02.06.2009 | 21:00
Lex dossier
 

Informatik- Beschaffung wird zum Justizfall

Der Informatik-Grossauftrag des Bundes für Microsoft sorgt seit Anfang Mai für relativ grosses Aufsehen. Der Zuschlag des Bundes wurde ohne Offerten anderer Unternehmen direkt dem Softwarekonzern erteilt. Anbieter von Open-Source-Software ziehen den Entscheid nun vor das Schweizer Bundesverwaltungsgericht. Sie argumentieren, ihr offenes Informatiksystem sei ebenfalls geeignet und wettbewerbsfähig. Der Auftrag sei vom Bundesamt für Bauten und Logistik BBL öffentlich auszuschreiben. Einen Teilerfolg haben die Beschwerdeführer bereits errungen. Letzte Woche stoppte das Gericht den Auftrag mit einer superprovisorischen Verfügung.

Bund und Kantone führten das Beschaffungsrecht 1996 vor dem Hintergrund der neuen WTO-Handelsordnung ein. Ausländische Anbieter sollen einen diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten. Die Schweiz und die Europäische Union haben seither ihre Märkte im bilateralen Beschaffungsabkommen gegenseitig weiter geöffnet. Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB) sieht für Aufträge der eidgenössischen Verwaltung bestimmter Grössenordnungen eine öffentliche Ausschreibung vor. Im Bieterwettbewerb soll das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt werden. Das Gesetz bezweckt transparente Verhältnisse und faire Verfahren auf den Beschaffungsmärkten der Schweiz (vgl. Lex Dossier von Kaspar Luginbühl vom 17. Dezember 2008).

Unter gewissen Bedingungen können die Vergabestellen ihre Zuschläge aber auch direkt erteilen. Das BBL macht beim Microsoft-Auftrag eine solche Ausnahme geltend und verweist auf Art. 13 der Beschaffungsverordnung des Bundes (VoeB). Nach dieser Vorschrift ist die freihändige Vergabe aufgrund bestimmter Besonderheiten des Auftrags möglich.Bei IT-Beschaffungen liegen die Besonderheiten im technischen Bereich. Die einheitliche Ausrüstung der Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung stellt ein komplexes Unterfangen dar. Der Wechsel des Softwareanbieters fällt daher schwerer als etwa jener, die «Gnägi»-Leibchen der Armee nunmehr aus Indien zu beschaffen. Es wechseln nicht nur die Anbieter, sondern auch grosse Teile der Informatikumgebung.

Open-Source-Vertreter halten dem entgegen, die Umstellung auf Linux sei auch in Grossbetrieben machbar. Als Beispiele nennen sie die Pionierleistungen von Solothurn und der Stadt München, die ohne Microsoft arbeiten. Die Beschaffungsrichter müssen die Argumente nun gegeneinander abwägen.

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EURO STOXX 215.2 -5.9 -2.7%
FTSE 100 5'266.4 -136.9 -2.5%
Dow Jones 30 Industrial 12'334.8 -168.0 -1.3%
NASDAQ 100 2'507.2 -32.0 -1.3%
S&P 500 1'316.6 0.6 0.1%
Nikkei 225 8'556.6 -172.7 -2.0%

Top und Flops

Name Kurs +/- +/- %
155.80 -0.60 -0.38
54.65 -0.30 -0.55
1'709.00 -16.00 -0.93
49.05 -0.53 -1.07
864.50 -9.50 -1.09
37.89 -1.03 -2.65
30.49 -0.83 -2.65
40.23 -1.14 -2.76
56.25 -2.45 -4.17
375.50 -18.90 -4.79
Name Kurs +/- +/- %
75.63 0.04 0.05
23.75 -0.08 -0.31
47.38 -0.43 -0.90
52.58 -0.50 -0.94
37.91 -0.45 -1.17
29.34 -1.16 -3.79
39.32 -1.64 -3.99
MAN
78.14 -3.30 -4.05
8.39 -0.37 -4.26
14.64 -0.77 -5.00
Name Kurs +/- +/- %
2.62 0.14 5.73
1.07 0.05 4.59
14.35 0.53 3.84
8.88 0.31 3.62
15.90 0.53 3.45
9.26 -0.45 -4.60
9.50 -0.49 -4.90
4.71 -0.26 -5.14
14.46 -0.80 -5.21
11.12 -0.73 -6.12

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