Fifa Der Weltverband zwischen Kicken und Korruption. Zum Dossier...

Fifa: Gericht gibt brisante Akte zu Korruption frei

Das Obergericht in Zug hat zu Gunsten eines Gesuchs der «Handelszeitung» entschieden: Dokumente zu Schmiergeldzahlungen an Exponenten des Weltfussballverbands sind freizugeben.

VonJean-François Tanda
27.12.2011

Mit dem Entscheid hat das Obergericht des Kantons Zug einem Gesuch der «Handelszeitung» stattgegeben und die Beschwerden von Fifa sowie zwei ihrer Exponenten abgewiesen. Das Dokument nennt mindestens zwei Empfänger von Schmiergeldern innerhalb des Weltfussballverbandes und beschreibt die Rolle der Fifa-Spitze, die von den Zahlungen gewusst, aber nichts dagegen unternommen hatte.

In der Einstellungsverfügung ist beschrieben, wer wann wieviel Gelder der konkursiten Sportvermarktungsagentur ISL/ISMM erhalten hat. Bei den zwei Fifa-Offiziellen handelt es sich nach Recherchen der «Handelszeitung» und der BBC um Fifa-Ehrenpräsident Joao Havelange und den Chef der Fussball-WM 2014 in Brasilien, Ricardo Teixeira.

Schmiergeldzahlungen waren der Fifa bekannt

Gleichzeitig wird beschrieben, dass die Fifa-Spitze immer von den Schmiergeldzahlungen an ihre Exponenten gewusst hat, aber nichts dagegen unternommen hatte

Bereits zweimal gab die Staatsanwaltschaft grünes Licht für die Veröffentlichung des Dokuments. Zweimal hat die Fifa Einsprache erhoben – zuletzt am 24. Mai 2011 beim Obergericht des Kantons Zug. Doch erneut unterlag sie mit ihren Anträgen.

Millionenzahlung um Strafuntersuchung abzuwenden

Die Verfügung datiert vom 11. Mai 2010 und kam zustande, nachdem die Fifa und die zwei ihrer Exponenten 5,5 Millionen Franken bezahlt hatten, um die Strafuntersuchung abzuwenden. Auslöser dafür war die Zuger Sportagentur ISMM/ISL, nach deren Konkurs 2001 die Zahlungen ans Licht gekommen sind.

Anfang Dezember hatte Fifa-Präsident die Veröffentlichung des brisanten Dokuments auf unbestimmte Zeit verschoben. Er begründete dies mit rechtlichen Gründen. Zuvor hatte er angekündigt, im Zuge des von ihm eingeleiteten Reformprozesses, die Akten freizugeben.

Die Fifa und ihre zwei Exponenten haben 30 Tage Zeit, um den Entscheid des Zuger Obergerichts an das Bundesgericht weiterzuziehen.

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Mit dem Entscheid hat das Obergericht des Kantons Zug einem Gesuch der «Handelszeitung» stattgegeben und die Beschwerden von Fifa sowie zwei ihrer Exponenten abgewiesen. Das Dokument nennt mindestens zwei Empfänger von Schmiergeldern innerhalb des Weltfussballverbandes und beschreibt die Rolle der Fifa-Spitze, die von den Zahlungen gewusst, aber nichts dagegen unternommen hatte.

In der Einstellungsverfügung ist beschrieben, wer wann wieviel Gelder der konkursiten Sportvermarktungsagentur ISL/ISMM erhalten hat. Bei den zwei Fifa-Offiziellen handelt es sich nach Recherchen der «Handelszeitung» und der BBC um Fifa-Ehrenpräsident Joao Havelange und den Chef der Fussball-WM 2014 in Brasilien, Ricardo Teixeira.

Schmiergeldzahlungen waren der Fifa bekannt

Gleichzeitig wird beschrieben, dass die Fifa-Spitze immer von den Schmiergeldzahlungen an ihre Exponenten gewusst hat, aber nichts dagegen unternommen hatte

Bereits zweimal gab die Staatsanwaltschaft grünes Licht für die Veröffentlichung des Dokuments. Zweimal hat die Fifa Einsprache erhoben – zuletzt am 24. Mai 2011 beim Obergericht des Kantons Zug. Doch erneut unterlag sie mit ihren Anträgen.

Millionenzahlung um Strafuntersuchung abzuwenden

Die Verfügung datiert vom 11. Mai 2010 und kam zustande, nachdem die Fifa und die zwei ihrer Exponenten 5,5 Millionen Franken bezahlt hatten, um die Strafuntersuchung abzuwenden. Auslöser dafür war die Zuger Sportagentur ISMM/ISL, nach deren Konkurs 2001 die Zahlungen ans Licht gekommen sind.

Anfang Dezember hatte Fifa-Präsident die Veröffentlichung des brisanten Dokuments auf unbestimmte Zeit verschoben. Er begründete dies mit rechtlichen Gründen. Zuvor hatte er angekündigt, im Zuge des von ihm eingeleiteten Reformprozesses, die Akten freizugeben.

Die Fifa und ihre zwei Exponenten haben 30 Tage Zeit, um den Entscheid des Zuger Obergerichts an das Bundesgericht weiterzuziehen.

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