22.12.2009 | 11:45
 

CH/Verband für Weiterbildung stellt Gesetzesentwurf vor

Bern (awp/sda) - Der Schweizerische Verband für Weiterbildung (SVEB) will nicht länger auf ein Weiterbildungsgesetz warten und nimmt das Heft in die Hand. Er stellte einen von einem Experten ausgearbeiteten Entwurf vor, der dem Parlament und der Verwaltung als Grundlage dienen soll.

Seit 2006 bestehe ein Verfassungsauftrag für ein Weiterbildungsgesetz, einen Entwurf habe der Bundesrat bisher aber noch nicht vorgelegt, teilte der Verband am Dienstag mit. Diese "Blockierung in Bundes-Bern" habe den SVEB dazu bewogen, von einem Experten einen Gesetzesentwurf ausarbeiten zu lassen.

Das "schlanke Rahmengesetz", das der ehemalige stellvertretende Direktor des Bundesamtes für Kultur und Berner Fürsprecher Christoph Reichenau erarbeitet hat, solle den Parlamentskommissionen und der Verwaltung als Grundlage für das definitive Weiterbildungsgesetz dienen, heisst es weiter.

Der SVEB versteht den Entwurf auch als "Diskussionshilfe zuhanden von Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit" und wird ihn dem Bundesrat, den Kantonen, den Bundesstellen und den Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des National- und Ständerates übergeben.

"Nicht nur Subventionsgesetz"

Beim Rahmengesetz für die Weiterbildung gehe es nicht primär um ein Subventionsgesetz, betonte der SVEB, der vom ehemaligen Preisüberwacher Rudolf Strahm präsidiert wird. Es gehe um die Einordnung der Weiterbildung in das Schweizer Bildungswesen, um die Anerkennung und Zertifizierung.

Das Weiterbildungsgesetz solle Transparenz und Qualität in den "Wirrwarr" der Weiterbildungsangebote der mehrheitlich privaten Trägerschaften und Institutionen bringen. In dem Markt, der über fünf Millionen Franken Umsatz pro Jahr erziele, hätten Bund und Kantone lediglich eine subsidiäre Funktion.

Auch der von Reichenau ausgearbeitete Gesetzesentwurf gehe nicht davon aus, dass der Bund selber in allen Bereichen handle, hält der Verband fest. Er solle vielmehr die Kompetenz erhalten, Aufgaben und Befugnisse an Institutionen und Dachverbände zu delegieren.

Die Strategie erarbeiten solle eine eidgenössische Kommission für Weiterbildung. Eine zentrale Verwaltungsstelle wäre sodann für den Vollzug der Aufgaben zuständig.

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