17.06.2008 | 21:00
KORRUPTION I
Von:
Synes Ernst
Foto:
|
 

Korruption: Europarat kritisiert die Schweiz

Die Bekämpfung von Korruption weist immer noch einige Schwachstellen auf. Doch die möglichen Massnahmen zur Verbesserung sind alle umstritten. So auch der Schutz der Whistleblower.

Seit Jahren belegt die Schweiz auf der Korruptionsskala von Transparency International (TI) den siebten Rang. Sie bleibt damit weiter unter den Top Ten der Länder, in denen Korruption in der öffentlichen Verwaltung als marginal wahrgenommen wird, wie es im Jahresbericht 2007 von TI Schweiz heisst.

Jetzt kann die Schweiz noch besser werden: Demnächst will der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments erfüllen und zeigen, wie Whistleblower besser geschützt werden sollen. Zudem macht das Finanzdepartement Ernst mit der Revision des öffentlichen Beschaffungswesens. Wenn darin die Korruption im Rahmen des Vergabewesens ausdrücklich verboten wird, wie TI das in der eben eröffneten Vernehmlassung fordern wird, könnte die Schweiz auf der TI-Rangsliste zu den vor ihr liegenden Island, Schweden, Singapur, Finnland, Dänemark und Neuseeland aufrücken.

Hinweis auf Schwachstellen

Beides – Schutz der Whistlerblower wie die Bekämpfung der Korruption im Vergabewesen – ist auch Gegenstand der Empfehlungen der sogenannten Greco-Gruppe des Europarats, die eben einen Bericht zum Stand der Korruptionsbekämpfung in der Schweiz veröffentlicht hat. Darin komme die Schweiz vergleichsweise gut weg, findet Ernst Gnägi, Chef des Fachbereichs Internationales Strafrecht im Bundesamt für Justiz, was auch die relativ geringe Zahl von nur 13 Empfehlungen zeige (siehe Box). Gnägi: «Doch auch wenn es wenige sind, weisen sie auf Schwachstellen hin, die wir beheben müssen.»

Für verständlich hält Gnägi die Greco-Forderung, das bestehen-de Antikorruptionsgremium des Bundes müsse mehr Kompetenzen erhalten. Angesichts der föderalen Struktur der Schweiz sei jedoch ein einheitliches nationales Abwehrkonzept kaum möglich. Sinnvoll wäre dies in jedem Fall, sagt Rolf P. Schatzmann, Partner Forensic Services bei PricewaterhouseCoopers Schweiz (PwC). «Voraussetzung wäre allerdings, dass Leute an diesem Konzept arbeiten, welche die wesentlichen Probleme wirklich kennen, das heisst, dass der Anteil von Spezialisten aus der Privatwirtschaft hoch sein muss.»

Skeptischer hingegen ist Michael Faske, Leiter Fraud Investigation und Dispute Services bei Ernst & Young Schweiz. Er findet, die Schweiz habe in den vergangenen Jahren «gute und hinreiche» Reformen durchgeführt. «Nun liegt es mehr an einer entsprechenden Umsetzung der OECD- und Europarat-Normen.»

Kontrovers wird die Greco-Empfehlung beurteilt, Buchprüfer vermehrt in die Korruptionsabwehrstrategie einzubeziehen. Dazu müssten sie jedoch entsprechend ausgebildet werden, meint PwC-Experte Schatzmann. Denn selbst Spezialisten hätten oft Mühe, solche Zahlungen zu identifizieren, «da die Schemen, Ausgaben für Bestechungen zu verschleiern, teilweise sehr fantasievoll sind».

Skepsis und Unverständnis

Thomas Pletscher, Geschäftsleitungsmitglied von Economiesuisse, und Michael Faske von Ernst & Young weisen jedoch darauf hin, dass Buchprüfer bereits heute verpflichtet seien, Wirtschaftskriminalität im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zu berücksichtigen. Pletscher: «Buchprüfer sind aber keine Ermittler oder Hilfspolizisten.» Gleichzeitig warnt er davor, hinter jeder Transaktion etwas Illegales zu vermuten: «Wenn Unternehmen dauernd die Rechtmässigkeit von Zahlungen nachweisen müssen, können sie kaum mehr Geschäfte betreiben.»

Zurückhaltend ist Pletscher auch gegenüber der Tendenz, den Schutz von Whistleblowern zusätzlich im Gesetz zu verstärken. Es sei zwar wichtig, dass Unternehmen ein Dispositiv zur Bekämpfung von Korruption hätten, aber man müsse aufpassen, dass man aus dem besseren Schutz nicht einen absoluten Anspruch auf Anstellung ableiten könne. Pletscher: «Das würde zu einer Verkrustung des Arbeitsmarktes führen.»

Michael Faske von Ernst & Young weist ebenfalls auf die möglichen Auswirkungen auf Arbeitsrecht und Kündigungsschutz hin, meint aber: «Ein gut funktionierendes Whistleblower-System ist die einzig wirksame Kontrolle gegen den sogenannten Management Override, also gegen Manager, die aufgrund ihrer Hierarchie und Autorität interne Kontrollen ausser Kraft setzen können.»

Unverständlich ist für Rolf Schatzmann, weshalb sich Unternehmen gegen Whistleblower-Systeme und ihren Schutz wehren: «Mir wäre es als Unternehmensleitung lieber, wenn illegale Aktivitäten in meinem Unternehmen ans Licht kommen und dies auch auf geordnetem Weg geschieht.» Das habe nichts mit Verpfeifen zu tun, «sondern mit Ethik».

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353.00 1.00 0.28
37.78 0.03 0.08
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36.87 1.67 4.73
38.36 1.17 3.15
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4.97 0.34 7.24
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