Der Bundesrat hat die Verhaftung von Pierre Condamin-Gerbier wegen Wirtschaftsspionage durch die Bundesanwaltschaft gutgeheissen. Das frühere Kadermitglied der Genfer Bank Reyl & Cie war am 5. Juli verhaftet worden und befindet sich zurzeit in Untersuchungshaft. Er ist ein wichtiger Zeuge im Fall Cahuzac.

Bei Strafverfolgungen wegen wirtschaftlichen Nachrichtendienstes sei die Zustimmung der Regierung notwendig, wird Bundesanwalt Michael Lauber in der Zeitung "Le Temps" vom Mittwoch zitiert. Die Bundesanwaltschaft bestätigte diese Aussage.

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Die Genfer Bank Reyl & Cie und deren Tochtergesellschaft Reyl Private Office hatte am 17. Juni Strafklage gegen Condamin-Gerbier erstattet. Die Bank Reyl wirft ihrem ehemaligen Mitarbeiter Diebstahl, Urkundenfälschung und Verstoss gegen das Berufs-und Geschäftsgeheimnis vor. Die Bank hat die Beweise der Bundesanwaltschaft übergeben.

Der Tatbestand wird von der Bundesanwaltschaft bestätigt. Die Klage sei allerdings nicht die einzige Basis auf der Condamin-Gerbier verhaftet worden sei.

Condamin-Gerbier hatte behauptet, die Reyl-Gruppe verwalte nicht deklarierte Konten französischer Politiker. Er verfüge über eine Liste mit den Namen von rund 15 französischen Ministern und Ex-Ministern vom linken und vom rechten Lager mit Konten in der Schweiz. Condamin-Gerbier hatte die Liste am 2. Juli der französischen Justiz übergeben. Die Bank hatte die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen.

Der frühere französische Haushaltsminister Jérôme Cahuzac musste am 19. März von seinem Amt zurücktreten und einräumen, ein Bankkonto in Schweiz gehabt zu haben, das später nach Singapur transferiert wurde.

Gegen den früheren Minister wurde am 2. April ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäscherei im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung eingeleitet.

(chb/sda)