11.11.2009 | 05:30
TEILZEITARBEIT
Von:
Gabriela Schweizer
Foto:
Bild: Peter Frommenwiler
 

Schrittweiser Rückzug als Alternative

Nebst der frühzeitigen Erwerbsaufgabe oder Verlängerung der Arbeitstätigkeit ist auch die Teilzeitarbeit eine mögliche Variante. Dafür braucht es eine detaillierte Planung.

Von Gabriela Schweizer, Finanzplanerin, Zürcher Kantonalbank, Zürich.

Die Zahl der Menschen, welche sich mit Teilzeitarbeit einen schrittweisen Rückzug aus dem Arbeitsleben wünschen, steigt stetig an. Etwas mehr Zeit für Hobbys, Enkelkinder oder Ausflüge zu haben und doch noch auf ein Erwerbseinkommen zählen zu dürfen, ist für viele ein verlockender Gedanke. Unsicherheiten bestehen oftmals bei der Frage, wie sich diese zusätzliche Lebensqualität finanziell auswirkt. Welchen Einfluss hat die Teilzeitarbeit insbesondere auf die Altersvorsorge?

Einkommenslücken

Dies vorweg: Es ist möglich, dass die tieferen Beiträge bei Teilzeitarbeit die Höhe der Rentenleistung von AHV und Pensionskasse beeinflussen. Allenfalls wird zur Deckung von Einkommenslücken auch ein Rentenvorbezug getätigt, womit die Rentenhöhe ebenfalls reduziert wird. Ausserdem hat die Reduktion des Arbeitspensums und das damit einhergehende tiefere Einkommen oftmals direkte Auswirkungen auf die freie Vorsorge. Es besteht weniger oder gar kein Spielraum mehr, Vermögen für die Pensionierungsphase anzusparen. Eventuell muss gar frühzeitig auf bestehendes Vermögen zurückgegriffen werden, um die Lohnreduktion zu kompensieren.

Rentenvorausberechnung

Ob und in welchem Umfang sich die AHV-Rente wegen der Teilzeitarbeit reduziert, hängt vom massgebenden durchschnittlichen Einkommen ab. Bei einem durchschnittlichen Erwerbseinkommen von über 82080 Fr. ist davon auszugehen, dass die Rentenhöhe durch eine Pensumreduktion im Alter kaum beeinflusst wird. Anders sieht es aus, wenn das massgebende durchschnittliche Einkommen unter der oben genannten Grenze liegt, etwa aufgrund familienbedingter Arbeitsunterbrüche, von Teilzeitarbeit in jüngeren Jahren. In diesen Fällen wirkt sich eine Reduktion des Einkommens direkt auf die Höhe der Altersrente aus. Es empfiehlt sich, mittels Rentenvorausberechnung der AHV einen Überblick zu verschaffen, mit welchen Rentenleistungen zu rechnen ist.

Anders als bei der AHV reduzieren sich Pensionskassenleistungen bei Teilzeitarbeit in jedem Fall. Aufgrund der tieferen Beiträge wächst das Altersguthaben weniger stark an als bei einem Vollzeitpensum. Da jedoch gegen Ende der Erwerbsphase ein grosser Teil des Kapitalzuwachses aus Zinserträgen besteht, ist eine Reduktion der Beiträge weniger einschneidend. Zentral ist, dass mit der Teilzeitarbeit ein Einkommen von mindestens 20520 Fr. erzielt wird. Damit ist eine obligatorische Versicherung im Rahmen der 2. Säule weiterhin möglich.

Bei einer geplanten Reduktion des Arbeitspensums lohnt sich ein Blick in das eigene Pensionskassenreglement, da dessen Ausgestaltung die finanziellen Auswirkungen einer Teilzeitarbeit massgebend beeinflussen. Einzelne Vorsorgeeinrichtungen kennen sogar die Möglichkeit der Teilpensionierung. Dies bedeutet, dass beispielsweise bei der Reduktion des Arbeitspensums um 30% bereits im Umfang von 30% Altersleistungen aus der Pensionskasse bezogen werden können. Dies hat den grossen Vorteil, dass sich die Lohneinbusse zumindest teilweise kompensieren lässt. Kehrseite der Medaille ist jedoch, dass die Altersrente entsprechend gekürzt wird, was lebenslang zu tieferen Renteneinnahmen führt. Je nach Ausgestaltung kann die Teilpensionierung aber eine attraktive Lösung darstellen. Ohne individuelle Beratung sollte jedoch kein Entscheid gefällt werden.

Ausgaben analysieren

Die steuerprivilegierte Vorsorge Säule 3a kann bei einem schrittweisen Rückzug aus dem Erwerbsleben im Gegensatz zur vorzeitigen Pensionierung weiter geäufnet werden. Sie ist nicht an ein bestimmtes Arbeitspensum gebunden. Allerdings können die tieferen Einnahmen je nach Höhe des Ausgabenbudgets dazu führen, dass die Sparquote reduziert werden muss oder ganz wegfällt. Oftmals steigen bei einer reduzierten Erwerbstätigkeit nämlich die Ausgaben an, da die Gestaltung der gewonnenen Freizeit zusätzliche Kosten verursacht. Dann besteht kaum mehr Spielraum, um weiteres Vorsorgekapital der gebundenen oder freien Vorsorge anzusparen.

Eine detaillierte Analyse der eigenen Ausgaben ist in diesem Fall unerlässlich. Es gilt die Möglichkeiten zu prüfen, um die temporäre Lohnreduktion wettzumachen. Am einfachsten scheint es, wenn die Kompensation zulasten der Sparquote erfolgt. Allerdings funktioniert dies nur, sofern dieses zusätzliche Sparkapital im Alter nicht benötigt wird. Oft übersteigt jedoch die Lohnreduktion die Sparquote, sodass ein Rückgriff auf das bestehende Vermögen in Betracht gezogen werden muss. Dieses Vorgehen setzt eine umfassende Prüfung der finanziellen Gesamtsituation voraus, damit die langfristige finanzielle Unabhängigkeit nicht durch den vorzeitigen Vermögensverzehr gefährdet wird.

Individuelle Beratung

Die Erfahrung zeigt, dass sich die Auswirkungen einer Teilzeitarbeit in den Jahren vor der Pensionierung auf die 1. und 2. Säule in den meisten Fällen in Grenzen halten. Schwerwiegender ist hingegen die Frage, wie die temporäre Lohnreduktion verkraftet wird. Die Erstellung eines individuellen Budgets bildet hier eine aussagekräftige Grundlage für die Beurteilung, wie ein Teilzeitpensum und die spätere Pensionierungsphase finanziert werden können. Grundsätzlich ist aber die Reduktion des Arbeitspensums bzw. eine schrittweise Erwerbsaufgabe durchaus eine prüfenswerte Alternative zur vorzeitigen Erwerbsaufgabe. Es empfiehlt sich jedoch eine detaillierte Planung der finanziellen Gesamtsituation. Eine individuelle Beratung zeigt auf, wie die finanzielle Unabhängigkeit bis ins hohe Alter bewahrt werden kann.


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FTSE 100 5'266.4 -136.9 -2.5%
Dow Jones 30 Industrial 12'376.2 -126.7 -1.0%
NASDAQ 100 2'519.8 -19.4 -0.8%
S&P 500 1'316.6 0.6 0.1%
Nikkei 225 8'556.6 -172.7 -2.0%

Top und Flops

Name Kurs +/- +/- %
155.80 -0.60 -0.38
54.65 -0.30 -0.55
1'709.00 -16.00 -0.93
49.05 -0.53 -1.07
864.50 -9.50 -1.09
37.89 -1.03 -2.65
30.49 -0.83 -2.65
40.23 -1.14 -2.76
56.25 -2.45 -4.17
375.50 -18.90 -4.79
Name Kurs +/- +/- %
75.63 0.04 0.05
23.75 -0.08 -0.31
47.38 -0.43 -0.90
52.58 -0.50 -0.94
37.91 -0.45 -1.17
29.34 -1.16 -3.79
39.32 -1.64 -3.99
MAN
78.14 -3.30 -4.05
8.39 -0.37 -4.26
14.64 -0.77 -5.00
Name Kurs +/- +/- %
14.35 0.53 3.84
14.40 0.48 3.41
25.14 -0.12 -0.46
67.79 -0.61 -0.89
47.38 -0.43 -0.90
0.70 -0.04 -4.80
9.50 -0.49 -4.90
4.71 -0.26 -5.14
14.46 -0.80 -5.21
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