Grüne kompromissbereit bei der Umsetzung der Weber-Initiative

Die Grünen zeigen sich für die Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative kompromissbereit: Sie wollen nicht auf einer strikten Zweitwohnungs-Definition beharren. Sind Wohnungen 120 Tage im Jahr bewohnt, s

30.04.2012

Die neu gewählte Co-Präsidentin der Grünen, Adèle Thorens, zeigte sich am Montag vor den Medien in Bern kompromissbereit. Es gehe den Grünen in der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative nicht einfach nur darum, die Auswüchse der Bauwirtschaft zu stoppen. Ziel sie es auch, die Ressourcen besser zu nutzen.

Es gelte deshalb, bereits gebaute Zweitwohnungen besser auszulasten. Damit eine Ferienwohnung nicht zur Zweitwohnungsquote gezählt wird, soll sie mindestens 120 Tage belegt sein. Die Gemeinden sollen - unter Einhaltung gewisser Vorgaben - für die Anwendung dieser Definition zuständig sein.

Grüne für diverse Ausnahmen

Die Grünen seien auch bereit, gewisse Ausnahmen zu akzeptieren, wenn das Gesamtziel der Initiative nicht in Frage gestellt werde, sagte die Waadtländer Nationalrätin. Erben Kinder das Haus oder die Wohnung der Eltern, sollen sie diese Erstwohnung in eine Zweitwohnung umwandeln dürfen. Die Fragen zu Alphütten und Rustici sollen gesondert behandelt werden. Ausserdem sollen in Regionen, die unter Abwanderung leiden, Ausnahmen möglich sein.

Die Initiative - welche am 11. März von Volk und Ständen gutgeheissen wurde - verlangt von den Gemeinden eine Begrenzung des Zweitwohnungsanteils auf 20 Prozent. Gemeinden, welche die Quote bereits erreicht haben, dürfen keine weiteren Zweitwohnungen bewilligen. Bereits gebaute Zweitwohnungen dürfen weiter genutzt werden.

«Initianten nicht verraten»

Für den Berner Nationalrat Alec von Graffenried verraten die Grünen mit ihrer Kompromissbereitschaft das Anliegen des Umwelt- und Landschaftschützers Franz Weber nicht. Dieser verlangt eine restriktive Auslegung des Initiativtextes.

Ziel der Initianten ist laut von Graffenried immer die Förderung der Hotellerie und die bessere Bewirtschaftung der Zweitwohnungen gewesen. Von einer Aufweichung könne zudem keine Rede sein. 120 Tage Auslastung seien ein ambitiöses Ziel, das auch viele Hotels unter dem Strich nur schwer erreichten, sagte der Politiker, der gleichzeitig Bern Tourismus präsidiert.

Neue Konzepte gefordert

Zur besseren Auslastung bestehender Zweitwohnungen plädieren die Grünen unter anderem für dezentrale Hotels, wo Ferienwohnungen wie Hotelzimmer vermietet und Mahlzeiten zentral angeboten werden. Auch sollen die Vermietungs-Dienstleistungen professionalisiert werden.

Damit die Bauwirtschaft in den betroffenen Berggebieten wegen des Zweitwohnungsbaustopps nicht zusammenbricht, fordern die Grünen Investitionen in energetische Sanierungen der bestehenden Bausubstanz.

Dazu soll das Gebäudeprogamm ergänzt werden. Die Walliser Kantonalpartei der Grünen schlägt zur Finanzierung solcher Massnahmen auch vor, aus Abgaben von Zweitwohnungsbesitzern einen Fonds zu äufnen. Zur Förderung der Auslastung können sich die Walliser auch steuerliche Instrumente vorstellen, etwa die teilweise Steuerbefreiung der Mieteinnahmen.

Rechtliche Schritte gegen renitente Gemeinden

Zurzeit ist eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Verwaltung, der Kantone, der Gemeinden und der Initianten daran, die zur Umsetzung der Initiative nötigen Ausführungsbestimmungen zu entwerfen.

Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) bestätigte am Montag eine Meldung der «Sonntagszeitung», wonach diese Arbeitsgruppe rechtliche Schritte gegen jene Gemeinden vorschlagen möchte, welche die Initiative nicht umsetzen wollen.

Es handle sich um eine der Ideen, die im Verordnungsentwurf Eingang finden könnte. Dieser soll Mitte Juni in die Vernehmlassung gehen. Der Bundesrat will sich nach dem Sommerferien damit befassen.

(chb/sda)

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Es gelte deshalb, bereits gebaute Zweitwohnungen besser auszulasten. Damit eine Ferienwohnung nicht zur Zweitwohnungsquote gezählt wird, soll sie mindestens 120 Tage belegt sein. Die Gemeinden sollen - unter Einhaltung gewisser Vorgaben - für die Anwendung dieser Definition zuständig sein.

Grüne für diverse Ausnahmen

Die Grünen seien auch bereit, gewisse Ausnahmen zu akzeptieren, wenn das Gesamtziel der Initiative nicht in Frage gestellt werde, sagte die Waadtländer Nationalrätin. Erben Kinder das Haus oder die Wohnung der Eltern, sollen sie diese Erstwohnung in eine Zweitwohnung umwandeln dürfen. Die Fragen zu Alphütten und Rustici sollen gesondert behandelt werden. Ausserdem sollen in Regionen, die unter Abwanderung leiden, Ausnahmen möglich sein.

Die Initiative - welche am 11. März von Volk und Ständen gutgeheissen wurde - verlangt von den Gemeinden eine Begrenzung des Zweitwohnungsanteils auf 20 Prozent. Gemeinden, welche die Quote bereits erreicht haben, dürfen keine weiteren Zweitwohnungen bewilligen. Bereits gebaute Zweitwohnungen dürfen weiter genutzt werden.

«Initianten nicht verraten»

Für den Berner Nationalrat Alec von Graffenried verraten die Grünen mit ihrer Kompromissbereitschaft das Anliegen des Umwelt- und Landschaftschützers Franz Weber nicht. Dieser verlangt eine restriktive Auslegung des Initiativtextes.

Ziel der Initianten ist laut von Graffenried immer die Förderung der Hotellerie und die bessere Bewirtschaftung der Zweitwohnungen gewesen. Von einer Aufweichung könne zudem keine Rede sein. 120 Tage Auslastung seien ein ambitiöses Ziel, das auch viele Hotels unter dem Strich nur schwer erreichten, sagte der Politiker, der gleichzeitig Bern Tourismus präsidiert.

Neue Konzepte gefordert

Zur besseren Auslastung bestehender Zweitwohnungen plädieren die Grünen unter anderem für dezentrale Hotels, wo Ferienwohnungen wie Hotelzimmer vermietet und Mahlzeiten zentral angeboten werden. Auch sollen die Vermietungs-Dienstleistungen professionalisiert werden.

Damit die Bauwirtschaft in den betroffenen Berggebieten wegen des Zweitwohnungsbaustopps nicht zusammenbricht, fordern die Grünen Investitionen in energetische Sanierungen der bestehenden Bausubstanz.

Dazu soll das Gebäudeprogamm ergänzt werden. Die Walliser Kantonalpartei der Grünen schlägt zur Finanzierung solcher Massnahmen auch vor, aus Abgaben von Zweitwohnungsbesitzern einen Fonds zu äufnen. Zur Förderung der Auslastung können sich die Walliser auch steuerliche Instrumente vorstellen, etwa die teilweise Steuerbefreiung der Mieteinnahmen.

Rechtliche Schritte gegen renitente Gemeinden

Zurzeit ist eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Verwaltung, der Kantone, der Gemeinden und der Initianten daran, die zur Umsetzung der Initiative nötigen Ausführungsbestimmungen zu entwerfen.

Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) bestätigte am Montag eine Meldung der «Sonntagszeitung», wonach diese Arbeitsgruppe rechtliche Schritte gegen jene Gemeinden vorschlagen möchte, welche die Initiative nicht umsetzen wollen.

Es handle sich um eine der Ideen, die im Verordnungsentwurf Eingang finden könnte. Dieser soll Mitte Juni in die Vernehmlassung gehen. Der Bundesrat will sich nach dem Sommerferien damit befassen.

(chb/sda)

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