21.05.2010 | 08:55
 

PRESSE/UBS-Staatsvertrag: SVP erwägt nun doch ihre Zustimmung

Zürich (awp) - Die SVP zeigt einem Pressebericht zufolge nun doch Bereitschaft, allenfalls Ja zum UBS-Staatsvertrag zu stimmen. Bis anhin hat die Volkspartei das Abkommen mit den USA strikt abgelehnt, weil sie die Auslieferung von Bankdaten für rechtswidrig hält. SVP-Generalsekretär Martin Baltisser sagte gegenüber dem "Tagesanzeiger" (Ausgabe vom 21.05): "Die Fraktion wird am Freitag entscheiden, was sie will." Die bisherige Position der SVP stehe somit tatsächlich zur Disposition, folgert das Blatt.

Mit ihrer bisher ablehnenden Haltung verhalf die SVP den Sozialdemokraten zu einer Schlüsselposition. Denn die Mitte-Parteien FDP und CVP haben im Nationalrat keine Mehrheit. SP-Präsident Christian Levrat wusste das Geschenk zu nutzen und gab den Tarif durch: Die Sozialdemokraten stimmen dem Staatsvertrag nur dann zu, wenn das Parlament gleichzeitig eine Boni-Steuer sowie Massnahmen zur Lösung der "Too big to fail"-Problematik beschliesse.

Die Drohung wirkte. Der Bundesrat kam den Linken ein Stück weit entgegen und erliess einen sogenannten Planungsbeschluss, in dem er die Besteuerung von hohen Bankerboni sowie schärfere Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften für systemrelevante Banken ankündigte.

Noch vor der SVP-Fraktionssitzung von heute Mittag diskutiert am Vormittag die Wirtschaftskommission des Nationalrats über den Staatsvertrag. Dort wolle die SVP laut "Tagesanzeiger" ihre Bedingungen für einen Positionswechsel einbringen.

In erster Linie will die SVP ein Entgegenkommen gegenüber der SP bei der Boni-Steuer verhindern. Dieser Punkt müsse aus dem Planungsbeschluss verschwinden, wird der SVP-Generalsekretär zitiert. Denn eine solche Steuer könne die Boni nicht beschränken. Gegen die Massnahmen zur Lösung des "Too big to fail"-Problems habe die SVP dagegen nichts, so Baltisser. Im Gegenteil: Sie begrüsse diese. Dafür brauche es allerdings keinen Planungsbeschluss.

Neben der Boni-Steuer wolle die SVP auch verhindern, dass der Bundesrat künftig weitere Staatsverträge ohne Zustimmung des Parlaments unterzeichnen kann. Ihr schwebt dem Artikel zufolge vor, das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz entsprechend zu ändern.

ra/ch

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