ACTA-Abkommen: Ein Fall für das Gericht

Schutz des geistigen Eigentums oder beschnittene Freiheit im Internet: Jetzt beurteilt der Europäische Gerichtshof das umstrittene Urheberrechtsabkommen ACTA.

11.05.2012

Die EU-Kommission hat das umstrittene Urheberrechtsabkommen ACTA dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Prüfung vorlegt. «Wir können bestätigen, dass die EU-Kommission ihren Antrag auf eine Stellungnahme dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt hat», teilte ein Kommissionssprecher in Brüssel mit.

Aufgrund von zahlreichen Protesten in den EU-Ländern und auch Bedenken unter den Regierungen hatte die Brüsseler Behörde diesen Schritt bereits im Februar angekündigt, nun wurde er vollzogen.

Die Stellungnahme des EU-Gerichts sei «unerlässlich» aufgrund der zahlreichen Bedenken, ob ACTA in irgendeiner Weise gegen die Grundrechte verstosse, fügte der Sprecher hinzu. Das Gericht solle nun unabhängig die Rechtmässigkeit des Abkommens klären.

Die EU-Kommission forderte das EU-Parlament auf, bis zu einer Entscheidung des Gerichts mit einer Abstimmung über ACTA zu warten. Demnach lautet die den Luxemburger Richtern vorgelegte Frage: «Ist das geplante Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen (ACTA) vereinbar mit den Verträgen und insbesondere mit der Grundrechte-Charta?»

Kritiker: Freiheit beschnitten

Das von der EU-Kommission ausgehandelte ACTA-Abkommen soll den Schutz geistigen Eigentums verbessern, und zwar sowohl in der Realwirtschaft als auch im Internet. Es geht also etwa um Zollkontrollen, bei denen gefälschte Markenware aus Fernost beschlagnahmt wird.

Das Abkommen berührt aber laut Kritikern auch Generika oder illegale Downloads von Musikdateien in einer Tauschbörse im Netz.

Kritiker machen geltend, dass ACTA die Freiheit im Internet beschneiden könnte. Sie befürchten etwa, dass Internetprovider künftig mit der Musikindustrie kooperieren und im Extremfall bei vermuteten Rechtsverstössen den Anschluss sperren. Ausdrücklich vorgesehen ist dies in dem Abkommen aber nicht.

Neben dem Inhalt des Abkommens stört viele Kritiker aber auch, dass es angeblich geheim verhandelt wurde - was die EU zurückweist.

Die EU-Internetkommissarin Neelie Kroes hatte sich vor einer Woche dahingehend geäussert, dass sie kein Inkrafttreten des umstrittenen Abkommens mehr erwarte. Im EU-Parlament zeichnet sich immer grösserer Widerstand gegen ACTA ab. Auch die EU-Mitgliedstaaten müssen dem Vertrag zustimmen.

(vst/sda)

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Die EU-Kommission hat das umstrittene Urheberrechtsabkommen ACTA dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Prüfung vorlegt. «Wir können bestätigen, dass die EU-Kommission ihren Antrag auf eine Stellungnahme dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt hat», teilte ein Kommissionssprecher in Brüssel mit.

Aufgrund von zahlreichen Protesten in den EU-Ländern und auch Bedenken unter den Regierungen hatte die Brüsseler Behörde diesen Schritt bereits im Februar angekündigt, nun wurde er vollzogen.

Die Stellungnahme des EU-Gerichts sei «unerlässlich» aufgrund der zahlreichen Bedenken, ob ACTA in irgendeiner Weise gegen die Grundrechte verstosse, fügte der Sprecher hinzu. Das Gericht solle nun unabhängig die Rechtmässigkeit des Abkommens klären.

Die EU-Kommission forderte das EU-Parlament auf, bis zu einer Entscheidung des Gerichts mit einer Abstimmung über ACTA zu warten. Demnach lautet die den Luxemburger Richtern vorgelegte Frage: «Ist das geplante Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen (ACTA) vereinbar mit den Verträgen und insbesondere mit der Grundrechte-Charta?»

Kritiker: Freiheit beschnitten

Das von der EU-Kommission ausgehandelte ACTA-Abkommen soll den Schutz geistigen Eigentums verbessern, und zwar sowohl in der Realwirtschaft als auch im Internet. Es geht also etwa um Zollkontrollen, bei denen gefälschte Markenware aus Fernost beschlagnahmt wird.

Das Abkommen berührt aber laut Kritikern auch Generika oder illegale Downloads von Musikdateien in einer Tauschbörse im Netz.

Kritiker machen geltend, dass ACTA die Freiheit im Internet beschneiden könnte. Sie befürchten etwa, dass Internetprovider künftig mit der Musikindustrie kooperieren und im Extremfall bei vermuteten Rechtsverstössen den Anschluss sperren. Ausdrücklich vorgesehen ist dies in dem Abkommen aber nicht.

Neben dem Inhalt des Abkommens stört viele Kritiker aber auch, dass es angeblich geheim verhandelt wurde - was die EU zurückweist.

Die EU-Internetkommissarin Neelie Kroes hatte sich vor einer Woche dahingehend geäussert, dass sie kein Inkrafttreten des umstrittenen Abkommens mehr erwarte. Im EU-Parlament zeichnet sich immer grösserer Widerstand gegen ACTA ab. Auch die EU-Mitgliedstaaten müssen dem Vertrag zustimmen.

(vst/sda)

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