Wer träumt nicht davon, mit 60 mitten in der Woche in einem Strassencafé in Paris oder an einem Swimmingpool im Süden zu sitzen, statt zur Arbeit zu hetzen? Bei vielen bleibt der Wunsch ein Traum, da es an der Finanzierung hapert.

Meist liegt es daran, dass zu wenig und nicht konsequent genug gespart wurde. Viele sind sich ihrer Ausgaben gar nicht bewusst. Andere Ursachen sind Vermögensverluste durch die Finanzkrise oder Kürzungen bei den Pensionskassen. Das Hauptproblem aber: Viele fangen zu spät mit der Planung ihrer Frühpensionierung an. Tatsache ist, dass man sich spätestens ab 50 mit dem Thema auseinandersetzen sollte – und wer dann alles richtig macht, kann seinen Traum verwirklichen.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Mit 50 sollte man zu rechnen beginnen

Spielen wir das Szenario durch am Beispiel von Max und Lena D. Die beiden sind ein typisches Paar, das den Arbeitsalltag früher hinter sich lassen will. Beide sind 50-jährig und wollen mit 60 vermehrt auf Reisen gehen. Ihr Eigenheim ist zu einem grossen Teil abbezahlt, und die Kinder sind in zwei Jahren nicht mehr auf ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Günstige Voraussetzungen also, dennoch ist den Eheleuten klar: Eine Frühpensionierung ist kostspielig. Deshalb stellen sie sich die Gretchenfragen: Können wir uns das überhaupt leisten? Und wenn ja: ab wann?

Phase 1: Bestandesaufnahme

Zuerst geht es darum, sich eine Übersicht über die Vermögens- und Einkommenssituation zu verschaffen. Dafür stellen Max und Lena D. folgende Unterlagen zusammen:

  • letzte Steuererklärung mit Vermögensverzeichnis
  • Auflistung aller Konten sowie Depotauszug
  • Pensionskassenausweis und Reglement
  • Belege zu Freizügigkeitskonten und Freizügigkeitspolicen
  • Belege zu Säule-3a-Konten und -Policen
  • Lebensversicherungen
  • Unterlagen zum Wohneigentum
  • AHV- und Lohnausweis

Ausserdem müssen Max und Lena D. fortan ein Budget führen– nur so lassen sich Finanzierungslücken erkennen. Für einen groben Überblick genügt es vorerst, wenn die D.s erst einmal ihre aktuellen Einnahmen und Ausgaben festhalten und daneben diejenigen im Rentenalter schätzen. Einige Kostenpunkte werden wegfallen, etwa für auswärtige Verpflegung oder das Zweitauto, andere Ausgaben erhöhen sich, zum Beispiel Gesundheits- oder Reisekosten.

Werden nun den Kosten die fixen Einnahmen im Rentenalter gegenübergestellt (vor allem aus AHV und Pensionskasse), sind die jährlichen Fehlbeträge erkennbar. Fehlen den D.s für die Phase der Frühpensionierung beispielsweise 30'000 Franken pro Jahr, müssten sie bis dahin noch 150'000 Franken sparen. Natürlich kann in den nächsten zehn Jahren noch viel passieren. Deshalb sollten sie die Übersicht immer wieder anpassen, sobald es Abweichungen gibt.

Phase 2: Lücken füllen

Ist die Finanzierungslücke bekannt, gilt es, diese in den nächsten Jahren sukzessive zu füllen. Diese Varianten kommen in Frage:

  • Einkauf in die Pensionskasse: Der Vorteil ist, dass sich Einzahlungen in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen lassen. Achtung: Einkäufe kann man erst nach drei Jahren wieder als Kapital beziehen. Am besten klären Max und Lena D. bei ihren Pensionskassen ab, wie hoch ihr Einkaufspotential ist. Seit der BVG-Revision 2006 lassen sich die finanziellen Nachteile des Vorbezugs bei einigen Kassen mit zusätzlichen freiwilligen Einkäufen abfedern.
  • Aufbau der dritten Säule: Einzahlungen in die Säule 3a können ebenfalls in der Steuer-erklärung abgezogen werden. Banken wie auch Versicherungen bieten Produkte der gebundenen Vorsorge an. Der Unterschied besteht darin, dass Banklösungen im Vergleich zu Versicherungen keine Risiken (Todesfall, Erwerbsunfähigkeit wegen Invalidität) abdecken. Bei Banken steht also allein das Sparen im Vordergrund.
  • Freie Vorsorge: Hier kommt die ganze Palette in Frage: Sparkonten, Wertschriften, Einmaleinlagen et cetera.

Phase 3: Einkommen ersetzen

Während der Frühpensionierung muss das Ehepaar sein fehlendes Einkommen ersetzen. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Vermögensverzehr (Sparguthaben, Obligationen, Fonds): Hier ist empfehlenswert, von vornherein einen monatlichen Betrag zu fixieren, sonst besteht die Gefahr, dass man das Kapital unkontrolliert verbraucht. Wer genügend Vermögen auf der Seite hat, braucht AHV, Pensionskasse oder Säule 3a nicht vorzubeziehen.
  • (Teil-)Vorbezug der Säule 3a: Der Bezug ist fünf Jahre vor dem AHV-Alter möglich. Da Max und Lena D. über drei Säule-3a-Konten verfügen, könnten sie jedes Jahr ein Kon¬to auflösen. Ein gestaffelter Bezug hat zudem den steuerlichen Vorteil, dass man nicht mit dem gesamten Bezug in eine höhere Progressionsstufe fällt.
  • Vorbezug der AHV: Die Eheleute D. könnten die AHV-Rente um ein bis zwei Jahre früher beziehen. Sie fällt dann allerdings tiefer aus und bleibt auch nach der Pensionierung gekürzt: Pro Vorbezugsjahr gibt es eine Kürzung von 6,8 Prozent. Die AHV-Beitragspflicht besteht übrigens auch bei Vorbezug weiter.
  • Vorbezug des Pensionskassenguthabens: Zu welchen Bedingungen man sich vorzeitig pensionieren lassen kann, steht im Reglement der Kasse. Klar ist, dass die Altersleistungen tiefer werden, da das Guthaben insgesamt noch nicht so gross ist und in den letzten Jahren vor der Pensionierung die Beiträge an die Kasse am höchsten sind.

Falls Max und Lena D. einen Vorbezug in Betracht ziehen, müssen sie sich entscheiden: Kapital oder Rente? Was besser ist, lässt sich nicht generell sagen. Der Vorteil des Kapitalbezugs besteht darin, dass der nicht verbrauchte Teil im Todesfall an ihre Kinder geht. Bei der Rente erhält der überlebende Ehepartner nur noch 60 Prozent, und wenn dieser stirbt, gehen die Nach¬kommen sogar leer aus. Hingegen hat die Rentenlösung den Vorteil, dass man ¬lebenslang ein sicheres Einkommen hat. Allerdings wird die Rente bei einem Vorbezug gekürzt, da man sie länger bezieht. Nicht zuletzt deshalb entscheiden sich immer mehr für den Kapitalbezug. Der Nachteil davon ist, dass man sich um den Erhalt des Kapitals selbst kümmern muss.

  • Auszahlung von Einmaleinlageversicherungen: Max und Lena D. müssten den Ablauf der Einmaleinlageversicherung so planen, dass das Ende der Laufzeit in die Phase der Frühpensionierung fällt. Der Vorteil dieser Versicherung besteht darin, dass die Erträge steuerfrei sind, wenn man die Versicherung für mindestens fünf Jahre hat und man beim Ablauf mindestens 60-jährig ist. Ansonsten ist die Differenz zwischen Auszahlung und Prämie zu versteuern. Aber Achtung: Beim Abschluss erhebt der Bund eine Stempelsteuer von 2,5 Prozent.
  • Aufstockung der Hypothek: Max und Lena D. haben die Hypothek auf ihr Haus während des Arbeitslebens abgebaut. Während der Phase der Frühpensionierung könnten sie die Hypothek wieder aufstocken, um so mehr freie Mittel zur Verfügung zu haben. In einer Hochzinsphase kann diese Variante allerdings unattraktiv sein. Zudem sollte die Belehnung bei der Pensionierung nicht mehr als 65 Prozent sein. Und wenn sie sonst kein Einkommen haben, müssen sie damit rechnen, dass die Bank die Erhöhung ablehnt.

Dieser Artikel erschient zuerst beim «Beobachter» unter dem Titel Pensionierung: Früher in Rente – so klappts.

Mehr zur Frühpensionierung bei «Guider», dem digitalen Berater des «Beobachters».