«Grundsätzlich sind Eigengeschäfte erlaubt.» Dass Kader und Mitarbeiter von Schweizer Kantonalbanken Wertschriften auf eigene Rechnung handeln, sei nicht aussergewöhnlich - so tönt es von Bern bis ins Thurgau, von Basel bis Luzern.

Weit weg vom courant normal waren jedoch einzelne Eigengeschäfte bei der Zürcher Kantonalbank: Das zeigen die jüngsten Untersuchungen der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) zu den umstrittenen Sulzer-OptionenDeals. Gemäss EBK handelte der frühere CEO Hans Vögeli über sein privates Konto bei der Bank Vontobel Sulzer-Optionen. Und zwar zur gleichen Zeit, als seine Bank für die Investmentgesellschaft Victory und den Oligarchen Viktor Vekselberg Optionsgeschäfte in Sulzer-Aktien tätigte.

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*TKB gestattet Konten ausserhalb*

Aufgefallen ist dies offenbar keinem der Aufsichtsorgane des Staatsinstituts; über die Eigengeschäfte von Vögeli wurden die Aufsichtsorgane erst informiert, nachdem die EBK bei der ZKB vorstellig geworden war. Auch beim Zürcher Institut sind Eigengeschäfte, unter Einschränkungen, erlaubt.

Damit drängt sich die Frage auf: Könnten sich die Interessenkonflikte bei der ZKB auch bei den Schweizer Schwesterbanken wiederholen? Die Kantonalbanken vertrauen diesbezüglich auf ihre Richtlinien. So gibt es bei der St. Galler Kantonalbank (SGKB) Haltefristen für Kauf und Verkauf sowie einen internen, unabhängigen Compliance Officer, der täglich die Transaktionen überwacht. Eigengeschäfte haben zudem ausschliesslich über die SGKB zu erfolgen, Ausnahmen muss die Geschäftsleitung bewilligen. Bei der Berner BEKB ist der Handel über Drittbanken gänzlich verboten - anders als bei der Thurgauer Kantonalbank (TKB). Das als Depotbank von Victory ins Schlaglicht geratene Institut erlaubt Geschäfte ausserhalb des Hauses. Es gilt jedoch ein generelles Verbot für spekulative Transaktionen, weitere Vorschriften werden in den Anstellungsbedingungen geregelt. Deutlich eingeschränkt sind Eigengeschäfte bei der Aargauer, der Basler und der Luzerner Kantonalbank.

*Druck auf die Staatsgarantie*

Der kurze Überblick zeigt - die Richtlinien sind alles andere als einheitlich. Das darf insofern nicht erstaunen, als es schweizweit kaum Vorschriften zu Eigengeschäften von Bankern gibt. Die EBK ahndet bis anhin nur das «Front Running», also das Ausnutzen von Wissen über Kundentransaktionen für eigene Vorausgeschäfte. Von einer Verschärfung der Regeln wollen die angefragten Banken jedoch nichts wissen; sie sehen auch nach den jüngsten Ereignissen keinen Handlunsgbedarf. «Es ist bereits alles getan worden, damit nichts passieren sollte», versichert Michael Buess, Leiter der Pressestelle der Basler Kantonalbank. Die ZKB hält sich über neue Massnahmen bei den Eigengeschäften bedeckt.

Indes, das Zuwarten bis zum Ernstfall entpuppt sich als Bumerang. Denn jeder Interessenkonflikt ist Wasser auf die Mühlen jener, welche die Privilegien der Staatsbanken einschränken möchten. So sieht Hans-Peter Portmann, Zürcher FDP-Kantonsrat und Direktor der LGT Bank Schweiz, neue Chancen für sein Postulat zur Beschränkung der Staatsgarantie der ZKB aufs Kantonsgebiet. «Wir hoffen, bis zum Ende des Amtsjahres die Vorlagen auf dem Tisch des Kantonsparlamentes zu haben.»