Gericht in Brasilien legt Zahlung von BASF und Shell auf Eis

Die gegen die Konzerne BASF und Shell in Brasilien gerichtlich verfügte Entschädigungszahlung in Höhe von 490 Millionen Euro ist zunächst auf Eis gelegt. Das Oberste Arbeitsgericht suspendierte eine E

05.07.2012

Die wegen Gesundheits- und Umweltschäden an einem ehemaligen Chemiestandort in Brasilien verhängte Millionensumme muss vorerst nicht in einen Fonds eingezahlt werden, wie BASF am Mittwoch in Brasilien mitteilte. Das Oberste Arbeitsgericht (TST) suspendierte eine Entscheidung der Vorinstanz per Einstweiliger Verfügung.

Nach Ansicht des Gerichtes sei die Hinterlegung des Gelds ohne Nutzen für den Schutz der aufgrund von Umweltkontaminierungen erkrankten Opfer, zitierte BASF aus der am Dienstag erlassenen TST-Entscheidung.

Zudem habe das Gericht anerkannt, dass BASF und Shell weiteren Verpflichtungen aus der Zivilklage nachkämen. Das Geld war für Arbeiter und deren Angehörige bestimmt, die bei der Produktion von Pflanzenschutzmitteln Gesundheitsschäden erlitten.

Bereits im August 2010 wurden BASF und Shell laut dem BASF-Geschäftsbericht (2011) erstinstanzlich zur Zahlung der 490 Millionen Euro plus Zinsen verurteilt. Dagegen legte die BASF Berufung ein.

Der Konzern erhob in dem Zusammenhang auch Klage gegen Shell, da die Schäden vor dem Jahr 2000 verursacht worden seien. Dazu laufen auch Vergleichsverhandlungen. Zwischen 1995 und 2000 führte die US-Firma American Cyanamid den Standort, die dann von der BASF übernommen wurde.

(chb/muv/sda)

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Die wegen Gesundheits- und Umweltschäden an einem ehemaligen Chemiestandort in Brasilien verhängte Millionensumme muss vorerst nicht in einen Fonds eingezahlt werden, wie BASF am Mittwoch in Brasilien mitteilte. Das Oberste Arbeitsgericht (TST) suspendierte eine Entscheidung der Vorinstanz per Einstweiliger Verfügung.

Nach Ansicht des Gerichtes sei die Hinterlegung des Gelds ohne Nutzen für den Schutz der aufgrund von Umweltkontaminierungen erkrankten Opfer, zitierte BASF aus der am Dienstag erlassenen TST-Entscheidung.

Zudem habe das Gericht anerkannt, dass BASF und Shell weiteren Verpflichtungen aus der Zivilklage nachkämen. Das Geld war für Arbeiter und deren Angehörige bestimmt, die bei der Produktion von Pflanzenschutzmitteln Gesundheitsschäden erlitten.

Bereits im August 2010 wurden BASF und Shell laut dem BASF-Geschäftsbericht (2011) erstinstanzlich zur Zahlung der 490 Millionen Euro plus Zinsen verurteilt. Dagegen legte die BASF Berufung ein.

Der Konzern erhob in dem Zusammenhang auch Klage gegen Shell, da die Schäden vor dem Jahr 2000 verursacht worden seien. Dazu laufen auch Vergleichsverhandlungen. Zwischen 1995 und 2000 führte die US-Firma American Cyanamid den Standort, die dann von der BASF übernommen wurde.

(chb/muv/sda)

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