20.08.2008 | 11:55
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SBB-Schichtangestellte erhalten Nachzahlung

Bern (AWP/sda) - 15'000 im Schichtbetrieb arbeitende SBB-Angestellte erhalten für die Zeit von 2002 bis 2006 für die Ferienzeit nachträglich eine Zulage für Nacht- und Sonntagsarbeit, teilte die SBB am Mittwoch mit.

Die SBB und Sozialpartner hätten sich auf diese Lösung nach dem so genannten "Orange-Urteil" geeinigt, hiess es weiter.

Das Bundesgericht hatte im Dezember 2005 im Fall des Telekommunikationsunternehmens Orange entschieden, dass der Anspruch auf Nacht- und Sonntagszulagen auch während der Ferien gelte, da jene ein Lohnbestandteil seien.

SBB und Sozialpartner berücksichtigten diese Regelung gemäss SBB-Angaben Anfang 2007 im neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Die Einigung zwischen SBB und ihren Sozialpartnern beziehe sich daher auf die vorangehende Zeit von März 2002 bis Ende 2006.

Von der Regelung profitieren laut SBB rund 15'000 ihrer gut 26'000 nach GAV angestellten Mitarbeiter, die damals regelmässig und dauerhaft Nacht- und Sonntagsarbeit geleistet hatten.

Sie erhalten die Nachzahlung im Oktober 2008. Diese bewege sich je nach geleisteter Nacht- oder Sonntagsarbeit "zwischen 200 und einigen Tausend Franken". Insgesamt stelle die SBB hierfür 32 Mio. Franken zur Verfügung. Ehemalige Mitarbeitende können die Nachzahlung ebenfalls beantragen.

SBB-Personalchef Markus Jordi zeigt sich zufrieden mit der Lösung: "Es ist eine gute Vereinbarung für unsere Mitarbeitenden, für die SBB und für die Sozialpartnerschaft", wird er im SBB-Communiqué zitiert. Vorbehalten bleibe in den nächsten Wochen noch die Zustimmung der jeweiligen Gremien.

Die Bahn-Gewerkschaften sind mit dem Verhandlungsergebnis ebenfalls zufrieden. "Wir konnten uns (mit der SBB) einvernehmlich auf eine Lösung einigen, die unseren Mitgliedern gerecht wird," wird Barbara Spalinger, Vizepräsidentin des Schweizerischen Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verbandes (sev) in dessen Mitteilung zitiert.

ch

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