Steuerdeal mit Österreich ist unter Dach und Fach

Die Schweiz und Österreich haben ein Abkommen zu Steuerbetrügern unterzeichnet. Die Strafsätze sind tiefer als mit Deutschland. Das Abkommen tritt voraussichtlich nächstes Jahr in Kraft.

13.04.2012

Die Finanzministerinnen der Schweiz und Österreichs haben am Freitag in Bern ein Steuerabkommen unterzeichnet. Dieses orientiert sich an den Abkommen mit Deutschland und Grossbritannien. Eine Vorauszahlung der Schweizer Banken ist allerdings nicht vorgesehen.

Auf Schweizer Seite wurde das Abkommen von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf unterschrieben, auf österreichischer Seite von der Bundesministerin für Finanzen, Maria Fekter. Stimmen die Parlamente beider Staaten zu, soll es Anfang 2013 in Kraft treten.

Für Widmer-Schlumpf sei der Abschluss des Abkommens mit Österreich ein weiteres Zeichen dafür dass es die Schweiz ernst meine mit ihrer neuen Finanzplatzstrategie, schreibt das Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung. Dies schaffe Rechtssicherheit und stärke die Reputation des Finanzplatzes Schweiz. «Die Schweiz will künftig keine unversteuerten Gelder mehr.»

Der Inhalt des Abkommens war teilweise schon am Donnerstag bekannt geworden. Kernstück bildet - wie bei den Abkommen mit Deutschland und Grossbritannien - die Abgeltungssteuer: Die Schweizer Banken ziehen den Kunden einen pauschalen Steuerbetrag auf bestehende Vermögen und auf künftigen Kapitalerträgen ab. Die Schweiz überweist den Betrag dann anonym an die österreichischen Behörden.

Tiefere Sätze vereinbart

Für die Besteuerung künftiger Kapitalerträge gilt ein Einheitssatz von 25 Prozent. Dies entspricht der österreichischen Kapitalertragssteuer. Der Betrag für die pauschale Einmalzahlung zur Regularisierung der Vergangenheit liegt je nach Dauer der Bankbeziehung und der Vermögenshöhe zwischen 15 und 38 Prozent. Im Abkommen mit Deutschland sind höhere Sätze vorgesehen.

Die österreichische Finanzministerin erklärte dies am Vortag damit, dass in Deutschland Steuerflucht auch Gewerbe-, Erbschafts- und Vermögenssteuern umfasse, während es in Österreich nur um die Kapitalertragssteuer und unter Umständen um die Einkommenssteuer gehe.

Keine Vorauszahlung der Banken

Anders als in den beiden Pilotabkommen wurde keine Vorauszahlung der Schweizer Banken vereinbart, wie es in der Mitteilung heisst. Österreich erhält damit keine Garantie für Zahlungen. Ferner sind Erbschaftsfälle nicht einbezogen worden. Dies habe sich erübrigt, weil Österreich keine Erbschaftssteuer kenne, hält das EFD fest.

Im Gegensatz zu Deutschland pochte Österreich offenbar auch nicht auf zusätzliche Möglichkeiten für Anfragen zu mutmasslichen Steuersündern. Laut EFD genügen die bestehenden Amtshilfemöglichkeiten aus Sicht beider Vertragsparteien.

Schutz der Privatsphäre

Die Schweiz und Österreich haben gleichzeitig vereinbart, Hindernisse bei grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen zu beseitigen sowie die Bedingungen für Bewilligungen von Schweizer Banken in Österreich zu erleichtern. Der Vertrieb von Wertschriftenfonds soll vereinfacht werden.

Das Abkommen sei ein gutes Verhandlungsergebnis für beide Staaten, da es die Interessen und Erfordernisse beider Staaten gleichermassen befriedige, schreibt das EFD. Es respektiere einerseits den in der Schweiz geltenden Schutz der Privatsphäre von Bankkunden und gewährleiste andererseits die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche der österreichischen Behörden.

Beide Seiten seien sich einig, dass das vereinbarte System in seiner Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkomme. Beim umstrittenen Abkommen mit Deutschland hatte die Schweiz nach der Unterzeichnung weitere Konzessionen machen müssen. Vergangene Woche unterzeichneten Vertreter beider Länder ein Ergänzungsprotokoll.

(chb/laf/awp/sda)

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Die Finanzministerinnen der Schweiz und Österreichs haben am Freitag in Bern ein Steuerabkommen unterzeichnet. Dieses orientiert sich an den Abkommen mit Deutschland und Grossbritannien. Eine Vorauszahlung der Schweizer Banken ist allerdings nicht vorgesehen.

Auf Schweizer Seite wurde das Abkommen von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf unterschrieben, auf österreichischer Seite von der Bundesministerin für Finanzen, Maria Fekter. Stimmen die Parlamente beider Staaten zu, soll es Anfang 2013 in Kraft treten.

Für Widmer-Schlumpf sei der Abschluss des Abkommens mit Österreich ein weiteres Zeichen dafür dass es die Schweiz ernst meine mit ihrer neuen Finanzplatzstrategie, schreibt das Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung. Dies schaffe Rechtssicherheit und stärke die Reputation des Finanzplatzes Schweiz. «Die Schweiz will künftig keine unversteuerten Gelder mehr.»

Der Inhalt des Abkommens war teilweise schon am Donnerstag bekannt geworden. Kernstück bildet - wie bei den Abkommen mit Deutschland und Grossbritannien - die Abgeltungssteuer: Die Schweizer Banken ziehen den Kunden einen pauschalen Steuerbetrag auf bestehende Vermögen und auf künftigen Kapitalerträgen ab. Die Schweiz überweist den Betrag dann anonym an die österreichischen Behörden.

Tiefere Sätze vereinbart

Für die Besteuerung künftiger Kapitalerträge gilt ein Einheitssatz von 25 Prozent. Dies entspricht der österreichischen Kapitalertragssteuer. Der Betrag für die pauschale Einmalzahlung zur Regularisierung der Vergangenheit liegt je nach Dauer der Bankbeziehung und der Vermögenshöhe zwischen 15 und 38 Prozent. Im Abkommen mit Deutschland sind höhere Sätze vorgesehen.

Die österreichische Finanzministerin erklärte dies am Vortag damit, dass in Deutschland Steuerflucht auch Gewerbe-, Erbschafts- und Vermögenssteuern umfasse, während es in Österreich nur um die Kapitalertragssteuer und unter Umständen um die Einkommenssteuer gehe.

Keine Vorauszahlung der Banken

Anders als in den beiden Pilotabkommen wurde keine Vorauszahlung der Schweizer Banken vereinbart, wie es in der Mitteilung heisst. Österreich erhält damit keine Garantie für Zahlungen. Ferner sind Erbschaftsfälle nicht einbezogen worden. Dies habe sich erübrigt, weil Österreich keine Erbschaftssteuer kenne, hält das EFD fest.

Im Gegensatz zu Deutschland pochte Österreich offenbar auch nicht auf zusätzliche Möglichkeiten für Anfragen zu mutmasslichen Steuersündern. Laut EFD genügen die bestehenden Amtshilfemöglichkeiten aus Sicht beider Vertragsparteien.

Schutz der Privatsphäre

Die Schweiz und Österreich haben gleichzeitig vereinbart, Hindernisse bei grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen zu beseitigen sowie die Bedingungen für Bewilligungen von Schweizer Banken in Österreich zu erleichtern. Der Vertrieb von Wertschriftenfonds soll vereinfacht werden.

Das Abkommen sei ein gutes Verhandlungsergebnis für beide Staaten, da es die Interessen und Erfordernisse beider Staaten gleichermassen befriedige, schreibt das EFD. Es respektiere einerseits den in der Schweiz geltenden Schutz der Privatsphäre von Bankkunden und gewährleiste andererseits die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche der österreichischen Behörden.

Beide Seiten seien sich einig, dass das vereinbarte System in seiner Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkomme. Beim umstrittenen Abkommen mit Deutschland hatte die Schweiz nach der Unterzeichnung weitere Konzessionen machen müssen. Vergangene Woche unterzeichneten Vertreter beider Länder ein Ergänzungsprotokoll.

(chb/laf/awp/sda)

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