Bund haftet nicht für Genfer Kantonalbank-Debakel

Die Eidgenossenschaft muss den Kanton Genf nicht für seine Auslagen von 2,5 Milliarden Franken entschädigen, die er zur Sanierung der Genfer Kantonalbank aufgewendet hat. Das Bundesverwaltungsgericht

24.04.2012

Der Kanton Genf hatte der früheren Eidgenössischen Bankenkommission (EBK, heute Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, Finma) vorgeworfen, ihre Aufsichtspflicht gegenüber der Banque cantonale de Genève (BCGE) nicht korrekt wahrgenommen zu haben. Die Notsanierung der Bank im Jahr 2000 hatte die Genfer Staatskasse 2,5 Milliarden Franken gekostet. Daher hatte der Kanton Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Diese wurde nun aber abgewiesen.

Gesetz dient nicht Kantonen

Der Kanton hatte deshalb im Februar 2002 beim Finanzdepartement (EFD) ein Schadenersatzbegehren gegen den Bund eingereicht. Nachdem das Verfahren während sieben Jahren auf Eis gelegen hatte, wies das EFD das Begehren im August 2010 ab. Das Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde des Kantons Genf nun abgewiesen.

Der Entscheid kann innert 30 Tagen noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Man werde wahrscheinlich Beschwerde einlegen, hiess es denn auch seitens des Kantons Genf auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Die Richter in Bern bestätigen die Ansicht des EFD, dass die gesetzlichen Normen über die Bankenaufsicht nicht dazu dienen, die Banken vor ihren eigenen Organen oder die im Sanierungsfall haftenden Kantone zu schützen.

Mit Revisoren geeinigt

Vielmehr würden die Kantone zu ihren Kantonalbanken mehr oder weniger enge Beziehungen pflegen, die es ihnen erlauben würden, auf deren Geschäftsgang Einfluss zu nehmen. Eine solche Möglichkeit hätten gewöhnliche Bankkunden nicht. Entsprechend würden die Regeln der Bankenaufsicht hauptsächlich die Einleger schützen.

Die Genfer Kantonalbank war in den 1990er-Jahren wegen fauler Immobilienkredite an den Rand des Konkurses geraten. Die Bank überlebte nur dank der Gründung einer Auffanggesellschaft und milliardenschwerer Finanzspritzen des Kantons.

Nebst der Eidgenossenschaft hatte der Kanton Genf auch die seinerzeitige Revisionsgesellschaft Ernst&Young für den Schaden verantwortlich gemacht. Im vergangenen März verpflichtete sich Ernst&Young, dem Kanton Genf, der Stadt Genf und der BCGE insgesamt 110 Millionen Franken zu bezahlen.

Strafprozess läuft

Im Gegenzug verzichteten die Empfänger auf sämtliche strafrechtlichen und zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber den Revisoren. Seit Anfang März läuft der Appellationsprozess gegen drei ehemalige Kadermänner der Genfer Kantonalbank (BCGE). Ihnen wird Urkundenfälschung und qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen.

Das Urteil steht noch aus. Im vergangenen Juli hatte das Genfer Strafgericht in erster Instanz zwei der Angeschuldigten wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Der dritte war freigesprochen worden. (Urteil A-7111/2010 vom 11.4.2012)

(laf/chb/sda)

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Der Kanton Genf hatte der früheren Eidgenössischen Bankenkommission (EBK, heute Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, Finma) vorgeworfen, ihre Aufsichtspflicht gegenüber der Banque cantonale de Genève (BCGE) nicht korrekt wahrgenommen zu haben. Die Notsanierung der Bank im Jahr 2000 hatte die Genfer Staatskasse 2,5 Milliarden Franken gekostet. Daher hatte der Kanton Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Diese wurde nun aber abgewiesen.

Gesetz dient nicht Kantonen

Der Kanton hatte deshalb im Februar 2002 beim Finanzdepartement (EFD) ein Schadenersatzbegehren gegen den Bund eingereicht. Nachdem das Verfahren während sieben Jahren auf Eis gelegen hatte, wies das EFD das Begehren im August 2010 ab. Das Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde des Kantons Genf nun abgewiesen.

Der Entscheid kann innert 30 Tagen noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Man werde wahrscheinlich Beschwerde einlegen, hiess es denn auch seitens des Kantons Genf auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Die Richter in Bern bestätigen die Ansicht des EFD, dass die gesetzlichen Normen über die Bankenaufsicht nicht dazu dienen, die Banken vor ihren eigenen Organen oder die im Sanierungsfall haftenden Kantone zu schützen.

Mit Revisoren geeinigt

Vielmehr würden die Kantone zu ihren Kantonalbanken mehr oder weniger enge Beziehungen pflegen, die es ihnen erlauben würden, auf deren Geschäftsgang Einfluss zu nehmen. Eine solche Möglichkeit hätten gewöhnliche Bankkunden nicht. Entsprechend würden die Regeln der Bankenaufsicht hauptsächlich die Einleger schützen.

Die Genfer Kantonalbank war in den 1990er-Jahren wegen fauler Immobilienkredite an den Rand des Konkurses geraten. Die Bank überlebte nur dank der Gründung einer Auffanggesellschaft und milliardenschwerer Finanzspritzen des Kantons.

Nebst der Eidgenossenschaft hatte der Kanton Genf auch die seinerzeitige Revisionsgesellschaft Ernst&Young für den Schaden verantwortlich gemacht. Im vergangenen März verpflichtete sich Ernst&Young, dem Kanton Genf, der Stadt Genf und der BCGE insgesamt 110 Millionen Franken zu bezahlen.

Strafprozess läuft

Im Gegenzug verzichteten die Empfänger auf sämtliche strafrechtlichen und zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber den Revisoren. Seit Anfang März läuft der Appellationsprozess gegen drei ehemalige Kadermänner der Genfer Kantonalbank (BCGE). Ihnen wird Urkundenfälschung und qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen.

Das Urteil steht noch aus. Im vergangenen Juli hatte das Genfer Strafgericht in erster Instanz zwei der Angeschuldigten wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Der dritte war freigesprochen worden. (Urteil A-7111/2010 vom 11.4.2012)

(laf/chb/sda)

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