25.03.2010 | 13:07
 

CH/Weko ermittelt gegen Nikon wegen Verhinderung von Parallelimporten (AF)

(ergänzt mit weiteren Details)

Bern (awp/sda) - Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (WEKO) hat am Mittwoch eine Untersuchung gegen Nikon eingeleitet. Wie sie am Donnerstag mitteilte, geht es um die mögliche Behinderung von Parallelimporten. Bei Nikon Schweiz wurde eine Hausdurchsuchung vorgenommen.

Die WEKO wurde aufgrund einer Anzeige tätig. Wie sie schreibt, liegen ihr Anhaltspunkte vor, dass Nikon Parallelimporte seiner Fotoprodukte in die Schweiz behindert oder verhindert hat. Die Untersuchung soll zeigen, ob sich der Verdacht erhärtet.

Rafael Corazza, der Direktor des WEKO-Sekretariats, sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA, WEKO-Leute und IT-Spezialisten hätten die Hausdurchsuchung am Nikon-Sitz in Egg ZH vorgenommen. Dabei seien sie von Kantonspolizisten begleitet worden.

Im Vordergrund der WEKO-Untersuchung stehen mutmassliche Absprachen zwischen Nikon Schweiz und Nikon-Niederlassungen im Ausland. Die Dauer der Untersuchung war am Donnerstag ungewiss. Gemäss Corazza ist die Kommission zufrieden, wenn sie ihre Arbeiten in 18 Monaten zu Ende führen kann. Das Verfahren kann in einer Busse enden.

Corazza erklärte, der Nikon-Fall liege ähnlich wie seinerzeit jener der Zahnpasta Elmex. Da das Verfahren hängig ist, machte er keine Angaben zu konkreten Details wie etwa den Preisunterschieden zwischen den Produkten im In- und Ausland.

Die WEKO hatte im Dezember 2009 im ähnlich gelagerten Fall der Zahnpasten Elmex und Meridol die Herstellerfirma Gaba International zu einer Busse von 4,8 Mio CHF verurteilt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, wie an der Jahresmedienkonferenz der Kommission vom Montag in Bern zu erfahren war.

Die in Therwil BL ansässige Gaba International gehört zum Colgate-Palmolive-Konzern. Das Unternehmen hatte laut der Behörde seinem österreichischen Lizenznehmer Gebro Pharma ein Exportverbot auferlegt.

Diese von 1982 bis September 2006 gültige Auflage sei ein unzulässiges Verbot für Parallelimporte in die Schweiz gewesen, eine so genannte Vertikalabrede, kam die WEKO zum Schluss.

Die Abrede hatte zur Folge, dass der schweizerische Markt für Parallelimporte abgeschottet wurde. Schweizer Detailhändler konnten sich also nicht in benachbarten Märkten eindecken, in denen Elmex-Produkte billiger angeboten wurden. Dagegen klagte der Discounter Denner.

uh

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