11.11.2009 | 05:30
ERBFOLGE
Von:
Karin Hartmann
Foto:
Bild: Peter Frommenwiler
 

Mit der Nachlassplanung aktiv die Akzente setzen

Eine frühzeitige Regelung des Nachlasses sorgt dafür, dass im Todesfall alles nach den Wünschen des Erblassers abläuft. Dabei gilt es, alles in einen Gesamtzusammenhang zu stellen.

Nebenartikel:

Von Karin Hartmann Hess, lic. iur. HSG, Rechtsanwältin, Finanz- & Vorsorgeplanung, Wegelin & Co. Privatbankiers, St. Gallen.

Das Thema Nachlassplanung beschäftigt die meisten Personen erst im Alter. Am liebsten möchte man sich gar nicht mit diesem Thema auseinandersetzen. Dies ist nachvollziehbar; schliesslich macht sich niemand gerne Gedanken rund um den eigenen Tod. Doch das Sterben und der Tod gehören natürlicherweise zum Leben wie die Geburt. Leider zeigt sich oft, dass der Erblasser die Chance verpasst hat, seinen Nachlass den eigenen Wünschen und Bedürfnissen entsprechend zu regeln. Folglich ist es wichtig, sich frühzeitig Gedanken um den Nachlass zu machen.

Überraschungen verhindern

Viele verlassen sich darauf, dass im Todesfall das Ehegüterrecht und das gesetzliche Erbrecht den Nachlass zu ihrer Zufriedenheit regeln. Doch es gibt verschiedene Konstellationen, in denen das Gesetz keine oder nur unbefriedigende Lösungen vorsieht. Das Ehegüterrecht kommt nur bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen zur Anwendung. Das Zivilgesetzbuch (ZGB) bietet keine Lösung für Konkubinatspaare und Patchworkfamilien, deren Anzahl stetig wächst. Weiter kann ein verheiratetes, kinderloses Paar eine Überraschung erleben, wenn es davon ausgeht, der überlebende Ehepartner sei sowieso Alleinerbe. Denn die Eltern sind (neben Nachkommen und Ehegatten) ebenfalls gesetzliche Erben und haben sogar Anspruch auf einen Pflichtteil. Verfügen kinderlose Ehepartner nichts und verstirbt einer der beiden, so erben dessen Eltern - sofern sie nicht vorverstorben sind - immerhin ein Viertel des Nachlasses.

Bei der Nachlassplanung gilt es, einige wichtige Regeln zu beachten. Nur wer die gesetzliche Erbfolge kennt, kann seinen Nachlass optimal planen. Mit gesetzlicher Erbfolge ist diejenige Erbfolge gemeint, die mangels Verfügungen (Testament oder Erbvertrag) des Erblassers von Gesetzes wegen greift. Stirbt ein Verheirateter und hinterlässt er eine Ehefrau und Kinder, so erben gemäss ZGB die Ehefrau und die Kinder je zur Hälfte. Die Kinder wiederum erben untereinander je zu gleichen Teilen. Eltern des Verstorbenen erhalten keinen Anteil am Nachlass, sofern der Erblasser Nachkommen hinterlässt. Das Erbe wird folglich immer zuerst an die Nachkommen weitergereicht und fällt nur an die Elterngeneration, wenn Nachkommen fehlen. Ein Ehegatte erbt von Gesetzes wegen immer, wobei er mehr erhält, wenn er mit der Elterngeneration und nicht mit Nachkommen zu teilen hat.

Beachten Sie, dass der Ehegatte, die Nachkommen und die Eltern gesetzlich besonders privilegiert sind und ihnen ein sogenannter Pflichtteil - ein nur bei bestimmten, aussergewöhnlichen Umständen entziehbarer Bruchteil des Nachlasses - zusteht.

Mit einem handschriftlichen Testament haben Sie jederzeit die Möglichkeit, gewisse Wünsche ihrer Nachlassplanung selber umzusetzen. Sie können beispielsweise Patenkinder als Erben einsetzen, nicht pflichtteilsgeschützte gesetzliche Erben vom Erbe ausschliessen oder pflichtteilsgeschützte Erben auf den Pflichtteil setzen. Möglich ist auch eine testamentarische Ernennung eines Willensvollstreckers. Das Testament muss von Anfang bis zum Ende handschriftlich abgefasst werden und bedarf einer Datumsangabe sowie einer Unterschrift am Ende des Schriftstückes. Damit Sie nicht der Gefahr ausgesetzt sind, Ihr Testament könnte beim Auffinden nach dem Tod vernichtet werden, ist es empfehlenswert, dieses beim zuständigen kantonalen Erbschaftsamt bzw. Amtsnotariat oder bei der Bank Ihres Vertrauens zu hinterlegen.

Schenken zu Lebzeiten

Eine Nationalfondsstudie aus dem Jahr 2006 zum Thema «Erben in der Schweiz» (siehe Grafik) zeigt ein interessantes Bild. Infolge der demografischen Entwicklung öffnet sich ein Spannungsfeld zwischen den Generationen, was dazu führt, dass anstelle von (jungen) Familien heute die 50-64-Jährigen anteilsmässig am meisten von Erbschaften profitieren.

Konzentration bei den Rentnern

Dies macht deutlich, dass Erbschaften immer weniger für den Aufbau einer eigenen Existenz oder für die Finanzierung der Familienphase dienen. Vielmehr führen Erbschaften zu einer zunehmenden Konzentration des Vermögens in der Rentnergeneration. Es kann daher Sinn machen, bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte auf die nächste Generation zu übertragen. Junge Familien oder junge Erwachsene benötigen das Geld häufig zum Kauf von Wohneigentum, für Ausbildungen oder für den Weg in die Selbstständigkeit. Auch kann die Steuerprogression der älteren Generation gebrochen werden, wenn Vermögenswerte auf die nächste Generation - ohne steuerbares Vermögen - übertragen werden.

Machen Sie sich frühzeitig Gedanken über Ihre Erbfolge. Eine Regelung des Nachlasses gibt Ihnen die Sicherheit, dass im Todesfall alles gemäss Ihren Wünschen und Vorstellungen abläuft und verteilt wird. Oft kann mit einfachen Massnahmen viel erreicht werden, beispielsweise mit dem Aufsetzen eines handschriftlichen Testaments. Möchten Sie zu Lebzeiten Vermögenswerte an die nächste oder übernächste Generation übertragen, macht es Sinn, diese Übertragung in einen Gesamtzusammenhang zu stellen. Nachlassplanung ist immer auch Vermögens- und Vorsorgeplanung. Es lohnt sich, Fachleute beizuziehen, die eine ganzheitliche Beratung anbieten.

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NASDAQ 100 2'507.7 -31.5 -1.2%
S&P 500 1'316.6 0.6 0.1%
Nikkei 225 8'556.6 -172.7 -2.0%

Top und Flops

Name Kurs +/- +/- %
155.80 -0.60 -0.38
54.65 -0.30 -0.55
1'709.00 -16.00 -0.93
49.05 -0.53 -1.07
864.50 -9.50 -1.09
37.89 -1.03 -2.65
30.49 -0.83 -2.65
40.23 -1.14 -2.76
56.25 -2.45 -4.17
375.50 -18.90 -4.79
Name Kurs +/- +/- %
75.63 0.04 0.05
23.75 -0.08 -0.31
47.38 -0.43 -0.90
52.58 -0.50 -0.94
37.91 -0.45 -1.17
29.34 -1.16 -3.79
39.32 -1.64 -3.99
MAN
78.14 -3.30 -4.05
8.39 -0.37 -4.26
14.64 -0.77 -5.00
Name Kurs +/- +/- %
14.35 0.53 3.84
14.40 0.48 3.41
25.14 -0.12 -0.46
67.79 -0.61 -0.89
47.38 -0.43 -0.90
0.70 -0.04 -4.80
9.50 -0.49 -4.90
4.71 -0.26 -5.14
14.46 -0.80 -5.21
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