Bundesrat und UBS fordern Einstellung des UBS-Verfahrens in den USA

01.05.2009

New York/Miami (awp/sda) - Der Bundesrat und die UBS haben Stellung zu einer Klage gegen die Schweizer Bank vor einem Gericht in Miami bezogen. Sie fordern die Justiz auf, die Klage der US-Steuerbehörde, welche die Herausgabe von 52'000 UBS-Kundendaten verlangt, nicht weiter zu verfolgen.

 

In einem Brief, welcher am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters vorlag, schreibt der Bundesrat, eine solche Informationspflicht würden die Souveränität der Schweiz und das internationale Recht verletzen.

 

Das Schweizer Gesetz verbiete die Herausgabe von vertraulichen Informationen an ausländische Regierungen, wenn die Anfrage dafür nicht über die amtlich vorgesehenen Kanäle eingetroffen sei. Das Vorgehen gegen die UBS bezeichnete der Bundesrat als übermässig angelegte "Fisch-Expedition", welche mit der gültigen Rechtsgrundlage unvereinbar sei.

 

60-SEITIGE UBS-STELLUNGNAHME

 

Ähnlich wie der Bundesrat äusserte sich die UBS in ihrer Stellungnahme. Aus Respekt vor der Rechtssprechung und der Souveränität eines anderen Staates solle die Klage fallen gelassen werden.

 

Im 60-seitigen Schreiben wird dargelegt, wie die UBS und ihr Personal das Schweizer Strafrecht verletzen würden, falls sie Daten, die dem Bankengeheimnis unterliegen, herausrücken würden, ohne dass ein erhärterter Verdacht gegen Kunden vorliegt.

 

Die Vorladung sei inkompatibel mit dem Steuerabkommen zwischen der Schweiz und den USA, schreibt die UBS in der gerichtlichen Eingabe weiter. Das Abkomen mache spezifische Vorschriften, wie Regierungen in Sachen Informationen über Steuerfragen vorzugehen hätten.

 

GESTÄNDIGER UBS-BANKER ALS HAUPTZEUGE

 

Im Mai vergangenen Jahres war den US-Behörden ein Fisch ins Netz gegangen, auf den sie lange gewartet hatten: Eine Untersuchung der Steuerbehörde IRS zu den Tätigkeiten des russischen Immobilienhändlers Igor Olenicoff trug den Ermittlern den Namen seines Privatbankiers Bradley Birkenfeld ein.

 

Dem ehemaligen Direktor der Private-Banking-Abteilung der UBS konnte nachgewiesen werden, im Ausland betrügerische Anlagefonds und Firmen gegründet zu haben, um rund 150 Mio. Dollar an Vermögen reicher Klienten wie Olenicoff zu verbergen.

 

Birkenfeld gestand und arbeitet seither mit den US-Behörden zusammen. Auf seine Kenntnisse stützt sich die Klage. Im Februar diesen Jahres musste sich die Bank dem Druck der Amerikaner beugen.

 

Sie überweis die Daten von rund 300 Kunden, die des Steuerbetrugs verdächtigt wurden und zahlte zudem eine Busse von 780 Mio. Dollar. Einen Tag nach dem Vergleich doppelten die US-Behörden aber nach und verlangte die Herausgabe 52'000 weiterer Kontodaten. Die UBS hatte bis am 30. April Zeit, um sich zu den Vorwürfen der US-Steuerbehörde zu äussern.

 

ps

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New York/Miami (awp/sda) - Der Bundesrat und die UBS haben Stellung zu einer Klage gegen die Schweizer Bank vor einem Gericht in Miami bezogen. Sie fordern die Justiz auf, die Klage der US-Steuerbehörde, welche die Herausgabe von 52'000 UBS-Kundendaten verlangt, nicht weiter zu verfolgen.

 

In einem Brief, welcher am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters vorlag, schreibt der Bundesrat, eine solche Informationspflicht würden die Souveränität der Schweiz und das internationale Recht verletzen.

 

Das Schweizer Gesetz verbiete die Herausgabe von vertraulichen Informationen an ausländische Regierungen, wenn die Anfrage dafür nicht über die amtlich vorgesehenen Kanäle eingetroffen sei. Das Vorgehen gegen die UBS bezeichnete der Bundesrat als übermässig angelegte "Fisch-Expedition", welche mit der gültigen Rechtsgrundlage unvereinbar sei.

 

60-SEITIGE UBS-STELLUNGNAHME

 

Ähnlich wie der Bundesrat äusserte sich die UBS in ihrer Stellungnahme. Aus Respekt vor der Rechtssprechung und der Souveränität eines anderen Staates solle die Klage fallen gelassen werden.

 

Im 60-seitigen Schreiben wird dargelegt, wie die UBS und ihr Personal das Schweizer Strafrecht verletzen würden, falls sie Daten, die dem Bankengeheimnis unterliegen, herausrücken würden, ohne dass ein erhärterter Verdacht gegen Kunden vorliegt.

 

Die Vorladung sei inkompatibel mit dem Steuerabkommen zwischen der Schweiz und den USA, schreibt die UBS in der gerichtlichen Eingabe weiter. Das Abkomen mache spezifische Vorschriften, wie Regierungen in Sachen Informationen über Steuerfragen vorzugehen hätten.

 

GESTÄNDIGER UBS-BANKER ALS HAUPTZEUGE

 

Im Mai vergangenen Jahres war den US-Behörden ein Fisch ins Netz gegangen, auf den sie lange gewartet hatten: Eine Untersuchung der Steuerbehörde IRS zu den Tätigkeiten des russischen Immobilienhändlers Igor Olenicoff trug den Ermittlern den Namen seines Privatbankiers Bradley Birkenfeld ein.

 

Dem ehemaligen Direktor der Private-Banking-Abteilung der UBS konnte nachgewiesen werden, im Ausland betrügerische Anlagefonds und Firmen gegründet zu haben, um rund 150 Mio. Dollar an Vermögen reicher Klienten wie Olenicoff zu verbergen.

 

Birkenfeld gestand und arbeitet seither mit den US-Behörden zusammen. Auf seine Kenntnisse stützt sich die Klage. Im Februar diesen Jahres musste sich die Bank dem Druck der Amerikaner beugen.

 

Sie überweis die Daten von rund 300 Kunden, die des Steuerbetrugs verdächtigt wurden und zahlte zudem eine Busse von 780 Mio. Dollar. Einen Tag nach dem Vergleich doppelten die US-Behörden aber nach und verlangte die Herausgabe 52'000 weiterer Kontodaten. Die UBS hatte bis am 30. April Zeit, um sich zu den Vorwürfen der US-Steuerbehörde zu äussern.

 

ps

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