24.02.2010 | 05:30
BÖRSENDELIKTE
Von:
Synes Ernst
Foto:
Bild: Susann Basler
 

Der Bundesrat räumt auf - die Banker reklamieren

Die Regierung will im Kampf für einen sauberen Finanzplatz schärfer gegen Verstösse an der Börse vorgehen. Doch nicht alle ihre Massnahmen stossen auf Gegenliebe.

«Die Integrität ist eine der Grundvoraussetzungen für einen funktionierenden und erfolgreichen Finanzstandort. Sie schafft bei den Marktteilnehmern Vertrauen und ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Akzeptanz des Schweizer Finanzplatzes im In- und Ausland.» Das Bekenntnis zu einem sauberen Finanzplatz Schweiz findet sich unter anderem im Bericht über «Strategische Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik», welchen der Bundesrat Mitte Dezember 2009 verabschiedet hat. Nun hat die Landesregierung die Aufgabe, diese Strategie umzusetzen.

Trotz Streit: Strategie ist klar

Nachdem Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf in der Sonntagpresse mit Äusserungen über die Strafbarkeit von Steuerhinterziehung vorgeprellt ist, stellt sich zwar die Frage, ob es in der heiss umstrittenen Steuerfrage überhaupt noch möglich ist, die unterschiedlichen Meinungen innerhalb des Gremiums unter einen Hut zu bringen. Im Unterschied dazu ist jedoch der Weg, den der Bundesrat zur Sicherung eines integren Finanzplatzes gehen will, um einiges klarer vorgezeichnet: Seit Mitte Januar läuft die Vernehmlassung über die Vorschläge und über die Massnahmen, mit welchen Börsendelikte und Marktmissbräuche energischer als bisher bekämpft werden sollen.

Vortat zur Geldwäscherei

«Die geplante Revision des Börsengesetzes gibt den zuständigen Behörden insgesamt griffigere Instrumente in die Hand», sagt Dina Beti, stellvertretende Direktorin und Leiterin des Rechtsdienstes der Eidgenössischen Finanzverwaltung. Demnach sollen etwa Insiderhandel und Kursmanipulationen als Vortaten zur Geldwäscherei gelten, sofern sie einen qualifizierten Tatbestand erfüllen und dabei ein «erheblicher Vermögensvorteil» (Grenzwert 1 Mio Fr.) erzielt wird. Damit würden diese Taten nicht mehr wie im geltenden Recht als Vergehen sanktioniert, sondern als Verbrechen.

Der Bankensektor wird diese Verschärfung nicht ohne Weiteres akzeptieren. Sowohl Bankiervereinigung als auch Privatbanken haben nämlich bisher immer davor gewarnt, die Aufsichtspflicht der Banken «in unverhältnismässiger Art und Weise» auszuweiten.

Eine weitere Verschärfung im Vergleich zu heute verbirgt sich hinter der Absicht des Bundesrats, die Kompetenz der Finanzmarktaufsichtsbehörde (Finma) zu erweitern. Danach soll diese im Rahmen einer «punktuellen Marktaufsicht» missbräuchliche Praktiken auch bei ihr nicht unterstellten Marktteilnehmern ahnden. Allerdings gilt eine Beschränkung auf drei Tatbestände, nämlich auf Scheingeschäfte zur Volumenmanipulation, auf das sogenannte «Scalping» (Kauf eines Wertpapiers, für das nachher Kaufempfehlungen abgeben werden) sowie auf das «Frontrunning» (Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers vor Abwickeln eines Kundenauftrags). Von dieser neuen Massnahme wären neben Hedge-Fonds, Herausgebern von Börsenbriefen, Vermögensverwaltern, grossen Privatanlegern auch die Pensionskassen betroffen.

Selbstverantwortung geht vor

Hanspeter Konrad, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands (ASIP), meint jedoch gegenüber der «Handelszeitung», eine solche Aufsicht sei für die Vorsorgeeinrichtungen (VE) «weder zweckmässig noch zielführend». Das Parlament habe im Rahmen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge eine Unterstellung der VE unter die Finma deutlich abgelehnt. Zudem habe der Verband in einer für alle Mitglieder gültigen Charta Verhaltensregeln für Pensionskassen-Verantwortliche formuliert. So will der ASIP selber verhindern, dass Verwalter von BVG-Geldern ihr Insider-Wissen missbräuchlich ausnützen.

Neu ist schliesslich auch, dass alle Strafverfahren wegen Börsendelikten der Bundesanwaltschaft übertragen werden. Beurteilt würden die Fälle dann vom Bundesstrafgericht. Heute liegt diese Kompetenz beim Finanzdepartement (EFD) und bei der Finma. Diese Tatsache rief das EFD unlängst mit einer spektakulären Busse von 40 Mio Fr. gegen Viktor Vekselberg in Erinnerung. Dem russischen In-vestor wird vorgeworfen, er habe 2006 bei seinem Oerlikon-Einstieg die Pflicht zur Meldung als Gruppe verletzt.

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FTSE 100 5'403.3 98.8 1.9%
Dow Jones 30 Industrial 12'502.8 -1.7 0.0%
NASDAQ 100 2'539.2 -6.2 -0.2%
S&P 500 1'316.0 20.8 1.6%
Nikkei 225 8'556.6 -172.7 -2.0%

Top und Flops

Name Kurs +/- +/- %
19.47 0.73 3.90
11.16 0.35 3.24
38.92 1.10 2.91
41.37 1.13 2.81
15.75 0.35 2.27
31.32 0.32 1.03
308.00 2.70 0.88
353.00 1.00 0.28
37.78 0.03 0.08
156.40 0.00 0.00
Name Kurs +/- +/- %
36.87 1.67 4.73
38.36 1.17 3.15
6.52 0.19 3.03
63.43 1.66 2.69
30.50 0.77 2.57
53.08 0.09 0.17
34.48 -0.02 -0.04
40.96 -0.02 -0.05
75.59 -0.15 -0.20
23.83 -0.18 -0.73
Name Kurs +/- +/- %
4.97 0.34 7.24
2.62 0.14 5.73
16.64 0.75 4.69
1.07 0.05 4.59
14.35 0.53 3.84
25.26 -0.06 -0.24
13.21 -0.06 -0.41
91.39 -0.55 -0.60
2.26 -0.02 -0.96
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