04.08.2009 | 21:00
PERSONAL
Von:
Claudia Gnehm
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Bild: Bloomberg
 

Firmen unterschätzen die Risiken

Absenzen stellen für Firmen eine Herausforderung dar. Doch Pandemiepläne sind nicht nur wichtig, um Risiken einzudämmen: Sie sind laut Arbeitsgesetz und Aktienrecht auch Pflicht.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ist nicht für Panikmache bekannt. Doch in Sachen Schweinegrippe schreibt das Seco deutsch und deutlich Folgendes: «Im Hinblick auf die aktuelle Situation sollten Unternehmen den betrieblichen Pandemieplan sofort erstellen.» Laut Valentin Lagger, Leiter der Arbeitsgruppe Pandemie Seco, ist mit «sofort» wirklich «sofort» gemeint. «Die Unternehmen haben gemäss Arbeitsgesetz Pflichten zum Schutz der Arbeitnehmer zu erfüllen.»

Zudem verweist Lagger auf eine neue Bestimmung im Aktienrecht: «Nach der AG-Bestimmung sind Firmen verpflichtet, sich auf Krisensituationen vorzubereiten.» Die Revisionsstelle müsse überprüfen, ob die Firma über eine solche Vorbereitung verfügt. Ansonsten müsse im Revisionsbericht eine entsprechende Bemerkung stehen.

Fälle von Arbeitsverweigerung

Die Unternehmen tun aber auch aus anderen Gründen gut daran, sich mit ihren Pflichten gegenüber Mitarbeitern und Vertragspartnern im Pandemiefall auseinanderzusetzen. So kann beispielsweise ein Arbeitnehmer wegen Ansteckungsgefahr und Angst die Arbeit verweigern. Der Arbeitgeber bleibt ge-mäss Arbeitsgesetz zu Lohnfortzahlungen verpflichtet, wenn er nicht genügend Massnahmen zum Schutz des Personals einleitet.

Grundsätzlich trägt das Unternehmen die Risiken für Umsatzeinbruch oder Einkommensausfall während einer Pandemie selber. Solange der Bundesrat keinen Rechtsstillstand beschliesst, kann auch ein säumiger Kunde weiterhin betrieben werden. Privatversicherungen, die im Falle von Betriebsausfällen durch H1N1 Schäden abdecken, gibt es nicht (siehe Artikel rechts). Einzig wenn ein Betrieb wegen behördlicher Massnahmen wie einer Schliessungsanordnung dichtmachen muss, kann die Firma für die Mitarbeiter Kurzarbeitsentschädigung beantragen.

Tipp, Tricks und Beratung in Bezug auf die Vorbereitung für den Fall der Fälle sind nicht nur beim Seco zu beziehen, sondern auch bei den Krankenkassen, denn diese haben ein starkes Eigeninteresse, die Krankentaggeldentschädigungen so tief wie möglich zu halten. Der grösste Schweizer Krankenversicherer, Helsana, hat bereits 2008 eine Infokampagne bei den 54000 Firmenkunden mit über 700000 Versicherten durchgeführt und rund 1200 Pandemiesets verkauft.

Für die eigenen 3000 Helsana-Angestellten wurde laut Firmen-Sprecher Rob Hartmans beispielsweise Material eingelagert, um sie während zwölf Wochen vor einer Infektion zu schützen. Die Groupe Mutuel ihrerseits hat bereits vor Jahren ein umfassendes Konzept zum betrieblichen Absenzen- und Gesundheitsmanagement entwickelt. «Der Fall einer Pandemie gehört zu den voraussehbaren Ereignissen im Unternehmensalltag, der im Konzept berücksichtigt ist», sagt Mutuel-Sprecher Christian Feldhausen.

Ungenügende Vorbereitung

Dennoch befürchten die grossen Krankenversicherer, dass die Betriebe - insbesondere die Kleineren - ungenügend auf Absenzen vorbereitet sind. Visana-Sprecher Christian Beusch: «Wahrscheinlich wird das Ausmass der Arbeitsausfälle unterschätzt, sofern die Erwartungen des Bundesamtes für Gesundheit zutreffend sind.» Der interne Massnahmenkatalog von Visana reicht von vermehrtem Reinigen der Türklinken bis zur Einschränkung der Reisen und Sitzungen über Wiedereinstellung von Pensionierten und Heimarbeit.

Mutuel-Sprecher Feldhausen erklärt, einige Unternehmen, die aus Vorsichtsgründen Massnahmen ergriffen hätten, sähen die Situation gelassen. Doch: «Andere Unternehmen, die noch gar keine Massnahmen überlegt oder ergriffen haben, könnten bei einer Verschärfung der Pandemie in Zugzwang geraten. Panik ist ein schlechter Ratgeber.» Auch Lagger vom Seco schätzt, dass KMU in der Vorbereitung auf die Pandemie noch nicht sehr weit fortgeschritten sind.

Eine pandemische Ausbreitung der Schweinegrippe in der Schweiz dürfte nach einer Schätzung der Genfer Privatbank Bordie & Cie rund 5,85 Mrd Fr. kosten respektive 1,08% des Bruttosozialproduktes. Eine normale Grippe würde auf 1,24 Mrd Fr. zu stehen kommen. Die Unternehmen würde die Pandemie 1,5 Mrd Fr. kosten. Die Konjunkturforschungsstelle Kof der ETH rechnet gar mit Arbeitsausfallkosten von 2,6 Mrd Fr. Einzelne Betriebe müssen mit Einnahmeverlusten rechnen - und mit Schadenersatzforderungen für Leistungen, die sie wegen eines Arbeitskräfteausfalls nicht erbringen können.

Im Rahmen von Betriebsausfallversicherungen decken die Versicherungen Zürich, Bâloise und Axa zwar Ertragsausfälle infolge von Betriebsschliessungen oder einem Tätigkeitsverbot. Allerdings müssen die Schliessungen auf Anordnung der Behörden erfolgen, wie Zurich-Sprecherin Sonja Giardini erklärt. Aber: «Schäden infolge Influenza (H-Viren) sind in der Betriebsausfallversicherung ausgeschlossen», so Giardini.

Auch die Epidemieversicherung der AXA Winterthur kommt nur für den Schaden auf, der aus dem Nachweis übertragbarer Krankheiten entsteht, verbunden mit Anordnungen der Behörden. Zu solchen Krankheiten gehören Salmonellen, Typhus, Scharlach, Tollwut, Hepatitis, Masern, Noroviren und Röteln. Auch AXA-Sprecher Olivier Michel betont eine Einschränkung: Ausgeschlossen sind Schäden infolge von Grippe-Viren (Influenza) und Prionen (Scrapie, Rinderwahnsinn, Creutzfeldt-Jacobs) - also auch Schäden durch die Schweinegrippe. Die Epidemieversicherung der Axa wurde von 4600 Betrieben abgeschlossen. Die Kosten der Epidemieversicherung betragen 0,2 bis 0,3‰ des Jahresumsatzes.

Ebenfalls nicht versichert sind Schliessungen wegen Influenza-Viren bei der Allianz-Suisse. Bei der Bâloise haben laut Sprecher Philipp Senn nur rund 2% aller Sach-Haft-Kunden eine Epidemieversicherung abgeschlossen. Der Grund für das Desinteresse: Wird ein Betrieb wegen Hygieneproblemen geschlossen, dauert das meist nur ein paar wenige Tage und ist nicht existenzgefährdend.

ALV schliesst H1N1 nicht aus

Eine Versicherung, auf die Arbeitgeber unter gewissen Bedingungen zurückgreifen können, ist die Arbeitslosenversicherung. Anspruch auf Kurzarbeit können Unternehmen nicht nur aus externen konjunkturellen Gründen wie einer Rezession beantragen, sondern unter bestimmten Umständen auch wegen einer Pandemie, besonders bei behördlichen Massnahmen. Das bestätigt Valentin Lagger, Leiter Arbeitsgruppe Pandemie beim Staatssekretariat für Wirtschaft. Wenn etwa Angestellte ihre Arbeit mangels notwendiger Rohstoffe aufgrund eines Einfuhr- oder Ausfuhrstopps oder wegen Betriebsverbots nicht ausführen können, kann der Arbeitgeber Kurzarbeitsentschädigung geltend machen. Die ALV wird bereits durch die wirtschaftlich bedingte Kurzarbeit mit rund 650 Mio Fr. belastet, 2008 waren es 18 Mio Fr.

Opfer von Mitarbeitern erwartet

Der Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV), Hans-Ulrich Bigler, empfiehlt den Unternehmen, alle Massnahmen zu treffen, um Betriebsschliessungen zu vermeiden. Bigler empfiehlt «Hygiene, Quarantäne daheim für Erkrankte sowie möglichst bald Impfungen». Wenn ein Betrieb wegen vieler Ansteckungen nicht mehr produzieren oder Dienstleistungen erbringen könne, so könne den Gesunden das kleine Opfer von Ferien oder unbezahlter Freizeit meistens zugemutet werden.

Bigler will aber nicht, dass die Schweinegrippe dramatisiert wird, hat sie sich bisher doch nicht als ernsthafter erwiesen als eine normale Grippe: «Am unangenehmsten ist sie wohl für Servicebetriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern, insbesondere für Firmen in den Bereichen Elektro, Gas und Sanitär, welche die Aufträge kaum aufschieben können.»

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Top und Flops

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19.47 0.73 3.90
11.16 0.35 3.24
38.92 1.10 2.91
41.37 1.13 2.81
15.75 0.35 2.27
31.32 0.32 1.03
308.00 2.70 0.88
353.00 1.00 0.28
37.78 0.03 0.08
156.40 0.00 0.00
Name Kurs +/- +/- %
36.87 1.67 4.73
38.36 1.17 3.15
6.52 0.19 3.03
63.43 1.66 2.69
30.50 0.77 2.57
53.08 0.09 0.17
34.48 -0.02 -0.04
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4.97 0.34 7.24
2.62 0.14 5.73
16.64 0.75 4.69
1.07 0.05 4.59
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13.21 -0.06 -0.41
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2.26 -0.02 -0.96
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