Personenfreizügigkeit: Kantonale Beisshemmung

Die Politik verschärft die ­flankierenden Massnahmen. Doch das Problem liegt beim Vollzug in den Kantonen.

VonSynes Ernst
01.05.2012

Peter Kuratli, Leiter des Wirtschafts­amts des Kantons St. Gallen, hat klare Vorstellungen. «Der politische Wille zur Durchsetzung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit ist essentiell», sagt er. Je besser die gesetzlichen Grundlagen, desto höher sei auch die Wirksamkeit der Kontrollen.

Bern hat diese Botschaft gehört. «Es braucht flankierende Massnahmen mit Muskeln und Biss, um in der Bevölkerung wieder Vertrauen zu schaffen», sagte der Walliser CVP-Mann Christophe Darbellay, Präsident der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK). Diese beschloss, die Solidarhaftung neu ins Gesetz (siehe Box) aufzunehmen. Auch wenn die Schwesterkommission des Ständerats nun auf die Bremse drückt und zuerst eine vertiefte Debatte um die stärkste Waffe im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping führen will, ist die politische Grosswetterlage eindeutig: Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit werden verschärft.

Es herrscht nun selbst im bürgerlichen Lager Einigkeit darüber, bestehende Gesetzeslücken zu schliessen, um Schweizer Arbeitnehmer und Unternehmen richtig schützen zu können. Doch entscheidend wird der Vollzug dieser neuen Massnahmen sein. Dieser wird von den Wirtschaftsämtern zwar als «relativ gut» bezeichnet, wie Hansjürg Dolder, Leiter des Amtes für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt, erläutert. Tatsache ist aber, dass noch ein enormer Nachholbedarf besteht. So haben Berichte der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats und der ­Parlamentarischen Verwaltungskon­trolle (PVK) gravierende Mängel festgestellt.

Verstösse wegen fehlender Vorgaben

Einer der wichtigsten Vorwürfe richtet sich gegen die Gesetzgeber, also Bundesrat und Parlament. Sie haben es unterlassen, zu definieren, was als missbräuchliche Lohnunterbietung gilt. Deshalb sei es nicht möglich, zu eruieren, ob hinter dem objektiv feststellbaren Druck auf die Löhne auch missbräuchliche Praktiken stünden, schreibt die PVK. Der Mangel an Vorgaben und Definition haben notgedrungen zu einem Vollzugsföderalismus geführt, der sich auch in der Statistik niederschlägt. So wurden 2009 bei 6124 Kontrollen 414 Verstösse gegen die üblichen Lohnbedingungen festgestellt, mehr als drei Viertel davon in den fünf Kantonen Graubünden, Wallis, Freiburg, Tessin und Aargau. In elf Kantonen gab es laut Statistik gar keine Verstösse, so in den Kantonen Thurgau, Schwyz und Zug.

Gewerkschaften und Aufsichtsorgane bezeichnen es denn auch als eines der zentralen Probleme des Vollzugs, dass die Tripartiten Kommissionen (TPK) «als Gremium mit Interessenvertretern jeweils einzelfallbezogen und unter Berücksichtigung von juristischen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren entscheiden müssen», wie Kuratli meint. Verbesserungs­potenzial ortet der Präsident der St. Galler TPK bei der Beschaffung genügender aktueller und korrekter Daten. Gleichzeitig erwartet er bessere Unterstützung vom Bund. «Der Bund muss die nötigen Rahmenbedingungen für einen einheitlichen, effizienten und effektiven Vollzug setzen.» Denn Kuratli ist überzeugt: «Eine Standardisierung und Einheitlichkeit des Vollzugs ist zwingend, um eine gute Qualität zu erreichen.»

Einheitlichkeit, aber nicht Vereinheitlichung des Vollzugs – das ist auch die Marschrichtung, die der Bundesrat und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) einschlagen wollen. Ein Beschluss der Landesregierung von Ende Januar sieht vor, «dass die kantonalen Behörden, welche für den Vollzug der flankierenden Massnahmen zuständig sind, eine transparente systematische Methodik für die Feststellung von wiederholten und missbräuchlichen Lohnunterbietungen vorlegen müssen». Auf Anfrage präzisierte Peter Gasser, Leiter des Bereichs Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen im Seco, dass es nicht darum gehe, den Kantonen vorzuschreiben, mit welcher Methode sie Missbräuche feststellen müssen. Ziel sei es, dass Entscheide in den einzelnen TPK nicht dem Zufall überlassen, sondern aufgrund einer Systematik gefällt würden.

Obwohl die Kantone so immer noch ­einen gewissen Vollzugsspielraum hätten, um ihre Besonderheiten zu berücksichtigen, wird es noch zu intensiven Diskussionen zwischen den Aufsichtsgremien und dem Seco kommen. Denn noch ist höchst unklar, wie weit diese vom Bund geforderte Systematik gehen soll. So fragt sich etwa der Präsident der basel-städtischen TPK, Hansjürg Dolder, ob die Definition, was ein wiederholt missbräuchlicher Lohn sei, nun einfach an die Kantone delegiert werden solle. Es sehe so aus, als ob man eine Aufgabe, die man nicht lösen könne, an einen anderen weitergebe. «Da besteht sicher noch Informationsbedarf», sagt Dolder und signalisiert Kooperationsbereitschaft. «Die Kantone wollen sicher mithelfen, im Interesse der Sache eine Lösung zu finden. Aber es wird nicht so einfach sein.»

Dass der Bundesrat die Zusammen­arbeit zwischen den involvierten Behörden verstärken will, begrüsst der Leiter des basel-städtischen Wirtschaftsamts. «Da herrscht tatsächlich noch ein grosser Mangel», stellt er fest, auch mit Blick auf den eigenen Kanton. Um den Vollzug zu verbessern, sei ein regelmässiger Austausch zwischen den Gremien «dringend».

Mit Gesprächen und Austausch allein ist es allerdings nicht getan. Das meint zumindest Dolders St. Galler Amtskollege Kuratli. Für diesen bedingt der politische Wille zur Durchsetzung der flankierenden Massnahmen auch, «dass die Vollzugs­organe mit den nötigen und richtigen Ressourcen und Hilfsmitteln ausgestattet werden, damit sie ihre Aufgabe professionell erfüllen können». Dazu zählt neben Schulungen auch ein «stabiles» IT-System im Meldeverfahren.

Hohe Erwartungen an Sondersession

Bereits in der Sondersession von kommender Woche muss der Nationalrat beweisen, dass er die hehren Absichten zur Verschärfung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit auch umsetzen will. Es geht um die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Sanktionierung von Arbeitgebenden, die in der Schweiz Arbeitnehmende angestellt haben und gegen zwingende Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen (NAV) verstossen. Heute besteht eine Gesetzeslücke, was die Wirksamkeit von NAV mindert.

«Flankierende Massnahmen mit Biss» fordert WAK-Präsident Darbellay. Jetzt werden dem Tiger ein paar Zähne eingesetzt. Ob er dann wirklich zubeisst, muss er erst noch beweisen.

Massnahmen: Geplante Verschärfungen

Scheinselbstständige
In der Sommersession entscheidet das Parlament über griffigere Massnahmen, um das Problem der Scheinselbstständigkeit bekämpfen zu können.

Solidarhaftung
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats will Erstunternehmer und Subunternehmen solidarisch für Missbräuche haften lassen. Die WAK des Ständerats hat entschieden, vorerst die Frage der Solidarhaftung vertieft zu ­analysieren.

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Bern hat diese Botschaft gehört. «Es braucht flankierende Massnahmen mit Muskeln und Biss, um in der Bevölkerung wieder Vertrauen zu schaffen», sagte der Walliser CVP-Mann Christophe Darbellay, Präsident der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK). Diese beschloss, die Solidarhaftung neu ins Gesetz (siehe Box) aufzunehmen. Auch wenn die Schwesterkommission des Ständerats nun auf die Bremse drückt und zuerst eine vertiefte Debatte um die stärkste Waffe im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping führen will, ist die politische Grosswetterlage eindeutig: Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit werden verschärft.

Es herrscht nun selbst im bürgerlichen Lager Einigkeit darüber, bestehende Gesetzeslücken zu schliessen, um Schweizer Arbeitnehmer und Unternehmen richtig schützen zu können. Doch entscheidend wird der Vollzug dieser neuen Massnahmen sein. Dieser wird von den Wirtschaftsämtern zwar als «relativ gut» bezeichnet, wie Hansjürg Dolder, Leiter des Amtes für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt, erläutert. Tatsache ist aber, dass noch ein enormer Nachholbedarf besteht. So haben Berichte der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats und der ­Parlamentarischen Verwaltungskon­trolle (PVK) gravierende Mängel festgestellt.

Verstösse wegen fehlender Vorgaben

Einer der wichtigsten Vorwürfe richtet sich gegen die Gesetzgeber, also Bundesrat und Parlament. Sie haben es unterlassen, zu definieren, was als missbräuchliche Lohnunterbietung gilt. Deshalb sei es nicht möglich, zu eruieren, ob hinter dem objektiv feststellbaren Druck auf die Löhne auch missbräuchliche Praktiken stünden, schreibt die PVK. Der Mangel an Vorgaben und Definition haben notgedrungen zu einem Vollzugsföderalismus geführt, der sich auch in der Statistik niederschlägt. So wurden 2009 bei 6124 Kontrollen 414 Verstösse gegen die üblichen Lohnbedingungen festgestellt, mehr als drei Viertel davon in den fünf Kantonen Graubünden, Wallis, Freiburg, Tessin und Aargau. In elf Kantonen gab es laut Statistik gar keine Verstösse, so in den Kantonen Thurgau, Schwyz und Zug.

Gewerkschaften und Aufsichtsorgane bezeichnen es denn auch als eines der zentralen Probleme des Vollzugs, dass die Tripartiten Kommissionen (TPK) «als Gremium mit Interessenvertretern jeweils einzelfallbezogen und unter Berücksichtigung von juristischen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren entscheiden müssen», wie Kuratli meint. Verbesserungs­potenzial ortet der Präsident der St. Galler TPK bei der Beschaffung genügender aktueller und korrekter Daten. Gleichzeitig erwartet er bessere Unterstützung vom Bund. «Der Bund muss die nötigen Rahmenbedingungen für einen einheitlichen, effizienten und effektiven Vollzug setzen.» Denn Kuratli ist überzeugt: «Eine Standardisierung und Einheitlichkeit des Vollzugs ist zwingend, um eine gute Qualität zu erreichen.»

Einheitlichkeit, aber nicht Vereinheitlichung des Vollzugs – das ist auch die Marschrichtung, die der Bundesrat und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) einschlagen wollen. Ein Beschluss der Landesregierung von Ende Januar sieht vor, «dass die kantonalen Behörden, welche für den Vollzug der flankierenden Massnahmen zuständig sind, eine transparente systematische Methodik für die Feststellung von wiederholten und missbräuchlichen Lohnunterbietungen vorlegen müssen». Auf Anfrage präzisierte Peter Gasser, Leiter des Bereichs Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen im Seco, dass es nicht darum gehe, den Kantonen vorzuschreiben, mit welcher Methode sie Missbräuche feststellen müssen. Ziel sei es, dass Entscheide in den einzelnen TPK nicht dem Zufall überlassen, sondern aufgrund einer Systematik gefällt würden.

Obwohl die Kantone so immer noch ­einen gewissen Vollzugsspielraum hätten, um ihre Besonderheiten zu berücksichtigen, wird es noch zu intensiven Diskussionen zwischen den Aufsichtsgremien und dem Seco kommen. Denn noch ist höchst unklar, wie weit diese vom Bund geforderte Systematik gehen soll. So fragt sich etwa der Präsident der basel-städtischen TPK, Hansjürg Dolder, ob die Definition, was ein wiederholt missbräuchlicher Lohn sei, nun einfach an die Kantone delegiert werden solle. Es sehe so aus, als ob man eine Aufgabe, die man nicht lösen könne, an einen anderen weitergebe. «Da besteht sicher noch Informationsbedarf», sagt Dolder und signalisiert Kooperationsbereitschaft. «Die Kantone wollen sicher mithelfen, im Interesse der Sache eine Lösung zu finden. Aber es wird nicht so einfach sein.»

Dass der Bundesrat die Zusammen­arbeit zwischen den involvierten Behörden verstärken will, begrüsst der Leiter des basel-städtischen Wirtschaftsamts. «Da herrscht tatsächlich noch ein grosser Mangel», stellt er fest, auch mit Blick auf den eigenen Kanton. Um den Vollzug zu verbessern, sei ein regelmässiger Austausch zwischen den Gremien «dringend».

Mit Gesprächen und Austausch allein ist es allerdings nicht getan. Das meint zumindest Dolders St. Galler Amtskollege Kuratli. Für diesen bedingt der politische Wille zur Durchsetzung der flankierenden Massnahmen auch, «dass die Vollzugs­organe mit den nötigen und richtigen Ressourcen und Hilfsmitteln ausgestattet werden, damit sie ihre Aufgabe professionell erfüllen können». Dazu zählt neben Schulungen auch ein «stabiles» IT-System im Meldeverfahren.

Hohe Erwartungen an Sondersession

Bereits in der Sondersession von kommender Woche muss der Nationalrat beweisen, dass er die hehren Absichten zur Verschärfung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit auch umsetzen will. Es geht um die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Sanktionierung von Arbeitgebenden, die in der Schweiz Arbeitnehmende angestellt haben und gegen zwingende Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen (NAV) verstossen. Heute besteht eine Gesetzeslücke, was die Wirksamkeit von NAV mindert.

«Flankierende Massnahmen mit Biss» fordert WAK-Präsident Darbellay. Jetzt werden dem Tiger ein paar Zähne eingesetzt. Ob er dann wirklich zubeisst, muss er erst noch beweisen.

Massnahmen: Geplante Verschärfungen

Scheinselbstständige
In der Sommersession entscheidet das Parlament über griffigere Massnahmen, um das Problem der Scheinselbstständigkeit bekämpfen zu können.

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Die Wirtschaftskommission des Nationalrats will Erstunternehmer und Subunternehmen solidarisch für Missbräuche haften lassen. Die WAK des Ständerats hat entschieden, vorerst die Frage der Solidarhaftung vertieft zu ­analysieren.

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