mai 2010 hat ein Strafgericht in Brüssel Garsallaoui in Abwesenheit zu acht Jahren Gefängnis und einer Busse von 5000 Euro verurteilt. Er sei in «führender Funktion» Mitglied einer terroristischen Gruppierung gewesen, zumindest vom 1. Januar bis zum 11. Mai 2009, schreibt das Gericht in seinem Urteil.

Garsallaoui habe in dieser Funktion unter anderen Informationen, materielle und finanzielle Hilfe an diese terrorostische Gruppierung geleistet. Das Urteil ist rechtskräftig. Belgien fahndet per Haftbefehl nach Garsallaoui.

Seine Partnerin El-Faroud wurde im selben Prozess ebenfalls zu acht Jahren Haft verurteilt. Sie sitzt ihre Strafe derzeit ab. Ein Berufungsgericht hat das Urteil im Dezember 2010 bestätigt.

(tno/cms)

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