14.10.2009 | 05:30
REFORM DER MEHRWERTSTEUER
Von:
Synes Ernst
 

Fürchterliches fürs Gesundheitswesen?

Am 1. Januar 2010 tritt das neue Mehrwertsteuergesetz in Kraft. Für kleine und mittlere Unternehmen soll die Gesetzesrevision die langersehnte administrative Entlastung bringen. Im Gesundheitswesen aber könnte die Reform unvorhergesehene Folgen haben.

Noch ist der Schock über die von den Krankenversicherern für 2010 angekündigten Prämienerhöhungen nicht verdaut. Schon droht aus dem Gesundheitswesen eine weitere schlechte Nachricht: Spitalleistungen etwa könnten ab Neujahr massiv teurer werden. Der Grund liegt für einmal nicht bei der in diesem Bereich rasant steigenden Kostenentwicklung, sondern ganz anderswo: Beim neuen Mehrwertsteuergesetz (MwstG), das auf den 1. Januar 2010 in Kraft tritt.

Claudio Fischer, Leiter der Stabsstelle Gesetzgebung in der Hauptabteilung Mwst der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), bestätigt, dass es durchaus möglich sei, dass sich Anbieter im Gesundheitswesen neu der Mwst unterstellten. Und dann für gewisse Leistungen ab 2010 8% mehr verlangten. Dies entspricht genau dem ab 1. Januar geltenden Mwst-Satz, also 7,6% plus 0,4% IV-Zuschlag. Entsprechende Vermutungen hatte die Westschweizer Tageszeitung «Le Temps» kürzlich geäussert und als Begründung für diese ungewollte Entwicklung angegeben, das sogenannte Optionsrecht (siehe Kasten) sei im Gesetz schlecht definiert worden.

Kehrseite der Medaille

Das Optionsrecht werde im neuen Gesetz grosszügiger und flexibler gehandhabt, sagt Monika Molnár, Senior Manager Indirect Tax & Customs bei KPMG. Dies betrachtet sie als eine der Stärken des neuen MwstG. Wenn der Einkauf für Endkonsumenten dadurch teurer werde, entspreche dies dem Mechanismus der Mwst.

Von der Neuregelung besonders profitieren werden Start-up-Firmen, die bei Unterstellung unter die Mwst den Vorsteuerabzug geltend machen können. Dieses Argument war bei der Behandlung der Vorlage im Parlament mehrfach zugunsten der Reform vorgebracht worden. «Wenn der Markt spiele, müssen sich Unternehmen jedoch sehr gut überlegen, ob sie die höheren Preise eins zu eins auf die Konsumenten überwälzen wollen», schränkt Claudio Fischer von der ESTV die Wirkung der erleichterten Optierung ein. Im Gesundheitsbereich gebe es zudem noch andere Mitspieler wie etwa Santésuissse oder die Ärzte, die bei der Preisgestaltung ein ernsthaftes Wort mitreden würden.

«Der Anbieter unterstellt sich der MWST nur dann freiwillig, wenn er absolut sicher ist, dass er die Mehrwertsteuer auch überwälzen kann.» Weil diese Voraussetzung im Gesundheitswesen nicht erfüllt sei, hält auch Niklaus Honauer, Leiter Mehrwertsteuerberatung Schweiz bei PricewaterhouseCoopers (PwC), die Gefahr von Mwst-bedingten Preiserhöhungen im Gesundheitswesen für gering. Und auch Gerhard Schafroth, geschäftsführender Partner von SwissVAT, meint: «Die freiwillige Versteuerung von Gesundheitsleistungen mittels Option findet nur dann statt, wenn das Spital dadurch einen finanziellen Vorteil erzielt, das heisst, wenn die Kosten für die Spitäler sinken.»

Die Diskussion um eine mögliche Auswirkung des neuen MwstG zeigt nur, wie gross in den Fachkreisen die Unsicherheit zweieinhalb Monate vor der Inkraftsetzung der ersten grossen Mwst-Reform ist. Sie wurde erst in der vergangenen Sommersession von den eidgenössischen Räten verabschiedet. Die Verordnung, welche die Details bei der Umsetzung regelt, kommt frühestens Mitte November in den Bundesrat. Damit werde die Zeit bis zur Einführung sehr knapp, vor allem, wenn noch systembedingte Implementationen nötig seien, findet Monika Molnár von KPMG. Für die Ungeduld der Steuerberatungsunternehmen hat Claudio Fischer Verständnis: «Solange nicht bekannt ist, was in der Verordnung steht, kann man auch keine Schulung machen.» Die ESTV ist derzeit daran, die Ergebnisse der Vernehmlassung, die vergangene Woche zu Ende gegangen ist, auszuwerten. Fischer: «Wir arbeiten unter Hochdruck.»

«Fragen über Fragen»

Noch herrscht aber in der Öffentlichkeit und in den Unternehmen Ruhe. «Vielerorts ist man sich noch gar nicht bewusst, welche Auswirkungen und Optimierungsmöglichkeiten das neue Mwst-Gesetz hat», beobachtet Honauer. Das werde sich jedoch ändern, sobald sich die Unternehmen mit den Änderungen auseinandersetzen und die ESTV ihre neue Praxis kommuniziert. «Dann werden Fragen über Fragen auftauchen.»

Erstaunlich sei das nicht, sagt Fischer von der ESTV: «Wir haben ein völlig neues Gesetz, was bei der Umstellung in Unternehmen zu einem Mehraufwand führen wird.» Nach dem Einführungsjahr könne man jedoch feststellen, wie gross die Vorteile des neuen Gesetzes seien, ist Fischer überzeugt.

Doch dieses muss in der Praxis erst noch beweisen, dass es besser ist als sein Vorgänger. Der war aufgrund der Erfahrungen vor allem in KMU-Betrieben als «bürokratisches Monster» bezeichnet worden. Entsprechend hoch sind die Erwartungen an das neue MwstG. Ob sie erfüllt werden, ist offen. Gerhard Schafroth meint sogar, das neue Gesetz sei «unbestrittenermassen deutlich komplexer als das bisherige». Echte Vereinfachungen wird es jedoch erst geben, wenn der Einheitssatz kommt und die Ausnahmen wegfallen. Doch darüber wird das Parlament erst noch entscheiden müssen. Immerhin: Ab 1. Januar 2010 vermittelt das neue MwstG mehr Rechtssicherheit. Das sei im Vergleich zu heute ein grosser Schritt, erklären die Experten übereinstimmend.

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NASDAQ 100 2'507.2 -32.0 -1.3%
S&P 500 1'316.6 0.6 0.1%
Nikkei 225 8'556.6 -172.7 -2.0%

Top und Flops

Name Kurs +/- +/- %
155.80 -0.60 -0.38
54.65 -0.30 -0.55
1'709.00 -16.00 -0.93
49.05 -0.53 -1.07
864.50 -9.50 -1.09
37.89 -1.03 -2.65
30.49 -0.83 -2.65
40.23 -1.14 -2.76
56.25 -2.45 -4.17
375.50 -18.90 -4.79
Name Kurs +/- +/- %
75.63 0.04 0.05
23.75 -0.08 -0.31
47.38 -0.43 -0.90
52.58 -0.50 -0.94
37.91 -0.45 -1.17
29.34 -1.16 -3.79
39.32 -1.64 -3.99
MAN
78.14 -3.30 -4.05
8.39 -0.37 -4.26
14.64 -0.77 -5.00
Name Kurs +/- +/- %
2.62 0.14 5.73
1.07 0.05 4.59
14.35 0.53 3.84
8.88 0.31 3.62
15.90 0.53 3.45
9.26 -0.45 -4.60
9.50 -0.49 -4.90
4.71 -0.26 -5.14
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