11.11.2009 | 05:30
SANIERUNGSMASSNAHMEN
Von:
Willi Thurnherr
Foto:
Bild: Peter Frommenwiler
 

Ohne Rendite stellt sich kein Erfolg ein

Erste Erfahrungen bei Vorsorgeeinrichtungen zeigen, dass die Performance der entscheidende Faktor ist.

 

Nebenartikel:

Von Willi Thurnherr, dipl. Pensionsversicherungsexperte, Leiter Pensionskassenberatung, Mercer Schweiz, Zürich.

Gemäss den gesetzlichen Vorgaben sind die Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung gezwungen, einen Sanierungsplan zu erarbeiten mit dem Ziel, innerhalb von fünf bis sieben Jahren wieder mindestens einen Deckungsgrad von 100% aufzuweisen. Bevor aber ein eigentlicher Sanierungsplan ausgearbeitet werden kann, muss die aktuelle Finanzierung in versicherungstechnischer Hinsicht untersucht werden. Genügen die Beiträge nicht, um das aktuelle Leistungsniveau dauerhaft zu finanzieren, so ist eine Erhöhung der Beiträge zu prüfen oder aber die künftigen Leistungen anzupassen. Die Anlagestrategie muss ebenfalls überprüft werden und damit verbunden auch die zukünftigen Renditeerwartungen unter Berücksichtigung des aktuellen Umfeldes. Sind die Hausaufgaben in diesem Sinne erledigt und trotzdem weitere Massnahmen notwendig, müssen die eigentlichen Sanierungsmassnahmen erarbeitet werden. Der Gesetzgeber hat dazu klare Leitplanken gesetzt. Zur Auswahl stehen insbesondere:

  • Minderverzinsung (weniger als der BVG-Mindestzinssatz) der überobligatorischen Altersguthaben.
  • Minderverzinsung der gesam-ten Altersguthaben (BVG-Mindestzinssatz auf der Schattenrechnung).
  • Sanierungsbeiträge der aktiven Versicherten und des Arbeitgebers.
  • Senkung des BVG-Mindestzinssatzes.
  • Berechnung der Mindestnorm gemäss Art. 17 FZG mit dem Kassenzinssatz (statt mit dem BVG-Mindestzinssatz).
  • Einmalige Zuwendung durch den Arbeitgeber.
  • Errichten einer Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht.
  • Einmalige Zuwendungen eines Wohlfahrtsfonds.
  • Einschränkung der Vorbezüge zur Finanzierung von Wohneigentum.
  • Sanierungsbeitrag der Rentner (soweit zulässig, d.h. im Rahmen der freiwilligen Rentenerhöhungen der letzten zehn Jahre).

Berechnungsmodell

Von den Vorsorgeeinrichtungen wird verlangt, dass die verschiedenen möglichen Sanierungsmassnahmen auf ihre Umsetzbarkeit und ihre Wirksamkeit hin geprüft werden. Die Auswirkung der verschiedenen Massnahmen auf den Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtung muss mit einem nachvollziehbaren Berechnungsmodell dargestellt und vom Führungsorgan verabschiedet werden.

Welches sind nun die häufigsten Sanierungsmassnahmen mit einem wesentlichen finanziellen Effekt, welche getroffen wurden? Dazu gehören Einmaleinlagen des Arbeitgebers, eine Null- oder Minderverzinsung oder Sanierungsbeiträge. Die Auswirkungen dieser Massnahmen sind je nach Struktur, Beitrags- und dazugehörigem Leistungsniveau einer Vorsorgeeinrichtung sehr unterschiedlich. Um dies zu zeigen, werden drei verschiedene Typen von Vorsorgeeinrichtungen untersucht (siehe Tabelle oben). Wir konzentrieren uns dabei betreffend die Definition der Leistungen und die versicherungstechnischen Bewertungsparameter auf die wohl üblichste Form, eine Vorsorgeeinrichtung im Beitragsprimat mit einem technischen Zins von 3,5%.

Unterschiede nach Kassentyp

Bezogen auf einen spezifischen Kassentypen zeigt sich, dass Vorsorgeeinrichtungen mit einem überwiegenden Anteil von aktiven Versicherten am einfachsten zu sanieren sind. Für reine Rentnerkassen gibt es, falls in den letzten zehn Jahren keine freiwilligen Teuerungszulagen gewährt worden sind, praktisch keine «aktiven» Sanierungsmöglichkeiten, ausser der Hoffnung auf eine ausreichende Performance der Kapitalanlagen. Zwischen den reinen Rentnerkassen und den Vorsorgeeinrichtungen mit ausschliesslich aktiven Versicherten liegen die Vorsorgeeinrichtungen mit aktiven Versicherten und Rentnern. Die Wirksamkeit der beschriebenen Sanierungsmassnahmen ist umso grösser, je höher der Anteil der Freizügigkeitsleistungen der aktiven Versicherten am gesamten Vorsorgekapital ist.

Unabhängig von der Aufteilung der Verpflichtung auf aktive Versicherte und Rentner lässt sich feststellen, dass die Performance der entscheidende Faktor einer Sanierung ist. Entspricht die Performance den langfristigen Erwartungen oder liegt sie gar darüber, so verstärkt sie den positiven Einfluss anderer Sanierungsmassnahmen. Liegt die Performance unter den Erwartungen oder ist sie sogar negativ, kann sie die positiven Bemühungen einer Vorsorgeeinrichtung, mit gezielten Massnahmen zu sanieren, zunichte machen. Auf der anderen Seite haben Sanierungsmassnahmen unabhängig von der Performance einen positiven Effekt.

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NASDAQ Composite Index2.648,4-0,4minus-0,0%
Nikkei 2259.015,698,1plus1,1%
EUR/CHF1,21010,0minus-0,0%
USD/CHF0,91400,0plus0,1%
Ölpreis (WTI)98,70,6plus0,6%
Goldpreis1.731,3-14,0minus-0,8%

Top und Flops

NameKurs+/-+/- %
25,230,230,92
162,301,300,81
36,100,280,78
13,100,080,61
230,400,900,39
46,50-0,55-1,17
394,20-4,10-1,03
53,40-0,50-0,93
291,80-2,10-0,71
51,30-0,35-0,68
NameKurs+/-+/- %
2,100,157,58
22,840,441,96
34,470,521,53
29,850,210,71
32,520,160,48
7,51-0,11-1,47
56,71-0,84-1,46
77,03-1,02-1,31
54,25-0,67-1,22
17,00-0,20-1,13
NameKurs+/-+/- %
3,320,206,56
1,620,053,33
17,250,553,29
34,660,982,89
37,911,052,83
55,65-0,81-1,44
7,28-0,09-1,18
54,45-0,55-1,00
123,94-1,23-0,98
25,12-0,24-0,95

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