Steuerabkommen mit Österreich unter Beschuss

Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Österreich stösst auf Widerstand. Die EU-Kommission und die OECD prüfen den Vertrag auf Herz und Nieren.

07.05.2012

Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Österreich ist weit fortgeschritten. Doch die EU-Kommission und die Industriestaatenkommission OECD verfolgen die Verträge mit Argusaugen und kritisieren deren Inhalte.

Im Gespräch mit dem «Standard» äusserte sich EU-Steuerkommissar Algirda Semeta grundsätzlich skeptisch. Nur mit einem Unions-Abkommen in dieser Frage würden die Mitgliedsstaaten über die «schärfsten Mittel, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen» verfügen. Semeta pocht auf ein «stärkeres Abkommen der EU mit der Schweiz». Semeta gab jedoch zu, dass Brüssel keine Handhabe gegen die Alleingänge Deutschlands, Englands und Österreichs habe, solange die Verträge EU-konform seien.

OECD-Direktor für Steuerpolitik Pascal Satin-Amans meinte gegenüber dem «Standard», es störe, dass sich die vereinbarte Abgeltungssteuer für in der Schweiz gebunkertes Geld am Steuersatz im Land des Wohnsitzes orientiere. Und andere Abgabenarten wie Erbschaftssteuer (bis August 2008), Immobilien- oder andere Steuern würden erst gar nicht erfasst.

Daher könne keine Rede von einem vollen Informationsaustausch sein, so Satin-Amans weiter. Allerdings gab er zu, dass der automatische Informationsaustausch auch nicht OECD-Standard sei. Die bilateralen Abkommen der Schweiz sind für Pascal Satin-Amans der Versuch, den Trend zum automatischen Steueraustausch zu verhindern.

Satin-Amans zieht im «Standard» auch die Umsetzung und Kontrolle des Abkommens in Frage. Sofern Steuerbetrüger keine Selbstanzeige erstatten, berechnen die Banken den pauschalen Abschlag aufs Vermögen in der Schweiz, ziehen ihn ein und leiten ihn weiter. «Es gibt eine Privatperson, die für die Einhebung der Steuern zuständig ist. Ich verstehe nicht, wie das funktionieren und kontrolliert werden soll, selbst wenn die Banken im guten Glauben handeln», meinte der OECD-Steuerdirektor.

Der «Standard» rechnete vor, dass das Steuerabkommen mit der Schweiz die Schwarzgeld-Österreicher nicht hart treffen werde. Die Bandbreite der Strafsteuern von 15 bis 38 Prozent würden sich in der Praxis meist am unteren Bereich orientieren.

Wer vor zehn Jahren eine Million Euro in die Schweiz verschoben habe und seither auf 2 Millionen verdoppelte, müsse ein Fünftel davon abtreten. Habe der Wertzuwachs bei nur einem Drittel gelegen, sinke die Strafsteuer auf 15 Prozent. Erst ab 2 Millionen Vermögen könne der Steuertarif theoretisch 30 Prozent übersteigen.

(chb/vst)

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Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Österreich ist weit fortgeschritten. Doch die EU-Kommission und die Industriestaatenkommission OECD verfolgen die Verträge mit Argusaugen und kritisieren deren Inhalte.

Im Gespräch mit dem «Standard» äusserte sich EU-Steuerkommissar Algirda Semeta grundsätzlich skeptisch. Nur mit einem Unions-Abkommen in dieser Frage würden die Mitgliedsstaaten über die «schärfsten Mittel, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen» verfügen. Semeta pocht auf ein «stärkeres Abkommen der EU mit der Schweiz». Semeta gab jedoch zu, dass Brüssel keine Handhabe gegen die Alleingänge Deutschlands, Englands und Österreichs habe, solange die Verträge EU-konform seien.

OECD-Direktor für Steuerpolitik Pascal Satin-Amans meinte gegenüber dem «Standard», es störe, dass sich die vereinbarte Abgeltungssteuer für in der Schweiz gebunkertes Geld am Steuersatz im Land des Wohnsitzes orientiere. Und andere Abgabenarten wie Erbschaftssteuer (bis August 2008), Immobilien- oder andere Steuern würden erst gar nicht erfasst.

Daher könne keine Rede von einem vollen Informationsaustausch sein, so Satin-Amans weiter. Allerdings gab er zu, dass der automatische Informationsaustausch auch nicht OECD-Standard sei. Die bilateralen Abkommen der Schweiz sind für Pascal Satin-Amans der Versuch, den Trend zum automatischen Steueraustausch zu verhindern.

Satin-Amans zieht im «Standard» auch die Umsetzung und Kontrolle des Abkommens in Frage. Sofern Steuerbetrüger keine Selbstanzeige erstatten, berechnen die Banken den pauschalen Abschlag aufs Vermögen in der Schweiz, ziehen ihn ein und leiten ihn weiter. «Es gibt eine Privatperson, die für die Einhebung der Steuern zuständig ist. Ich verstehe nicht, wie das funktionieren und kontrolliert werden soll, selbst wenn die Banken im guten Glauben handeln», meinte der OECD-Steuerdirektor.

Der «Standard» rechnete vor, dass das Steuerabkommen mit der Schweiz die Schwarzgeld-Österreicher nicht hart treffen werde. Die Bandbreite der Strafsteuern von 15 bis 38 Prozent würden sich in der Praxis meist am unteren Bereich orientieren.

Wer vor zehn Jahren eine Million Euro in die Schweiz verschoben habe und seither auf 2 Millionen verdoppelte, müsse ein Fünftel davon abtreten. Habe der Wertzuwachs bei nur einem Drittel gelegen, sinke die Strafsteuer auf 15 Prozent. Erst ab 2 Millionen Vermögen könne der Steuertarif theoretisch 30 Prozent übersteigen.

(chb/vst)

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