Maulkorb für Tieraktivist Kessler gegen Novartis-Boss

Erwin Kessler vom Verein gegen Tierfabriken darf Daniel Vasella öffentlich als Tierquäler bezeichnen. Das Thurgauer Obergericht verbietet Kessler jedoch, den Novartis-Chef des Massenverbrechens an Tie

13.04.2012

Erwin Kessler wirft Vasella auf der Website des VgT vor, mit Tierversuchen Tierquälerei und (moralische) Massenverbrechen zu begehen. Mit Urteil vom 1. Dezember 2011 hat das Thurgauer Obergericht die Ehrverletzungsklage von Daniel Vasella teilweise geschützt.

Es sei nicht ehrverletzend, wenn Unternehmen und deren Chefs, die Tierversuche durchführen oder durchführen lassen, als Tierquäler bezichtigt werden, hält die zweite Thurgauer Gerichtsinstanz fest. Schliesslich seien legale Tierversuche mit Qualen und Ängsten für die betroffenen Tiere verbunden.

Das Thurgauer Obergericht hat Erwin Kessler jedoch einen Teil-Maulkorb verpasst, wie Kessler in einer Medienmitteilung vom Freitag schreibt. Das Gericht verbietet dem Tierschützer aus dem thurgauischen Tuttwil und dem VgT, den Begriff «Massenverbrechen» zu verwenden. Kessler muss den Begriff «Massenverbrechen» im Internet löschen, ansonsten drohe ihm eine Strafe.

Kessler pfeift auf Verbot

«Ich werde mich nicht an dieses pauschale, widersprüchliche Verbot eines Wortes halten», schreibt Kessler. Eine solche staatliche Sprachregelung verletze die Meinungsäusserungsfreiheit gemäss Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Kessler will das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. Falls die obersten Schweizer Richter der gleichen Ansicht seien, wie die Thurgauer, werde er wegen Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelangen, schreibt Kessler weiter.

(chb/laf/sda)

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Erwin Kessler wirft Vasella auf der Website des VgT vor, mit Tierversuchen Tierquälerei und (moralische) Massenverbrechen zu begehen. Mit Urteil vom 1. Dezember 2011 hat das Thurgauer Obergericht die Ehrverletzungsklage von Daniel Vasella teilweise geschützt.

Es sei nicht ehrverletzend, wenn Unternehmen und deren Chefs, die Tierversuche durchführen oder durchführen lassen, als Tierquäler bezichtigt werden, hält die zweite Thurgauer Gerichtsinstanz fest. Schliesslich seien legale Tierversuche mit Qualen und Ängsten für die betroffenen Tiere verbunden.

Das Thurgauer Obergericht hat Erwin Kessler jedoch einen Teil-Maulkorb verpasst, wie Kessler in einer Medienmitteilung vom Freitag schreibt. Das Gericht verbietet dem Tierschützer aus dem thurgauischen Tuttwil und dem VgT, den Begriff «Massenverbrechen» zu verwenden. Kessler muss den Begriff «Massenverbrechen» im Internet löschen, ansonsten drohe ihm eine Strafe.

Kessler pfeift auf Verbot

«Ich werde mich nicht an dieses pauschale, widersprüchliche Verbot eines Wortes halten», schreibt Kessler. Eine solche staatliche Sprachregelung verletze die Meinungsäusserungsfreiheit gemäss Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Kessler will das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. Falls die obersten Schweizer Richter der gleichen Ansicht seien, wie die Thurgauer, werde er wegen Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelangen, schreibt Kessler weiter.

(chb/laf/sda)

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