Nächstes Jahr steigen die Prämien in der obligatorischen Grundversicherung wieder einmal markant an – im gewichteten Durchschnitt um hohe 4.3%.

Was oft vergessen geht: Viele Versicherte könnten die Prämienerhöhung umgehen, wenn sie einige einfache Spartipps berücksichtigen würden.

Tipp 1: Richtiges Modell wählen

Viele Schweizer Versicherte sind in einem zu teuren Modell versichert. Das Standard-Modell offeriert zwar eine freie Arztwahl für die Erstkonsultation. Allerdings kostet dieses Modell auch deutlich mehr als das HMO-, Hausarzt- oder Telmed-Modell. Pro Person könnten Versicherte in der Schweiz allein durch den Wechsel zum günstigsten Modell 350 Franken pro Jahr sparen, wie moneyland.ch ausgerechnet hat.

Tipp 2: Richtige Franchise wählen

Viele Versicherte entscheiden sich immer noch für die falsche Franchise und zahlen deshalb mehrere Hundert Prämienfranken pro Jahr zu viel. Die Faustregel für Erwachsene ist einfach: Bei hohen Gesundheitskosten im nächsten Jahr sollten Sie die Grundfranchise (300 Franken), bei tiefen Gesundheitskosten die höchste Franchise (2500 Franken) wählen.

Allerdings variiert der Grenzbetrag, ab welchem sich die Grundfranchise lohnt, je nach Prämiensituation. moneyland.ch hat deshalb im Schweizer Krankenkassenvergleich die Option «optimale Franchise» programmiert, welche Ihnen für die geschätzten Gesundheitskosten automatisch für jedes Versicherungsangebot die beste Franchise anzeigt.

Tipp 3: Richtige Krankenkasse wählen

Selbst wenn Sie Ihre Franchise und Ihr Modell beibehalten möchten, gibt es meistens eine Krankenkasse mit günstigeren Prämien für Ihr Profil. Ein unabhängiger Vergleich aller Krankenkassen ist deshalb ein Muss. Ein Vergleich aller offiziellen BAG-Prämien ist auf moneyland.ch möglich – mit zusätzlichen praktischen Informationen zu Leistungen, Kennzahlen und Filtermöglichkeiten. Für einen Kassenwechsel haben Sie nur noch bis Ende November Zeit.

Tipp 4: Unfallschutz nicht doppelt zahlen

Es gibt immer noch Versicherte, die einen überflüssigen Unfallschutz bei ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben. Eine Unfalldeckung via Krankenversicherung brauchen Sie nur, wenn Sie nicht über Ihren Arbeitgeber (UVG) versichert sind. In der Regel sind Sie bereits UVG-versichert, wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber arbeiten.

Tipp 5: Von Prämienverbilligungen profitieren

Wer nur ein geringes Einkommen hat, kann oft von stolzen Prämienverbilligungen profitieren. Diese können je nach Kanton und Gemeinde variieren. Informieren Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle, ob auch Sie ein Anrecht auf eine Verbilligung haben.

Tipp 6: Von Skonto-Rabatten profitieren

Es gibt Krankenkassen, die Vergünstigungen offerieren, wenn Sie die Rechnung nicht monatlich, sondern im Voraus für ein halbes oder ganzes Jahr begleichen. Dieser so genannte Skonto-Rabatt kann bis zu 2% betragen.

Tipp 7: Weiterleiten der Rechnung nicht vergessen

Im so genannten Tiers-garant-System müssen Sie die Arztrechnung für eine Rückerstattung noch der Krankenkasse zustellen. Ansonsten wird Ihnen der Rechnungsbetrag nicht rückvergütet. Dies im Unterschied zum Tiers-payant-System, bei dem Ihre Krankenkasse die Rechnung direkt erhält. Vergessen Sie also bei Tiers-garant-Rechnungen nicht, diese so rasch als möglich Ihrer Kasse weiterzuleiten.

Weitere Informationen: Krankenkassenvergleich der Schweiz