Im grössten Justizskandal der vergangenen Jahre will die Schweiz nicht zahlen: Obwohl die Bundesanwaltschaft illegal gegen den Banker Oskar Holenweger vorging und darum auch durch die höchsten Richter in aller Deutlichkeit in die Schranken gewiesen wurde, bekommt er keinen Schadenersatz. Für den Zürcher SVP-Nationalrat und Juristen Claudio Zanetti ist das ein «kafkaesker Entscheid» – mit anderen Worten: unerklärlich und bedrohlich zugleich. «Nun argumentiert der Staat, Holenweger hätte sich zu einem Zeitpunkt, als er noch gar nicht abschätzen konnte, was da passiert, den Schaden anmelden müssen?», fragt Zanetti.

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Der Jurist erinnert daran, dass in dieser Affäre sogar ein Staatsanwalt an sich selber einen Drohbrief schickte, um Holenweger zu belasten. «Man fühlt sich wie im falschen Film: Die gleichen Leute, die grosszügig für Verdingkinder oder Spanienkämpfer einstehen, verweigern sich bei Holenweger und meinen, er hätte halt früher kommen sollen.»

Ohrfeige für Bundesanwalt

Die Bundesanwaltschaft unter Ex-Chef Valentin Roschacher glaubte im Jahr 2003 dem kolumbianischen Drogenhändler José Manuel Ramos, Bankier Holenweger betreibe Geldwäscherei für kolumbianische Drogenkartelle. Die Ermittlungen waren geprägt von vielen Pannen und illegalen Machenschaften seitens der Beamten. Der Anfangsverdacht gegen Holenweger basierte auf einem Lügengebilde Ramos'.

Doch statt das Verfahren einzustellen, machte die Bundesjustiz weiter und verstrickte sich in immer grössere Widersprüche. 2011 wurde Holenweger der Prozess gemacht – und vollumfänglich freigesprochen. An die Bundesanwaltschaft verteilte das Bundesstrafgericht verbale Ohrfeigen und sprach Holenweger 430'000 Franken Schadenersatz und Genugtuung zu. Dieser reichte darauf gegen die Schweiz eine Staatshaftungsklage ein. Er bezifferte seinen Einkommensausfall all die Jahre seit der Verhaftung 2003 auf mehrere Millionen Franken.

«Wenn sie zahlten, müssten sie sich erklären»

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ist auf das Schadenersatzgesuch von Holenweger nicht eingetreten, wie handelszeitung.ch letzte Woche publik machte. Der geforderte Schadenersatz hätte im Rahmen des Strafverfahrens gegen Holenweger geltend gemacht werden müssen, sagte Mediensprecher Roland Meier gegenüber handelszeitung.ch. Weiter sagte er: «Das Gesuch wäre zudem mangels Widerrechtlichkeit abzuweisen gewesen. Weder Handlungen der Bundesanwaltschaft noch der damaligen Eidgenössischen Bankenkommission sind als widerrechtlich im Sinne des Haftungsrechts zu bezeichnen.»

Weiter machte er geltend, dass die aufgeführten Ansprüche ohnehin verwirkt gewesen wären. Unter diesen Umständen habe man nicht prüfen müssen, ob überhaupt ein Schaden vorliege. Diese Argumentation löst beim Zürcher SVP-Nationalrat und Juristen Claudio Zanetti nur Kopfschütteln aus. Er vermutet ganz andere Gründe für die Verweigerung: «Wenn sie zahlten, müssten sie sich erklären», so der Nationalrat.

Weiterzug offen

Zanetti selbst wartet auf einen seit bald zehn Jahren in Aussicht gestellten Abschlussbericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Bundes zur Affäre: «Obwohl er uns versprochen wurde, ist er bis heute nicht erschienen.» Die GPK ist die einzige Behörde der Schweiz, die zeitnah Licht in diese Affäre bringen könnte. Der Bericht wurde seit 2007 in Aussicht gestellt. Bis heute wartet die Öffentlichkeit auf diesen Rechenschaftsbericht.

Holenweger seinerseits kann die Verfügung des Finanzdepartements mit Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen. Sein Anwalt Lorenz Erni wollte sich dazu gegenüber handelszeitung.ch nicht äussern. Ein Rekurs ist aber sehr wahrscheinlich. Hatte doch Holenweger bereits einen Vergleich mit der Bundesanwaltschaft vor der Gerichtsverhandlung kategorisch abgelehnt. Das Urteil des Bundesstrafgerichts im Jahr 2011 bestätige seinen damaligen Entscheid als einzig richtig.