Kommt nichts mehr dazwischen, dann geht in diesen Tagen die grösste Schlammschlacht der deutschen Wirtschaftsgeschichte zu Ende. Dann nämlich wird das Düsseldorfer Landgericht den Mannesmann-Prozess einstellen, weil sich die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger der angeklagten Manager, darunter Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, auf eine Geldbusse von insgesamt 5,7 Mio Euro geeinigt haben. Das zur gewaltigen Monstranz aufgeblasene Verfahren, in dem neben den Vorwürfen der Untreue gleichsam noch über die Moral der Managerkaste mitverhandelt wurde, endet damit so gut wie geräuschlos. Und eigentlich gibt es nur Gewinner.
Dabei ging es um so viel. Vor sechs Jahren waren 57 Mio Euro Prämien und Abfindungen an Manager und Pensionäre verteilt worden, nachdem der britische Mobilfunkanbieter Vodafone den Mannesmann-Konzern übernommen hatte. Ob das rechtens war, versuchte die Justiz seitdem zu klären. In einem ersten Verfahren waren die Angeklagten 2004 freigesprochen worden. Weil der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil aufhob, wurde der Prozess neu aufgerollt. Nun ist es damit wohl vorbei. Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann darf 3,2 Mio Euro zahlen, der Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser 1,5 Mio Euro. Auf den früheren Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk kommt 1 Mio Euro Busse zu. Vorbestraft ist damit niemand. Ackermann kann seinen Job weiter ausüben, Esser wohl seine 15-Mio-Euro-Prämie von damals behalten. Besser hätte es für die beiden kaum kommen können. Zwar hatte Ackermann verkündet, ihm sei an einem Freispruch gelegen. Doch dazu wäre es wohl kaum gekommen, weil der BGH diesen Ausweg in seinem Urteil ziemlich wasserdicht verbaut hatte.
«Joe» Ackermann ist fein raus
Jeder andere Ausgang des Verfahrens aber hätte für den Deutsche-Bank-Chef eine Katastrophe bedeutet. Beim ersten Mannesmann-Prozess hatte Ackermann mit seinem Victory-Zeichen im Gericht ein PR-Desaster ausgelöst. Mit dem Prozessende entgeht Ackermann auch einem Verfahren der Bankenaufsicht BaFin, an dessen Ende vielleicht seine Entmachtung gestanden hätte.
So dagegen ist der Schweizer fein raus. Seinen Vertrag bis 2010 wird er erfüllen. Auch für die Anklage ist die Einstellung ein Gewinn. Denn sie entgeht, anders als beim ersten Prozess, einer Bauchlandung und jahrelanger Kritik an dem Verfahren. So klar, wie die Anklage das gerne darstellt, ist die rechtliche Lage nämlich nicht. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung wären wohl Jahre vergangen. «Für die Rechtsfindung wäre das nicht wirklich eine gute Perspektive gewesen», sagt ein Verteidiger. Dann hätten Esser und Funk schon zehn Jahre Zinsen kassiert gehabt.
Wirklich überraschend ist das Ende ohne Schrecken nicht. Seit vier Wochen diskutieren Verteidiger, Staatsanwaltschaft und Gericht bereits über die Einstellung. Sie war wohl lange angepeilt und festgelegt, wie alle am besten davonkommen. Irgendwie ist es wie damals bei Mannesmann.
Aktienexperten begrüssen Entscheid
Das mögliche Ende des wohl spektakulärsten Strafprozesses der deutschen Wirtschaftsgeschichte wird von Experten begrüsst. «Ich halte das für das Beste, was passieren konnte», sagt Wolfgang Gerke, der an der Universität Erlangen Professor für Bankwesen ist. Es sei für die Deutsche Bank und für den Finanzdienstleistungssektor in Deutschland ein gutes Ergebnis.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) bewertet zwar die baldige Verfahrenseinstellung nach den Worten ihres Sprechers Jürgen Kurz als einen «Freispruch zweiter Klasse», es sei aber gleichzeitig auch eine «positive Nachricht» für die Deutsche Bank und deren Aktionäre. Nun könne sich Ackermann wieder voll dem Unternehmen widmen.
Es sei aus Sicht der DSW lediglich ärgerlich, dass die eigentliche Frage des Prozesses, nämlich die, ob es sich bei den gezahlten Prämien um rückwirkende oder zukunftsweisende gehandelt habe, nicht geklärt worden sei. Für die DSW, so Kurz, wäre der zivilrechtliche Bereich «viel interessanter gewesen, nämlich zu klären, ob die Zahlungen angemessen waren oder nicht».
Nach Ansicht der Ackermann-Verteidigung wäre es ein «unvertretbar hoher Aufwand» gewesen, das Verfahren angesichts «allenfalls geringer Schuld der Angeklagten» unabsehbar lange weiter zu betreiben. Immerhin habe auch der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil einen erneuten Freispruch für möglich gehalten. Ähnlich sah es auch die Staatsanwaltschaft: Sie habe darauf hingewiesen, dass «die Entscheidungsträger in Unternehmen für Vergütungsentscheidungen einen weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraum in Anspruch nehmen können.»






























