28.04.2009 | 21:00
E-DEC-EXPORT
Von:
Kurt Bahnmüller
 

Handeln ist jetzt angesagt

Die neue elektronische Verzollung der Eidgenössischen Zollverwaltung stellt die betroffenen Exporteure sowie Spediteure und Logistikdienstleister vor neue Herausforderungen. Noch bleibt Zeit zur Umstellung.

Bis anhin war es relativ einfach, Waren aus der Schweiz ins Ausland auszuführen und zu verzollen. Die vereinfachte Ausfuhrregelung (VAR) war einfach zu handhaben und bedeutete einen relativ geringen administrativen Aufwand. Doch damit ist spätestens am 1. April 2010 endgültig Schluss. Bis dann müssen alle Exporteure die neue elektronische Verzollung beherrschen. Konkret geht es darum, dass sich die Exporteure eine spezielle Software anschaffen und sich bei der Eidgenössischen Zollverwaltung registrieren lassen. Eine andere Variante ist, dass man diese Tätigkeit an einen professionellen Dienstleister outsourct.

Für Exporteure stellt sich die Aufgabe, alle zollrelevanten Sendungsinformatonen - schäzungsweise etwa 40 bis 65 Datensätze - rechtzeitig und in der richtigen (elektronischen) Form verfügbar zu haben. Da die Schweiz zudem die Verpflichtung übernommen hat, im Verkehr mit Drittländern (Nicht-EU-Staaten) die Vorausmeldepflicht, welche die EU und auch andere Länder erlassen haben, anzuwenden, müssen diese Zolldaten rechtzeitig verfügbar sein. Bei grossen Exportmengen muss der mehrstufige E-dec-Prozess soweit wie möglich automatisiert ablaufen und zudem durch ein systemgeschütztes Monitoring überwacht werden.

Das bedeutet konkret: Bei grösseren Datenmengen wird eine interne Anbindung und Integration der E-dec-Zollsoftware an das vorhandene IT- System des Exporteurs unumgänglich (siehe auch Seite 57). Der Verband der schweizerischen Speditions- und Logistikunternehmen (Spedlogswiss) hat sich gegenüber der Zollverwaltung dafür eingesetzt, dass die Ausfuhranmeldungen unter E-dec-Export nicht nur vom Exporteur beziehungsweise vom Verlader selbst, sondern auch von einem externen Zolldienstleister abgewickelt werden können.

Da die neue Verzollung mit einigen administrativen und softwaremässigen Knacknüssen verbunden ist, muss sich jeder potenzielle Exporteur überlegen, ob er die neue Verzollung in Zukunft selbst erledigen will oder diese Tätigkeit an einen Zollspezialisten delegieren möchte. Wichtig dabei ist, dass dieser Entscheid so bald als möglich getroffen wird. Nachdem die Eidgenössische Zollverwaltung die ursprüngliche Frist zur Einführung von E-dec (1. Juli 2009) nach verschiedenen Diskussionen unter den Beteiligten nochmals verschoben hat, und zwar auf den 31. März 2010, ist nun allerdings ein zügiges und nachhaltiges Handeln angesagt. Nach dem 1. April 2010 gilt nämlich definitiv nur noch das E-dec-Verfahren.

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SMIM 1'118.6 -20.7 -1.8%
DAX 30 6'285.8 -149.9 -2.3%
EURO STOXX 215.2 -5.9 -2.7%
FTSE 100 5'266.4 -136.9 -2.5%
Dow Jones 30 Industrial 12'334.8 -168.0 -1.3%
NASDAQ 100 2'507.2 -32.0 -1.3%
S&P 500 1'316.6 0.6 0.1%
Nikkei 225 8'556.6 -172.7 -2.0%

Top und Flops

Name Kurs +/- +/- %
155.80 -0.60 -0.38
54.65 -0.30 -0.55
1'709.00 -16.00 -0.93
49.05 -0.53 -1.07
864.50 -9.50 -1.09
37.89 -1.03 -2.65
30.49 -0.83 -2.65
40.23 -1.14 -2.76
56.25 -2.45 -4.17
375.50 -18.90 -4.79
Name Kurs +/- +/- %
75.63 0.04 0.05
23.75 -0.08 -0.31
47.38 -0.43 -0.90
52.58 -0.50 -0.94
37.91 -0.45 -1.17
29.34 -1.16 -3.79
39.32 -1.64 -3.99
MAN
78.14 -3.30 -4.05
8.39 -0.37 -4.26
14.64 -0.77 -5.00
Name Kurs +/- +/- %
2.62 0.14 5.73
1.07 0.05 4.59
14.35 0.53 3.84
8.88 0.31 3.62
15.90 0.53 3.45
9.26 -0.45 -4.60
9.50 -0.49 -4.90
4.71 -0.26 -5.14
14.46 -0.80 -5.21
11.12 -0.73 -6.12

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