23.07.2008 | 18:21
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Attac/Bespitzelung: Nestlé schliesst ähnliche Aktionen auch in Zukunft nicht aus

Lausanne (AWP/sda) - Der Nahrungsmittelkonzern Nestlé und die Sicherheitsfirma Securitas sind überzeugt, mit der Bespitzelung der globalisierungskritischen Organisation Attac kein Unrecht begangen zu haben. Nestlé schliesst ähnliche Aktionen auch in Zukunft nicht aus.

Die Infiltrierung von Nichtregierungsorganisationen (NGO) gehörten nicht zu den "Verhaltensprinzipen von Nestlé", sagte der Direktor der Nestlé-Rechtsabteilung Hans Peter Frick am Mittwoch vor den Medien in Lausanne.

Wenn Nestlé - wie im Vorfeld der G8-Demonstrationen vom Juni 2003 - Gefahr drohe, könne er aber "nicht ausschliessen, auch künftig ähnliche Massnahmen zu treffen", erklärte er im Anschluss an eine erste Gerichts-Anhörung zum Fall der Aushorchung einer Attac-Arbeitsgruppe in den Jahren 2003 und 2004.

Im Verlaufe des Mittwochnachmittags liess Frick über einen Sprecher präzisieren, dass er dabei nicht die Infiltrierung von NGOs gemeint habe. Nestlé würde jedoch erneut Securitas beauftragen, Gewaltakte gegen den Konzern zu antizipieren.

Der Vorschlag, im Jahr 2003 eine junge Frau in die Waadtländer Attac-Sektion einzuschleusen, stammte von Securitas. Die Frau sollte rapportieren, welche Kritik Attac am Nahrungsmittelkonzern in der Öffentlichkeit üben wollte und welche Aktionen geplant waren. Nestlé gab laut Frick grünes Licht für dieses Vorgehen.

Die Aushorchung von Attac sei im Zusammenhang mit den Ereignissen im Vorfeld der G8-Demonstrationen zu sehen. Bereits im Frühjahr 2003 sei bei einer Demonstration von Bauernführer José Bové, an der auch Attac beteiligt war, am Nestlé-Hauptsitz in Vevey grosser Sachschaden entstanden, erklärte Frick.

Die Organisatoren hätten danach verlauten lassen, dass dies "nur die Vorspeise" gewesen sei und am G8-Gipfel der "Hauptgang" folge. Angesichts der konkreten Bedrohung im Hinblick auf den G8-Gipfel in Evian (F) sei es nur natürlich, dass man die seit 30 Jahren mit Nastlé-Sicherheitsaufgaben betraute Securitas beauftragt habe, neuerliche Gewaltakte gegen Nestlé zu antizipieren, sagte Frick.

Aus Sicht von Attac haben die beiden Firmen mit ihrer Aktion die Persönlichkeitsrechte der Attac-Mitglieder verletzt. In der ersten Anhörung zum zivilrechtlichen Verfahren forderte Attac-Anwalt Jean-Michel Dolivo als provisorische Massnahme die Beschlagnahmung der gesammelten Daten.

Nestlé und Securitas sahen dazu keinen Grund. Der Nestlé-Anwalt Christian Fischer überreichte dem Gericht und den Parteien ein etwa 60-seitiges Dossier mit "allen bei Nestlé gefundenen Berichten zum Securitas-Auftrag". Securitas wiederum erklärte, alle Unterlagen an Nestlé übergeben und zu dem Auftrag keine Archivbestände zu haben.

Dolivo und Attac gehen jedoch davon aus, dass dem Gericht nicht alle Unterlagen vorliegen. Insbesondere glauben sie, dass über die Attac-Mitglieder Fichen mit Angaben und Einschätzungen zur Person angelegt wurden.

Zudem enthielten die Berichte Angaben zu Personen aus Südamerika, die mit Nestlé in einem Konflikt stünden. Durch die vom Gericht zu verordnende Konfisizierung aller Akten würden diese Personen geschützt.

Für die Verteidiger von Nestlé und Securitas ist diese Sicht Ausdruck von Paranoia. Zudem seien die rechtlichen Voraussetzungen für eine Konfiszierung nicht erfüllt. Eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung liege nicht vor. Auch drohe kein wiedergutzumachender Nachteil. Attac gehe es mit dem Antrag einzig um Publizität in eigener Sache, sagte einer der Anwälte.

Das Lausanner Zivilgericht will nun in den nächsten zwei Wochen entscheiden, ob sie auf die Anträge der Kläger einsteigt, die Konfiszierung anordnet und ein Akten-Vernichtungsverbot verhängt.

uh

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