Medgate wird ab Anfang 2014 nach telefonischer Konsultation neu auch Arbeitsunfähigkeitszeugnisse für ihre Patienten ausstellen. Das Zeugnis wird aber nur dann beweiskräftig sein, wenn es vom Arbeitgeber akzeptiert wird, wie Medgate am Donnerstag mitteilte.

Das Ausstellen der Arbeitsunfähigkeitszeugnisse gestützt auf Telefonkonsultationen soll nach strengen und klar definierten internen Richtlinien und der ärztlichen Sorgfaltspflicht erfolgen, heisst es weiter. Nach einer sechsmonatigen Pilotphase soll definitiv über die Einführung des Angebots entschieden werden.

Seit dem Jahr 2000 hat Medgate 3,4 Millionen Telekonsultationen durchgeführt. Dabei habe ein grosse Teil der Patienten abschliessend telemedizinisch behandelt werden können. Aus medizinischer Sicht sei in solchen Fällen für die Patienten kein weiterer Arztbesuch notwendig.

Dennoch müssten viele der Patienten nach der telemedizinischen Beratung einen Termin bei ihrem Hausarzt vereinbaren, weil sie ein Arztzeugnis für ihren Arbeitgeber benötigten. So entstünden Doppelspurigkeiten, die unnötige Kosten generierten. Gleichzeitig sei der Gang zum Arzt für kranke Menschen oft mit Strapazen verbunden und das Ansteckungsrisiko für Mitmenschen werde erhöht.

Im Sinne einer effizienten integrierten Versorgung sollen die Medgate-Ärzte deshalb im telemedizinischen Zentrum die Möglichkeit erhalten, ihren Patienten in gewissen Fällen ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis auszustellen.

Auf Zeugnissen vermerkt

Grundsätzlich sei dies den Ärzten in der Schweiz erlaubt. Viele von ihnen würden bereits heute von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, wobei auf den Zeugnissen vermerkt werde, dass diese auf Grund einer telemedizinischen Beurteilung ausgestellt worden seien. Dies werde auch bei Medgate der Fall sein.

Um allfälligen Missbräuchen vorzubeugen, werden die Arbeitsunfähigkeitszeugnisse zudem gemäss klar definierten internen Richtlinien ausgestellt. Diese beinhalten sowohl medizinische als auch arbeitsrechtliche und epidemiologische Anweisungen. So darf ein Zeugnis beispielsweise nur ausgestellt werden, wenn eine abschliessende telemedizinische Behandlung durch den Medgate-Arzt vorliege und mit ausreichender Plausibilität eine medizinische Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit möglich sei.

Medgate werde die Arbeitsunfähigkeitszeugnisse zudem ausschliesslich für Patienten ausstellen, die in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen. Die Medgate-Ärzte weisen ihre Patienten zudem ausdrücklich darauf hin, dass das Zeugnis nur beweiskräftig ist, wenn es der Arbeitgeber akzeptiert. Aus diesem Grund wird den Patienten geraten, das Zeugnis noch am selben Tag an den Arbeitgeber weiterzuleiten.

Medgate ist ein führender Anbieter für die umfassende und integrierte medizinische Versorgung. Seit 2000 betreibt die Firma ein telemedizinisches Zentrum in Basel, in dem rund 70 Ärzte und Fachspezialisten täglich bis zu 4300 Patienten bei Fragen rund um die Gesundheit am Telefon beraten. Medgate verfügt zudem über eigene Gesundheitszentren in Solothurn und Zürich.

(sda/tke)

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