Eigentlich, so müsste man meinen, ist die Unterscheidung zwischen Badehose, Shorts und Unterhose leicht. Für die Schweizer Zollverwaltung und ihre Mitarbeitenden scheint das weit weniger klar. Haargenau versucht die Bürokratie nun auf zwei Seiten zu erklären, wie diese Paare an kurzen Hosen unterschieden werden müssen.

So seien Shorts und Unterhosen – im Gegensatz zu Badehosen – «in nassem Zustand nicht zwingend blickdicht». Shorts seien «aus Spinnstoffen aller Art», Badehosen hingegen «meist aus synthetischen Spinnstoffen», während Unterhosen «meist aus Baumwolle» gemacht. Shorts gibt es «mit oder ohne Gurtschlaufen», Badehosen und Boxershorts demgegenüber ohne Gurtschlaufen. Doch Vorsicht: Ausnahmsweise, so sagt es das Papier, kann es Badehosen auch mit Gurtschlaufen geben – dann jedoch «mit eingezogenem Gurt».

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«Diese Absteppung macht bei Frauenhosen keinen Sinn»

Insgesamt neun verschiedene Unterscheidungsmerkmale listet die Verwaltung für die drei Hosentypen auf. Der Hintergrund zu dieser geradezu absurden Auflistung: Die Zollbehörde führte kürzlich eine Strafuntersuchung gegen einen Kleiderimporteur durch, der eine Lieferung Shorts als Männerhosen deklariert hatte. Für den Zoll waren es aber eindeutig Frauenhosen.

Nun musste das Bundesverwaltungsgericht entscheiden: Die Hosen hätten zwar keine Öffnung, stellten die Richter laut PwC fest. Aber durch Absteppung sei ein Verschluss angedeutet, der links über rechts schliesse – «diese Absteppung macht bei Frauenhosen schlicht keinen Sinn». Zudem liessen Schnitt, Farben und Muster «eher auf Herrenkleidung schliessen».

Der Shorts-Streit ist kein Einzelfall

Der Grund für den Geschlechterstreit: Die Schweiz erhebt einen Gewichtszoll und verlangt für das Kilo Frauenkleider deutlich mehr als für Männerkleider. Schuld ist die Gleichberechtigung: Als der Zolltarif 1959 festgelegt wurde, waren Männerkleider schwerer.

Der jüngste Shorts-Streit ist übrigens kein Einzelfall. Regelmässig deklariert die Zollverwaltung Güter um oder nimmt Produkte neu auf. So beschied man in diesem Jahr bereits über die Klassifizierung von Analogkäse – «ein käseähnliches, industriell hergestelltes Ersatzprodukt für Käse».

Legendär: Hans-Rudolf Merz und das Bündnerfleisch

Auch Tabakblätter zum Rollen, sogenannte Blunts, riefen die Beamten kürzlich auf den Plan. In der Regel seien diese Blätter in den verschiedensten Geschmacksrichtungen, wie «Honig, Cognac, Schokolade, Früchten» aromatisiert. Sie würden gerollt oder in flachem Zustand angeboten und sind einzeln oder in kleiner Stückzahl in Kunststoffbeuteln verpackt. Ferner sei der Bezeichnungszusatz «Wrap(s)» verbreitet.

Und bei Schnittblumen, welche die Schweizer Grenze in Kübeln mit Wasser passieren, gilt seit 2007: Das zum Frischhalten verwendete Wasser wird für die Gewichtsermittlung beim Zoll nicht mehr berücksichtigt.

Alt Bundesrat Hans-Rudolf Merz erlangte mit einem ähnlichen Fall übrigens Kultstatus. 2010 verlas er im Parlament ein in ähnlich verklausuliertem Beamtendeutsch verfasstes Papier zum Import von gewürztem Fleisch. Der Text brachte ihn derart zum Lachen, dass er ihn nur mit Mühe verlesen konnte.