Das totalitäre Regime von Eritrea herrscht auch über seine Landsleute in der Schweiz mit harter Hand. So treibt das Generalkonsulat in Genf bei Flüchtlingen regelmässig Einkommenssteuern ein. Mehrere Tausend Eritreer würden die sogenannte Zwei-Prozent-Steuer zahlen, erzählt ein Betroffener der «NZZ am Sonntag». Die Zahlungen betragen zum Teil mehrere Tausend Franken.

Weil viele Eritreer in der Schweiz keine Arbeit haben, begleichen sie die Steuerschulden mit Geld aus der Sozialhilfe. Das Generalkonsulat verschiebt die Steuergelder dann über ein Konto bei der UBS in Zürich ans eritreische Regime, wie die «NZZ am Sonntag» mit Verweis auf Dokumente schreibt. Die Entrichtung der Zwei-Prozent-Steuer, zum Teil aber auch die Unterzeichnung eines sogenannten «Letters of Regret» sind Voraussetzungen dafür, dass eritreische Flüchtlinge zurück in ihre Heimat reisen können.

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Über Umwege in die Heimat

Das eritreische Generalkonsulat unterstützt die Reisenden und rät ihnen, mit hiesigen Reisepapieren nach Italien, Ägypten und in den Sudan zu fliegen, auf den dortigen eritreischen Botschaften eritreische Pässe oder Identitätskarten zu beziehen und mit diesen weiter in ihre Heimat zu reisen. Weil auf diese Weise in den Schweizer Papieren keine Stempel von eritreischen Grenzbehörden auftauchen, bleiben die Reisen dem Bundesamt für Migration (BfM) verborgen.

(moh)