01.09.2010 | 05:30
BETRUGSFALL
Von:
Roberto Stefano
Foto:
Bild: François Gribi
 

Aktionär geht gegen Berner Börse vor

Weil sie den Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen sei, klagt ein Geschädigter aus der Swiss-Fe-Abzocke gegen die Berner Börse. Es sei die Kontinuität der Geschäftsführung nicht gewährleistet gewesen. Die BX ist sich keiner Schuld bewusst und verweist auf das Kotierungsreglement.

Eigentlich hätte mit der Dekotierung der Swiss-FE-Aktien aus der Berner Börse BX Berne Exchange (BX) Anfang Juni ein Schlussstrich unter eine Börsenaffäre gezogen werden sollen, die alle Anzeichen für eine klassische Abzockernummer aufweist (siehe Kasten). Nur vier Jahre nach der Firmengründung von Swiss Fe zeichnet sich ab, dass deren einziger Geschäftszweck der Betrug von gutgläubigen Anlegern war. Doch statt die Faust im Sack zu machen und ihren Verlust abzuschreiben, haben sich die Geprellten nun formiert und gehen nicht nur gegen das betrügerische Unternehmen, sondern auch gegen die BX vor.

Schadenersatz von BX gefordert

Unterstützt wird die Gruppe von zehn Personen vom Zürcher Wirtschaftsanwalt Daniel Fischer, der bereits die Opfer der Lehman-Pleite gegenüber der Credit Suisse vertreten hat. «Derzeit haben wir noch keine Strafanzeige gegen Swiss FE eingereicht. Es bestehen aber Verdachtsmomente. Ein Geschädigter hat in Frankfurt eine Strafanzeige gegen dieselben Personen eingereicht», so Fischer.

Bereits Mitte August eingereicht wurde dagegen, als Vorstufe zu einer eigentlichen Klage, ein Ladungsgesuch durch Konstantin K. beim Gerichtskreis VIII Bern-Laupen. Der 26-jährige IT-Unternehmer hatte ab 2007 insgesamt 25 000 Aktien von Swiss Fe gekauft. Damals notierten die Titel noch nahe beim Höchststand von 3 Fr., bei der Dekotierung drei Jahre später entsprach ihr Wert noch 3 Rp. Insgesamt resultierte für Konstantin K. ein Schaden von 26 000 Fr. Diesen will er nun von der Berner Börse erstattet haben. «Mit meiner Klage will ich aber auch die Leute wachrütteln. Denn heute will für diesen Betrug niemand mehr die Verantwortung übernehmen», so der Kläger.

Pflichtverletzung bei Kotierung?

Konstantin K. wirft der Berner Börse vor, bei der Kotierung der Swiss-Fe-Aktien ihren Pflichten nicht nachgekommen zu sein und die eigenen Kotierungsbestimmungen verletzt zu haben. Diese sehen nämlich vor, dass ein Unternehmen mindestens über eine einjährige Geschäftstätigkeit verfügen müsse, bevor ein Börsengang möglich sei. Weil aber Swiss Fe kurz vor der Kotierung über den Kauf eines sogenannten Aktienmantels entstanden war, sei diese Vorgabe nicht eingehalten worden. «Schon das alte Kotierungsreglement sah vor, dass ein Unternehmen ein Jahr bestehen muss. Mit nur zwei Monaten war dies bei Swiss FE nicht gegeben. Eine Kotierung hätte wohl niemals erfolgen dürfen», ist Daniel Fischer überzeugt.

Bei der Berner Börse nähme man eine allfällige Klage zwar sehr ernst, gibt sich vorerst aber gelassen. «Bei uns ist bisher noch keine Klage eingegangen. Da ich den genauen Inhalt der Klage nicht kenne, will ich mich dazu auch nicht äussern», sagt BX-Präsident Peter Heller auf Anfrage.

Eine Verletzung des Kotierungsreglementes kann er sich aber kaum vorstellen. «Das Kotierungsreglement sieht vor, dass Ausnahmen möglich sind, sofern die Zulassungsstelle, die aus mehreren Personen besteht, von der Seriosität des Antragstellers überzeugt ist», erklärt er. Mit dem damaligen Wissensstand habe man dies wohl so beurteilt, im Nachhinein sei man schlauer geworden. «Der Fall der Omni-Holding von Werner K. Rey hat in der Vergangenheit gezeigt, dass auch andere Handelsplätze einem gut gemachten Betrug aufsitzen können», so Heller.

Reglement wurde angepasst

Wirtschaftsanwalt Fischer lässt dieses Argument allerdings nicht gelten: «Swiss FE ist aus einem Aktienmantel entstanden. Schon der Handel mit solchen ‹leeren Hüllen› erscheint mir problematisch. Entscheidend ist aber, dass damit keine Kontinuität in der Geschäftsführung besteht, die mit dieser Bestimmung erreicht werden soll», so der Geschädigten-Vertreter. Für ihn gibt es keinen Grund, weshalb im Falle der Swiss Fe eine Ausnahmeregelung hätte gelten sollen. «Die Berner Börse wird darüber Aufschluss erteilen müssen, was bei der Kotierung genau vorgefallen ist», ist er überzeugt.

Auf die Swiss-Fe-Affäre hat die Berner Börse in einem ersten Schritt Anfang Jahr reagiert und die Kotierungsbestimmungen verschärft - damit zukünftige Abzocken vermieden werden können.

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