St. Gallen will Kantonalbank weiter privatisieren

Die St. Galler Regierung schlägt vor, die gesetzliche Mindestbeteiligung des Kantons an der Kantonalbank zu reduzieren. Die Staatsgarantie soll eingeschränkt werden - worüber die Bank nicht sehr erfre

19.04.2012

Die St. Galler Regierung will ihre Kantonalbank weiter privatisieren. Sie schlägt in einem heute in die Vernehmlassung gegebenen Nachtragsentwurf zum Kantonalbankgesetz eine Reduktion der gesetzlichen Mindestbeteiligung des Kantons von heute 51 Prozent auf neu mindestens 34 Prozent vor. Die Staatsgarantie soll auf Bankkunden mit besonderem Schutzbedürfnis eingeschränkt werden.

Aus Sicht der St. Galler Kantonalbank (SGKB) selbst enthält der Entwurf verschiedene positive Anpassungen, welche das Kantonsinstitut in seiner unternehmerischen Freiheit stärken würden. Weniger angetan zeigt sich die Bankführung indes von der vorgeschlagenen Einschränkung der Staatsgarantie. Wie die Bank in einer Stellungnahme schreibt, sähe sie die Beibehaltung der Staatsgarantie in ihrer heutigen Form als «sinnvoll» an.

Die Staatsgarantie stelle einen Vertrauensbeweis des Hauptaktionärs dar, welcher den Kunden Sicherheit und Verlässlichkeit biete. Der Wert dieses vertrauensbildenden Faktors zeige sich gerade in der jüngsten Finanzkrise, in welcher die Kantonalbanken einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Schweizer Finanzsystems leisteten, begründet die Bank ihre Haltung.

Insgesamt stehe die Bank weiteren Privatisierungsschritten aber offen und konstruktiv gegenüber. Allerdings besteht aus Sicht der SGKB weder auf Grund der aktuellen Situation noch der Risikobeurteilung ein Anlass, die Eigentumsverhältnisse am Institut zu ändern und die Staatsgarantie abzubauen.

Kanton soll mindestens 34 Prozent der Aktien halten

Im Detail schlägt die Regierung gemäss dem in die Vernehmlassung gegebenen Gesetzesentwurf vor, die im Kantonalbankgesetz verankerte Mindestbeteiligung des Kantons an der SGKB von heute 51 Prozent auf neu mindestens 34 Prozent zu reduzieren. Mit einem solchen minimalen Anteil von 34 Prozent behalte der Kanton einen erheblichen Einfluss auf die strategische Ausrichtung der Bank.

Die Vorlage enthält indes keinen Auftrag an die Regierung, die kantonale Beteiligung an der SGKB unmittelbar zu reduzieren. Die Regierung sei frei, wann und in welchem Umfang sie entsprechende Vorkehrungen treffen wolle, so die Mitteilung.

Gleichzeitig soll gemäss Entwurf die Staatsgarantie auf 250'000 Franken je Einleger beschränkt werden, wobei für die ersten 100'000 Franken nicht der Kanton, sondern die Einlagensicherung auf nationaler Ebene die Haftung übernehmen soll. Der Kanton werde aber nach wie vor ohne Einschränkungen für Einlagen auf Freizügigkeitskonten der beruflichen Vorsorge und für Konten der freiwilligen, gebundenen Vorsorge (Säule 3a) haften.

Im Zusammenhang mit der Einschränkung der Staatsgarantie soll zudem die Abgeltung der SGKB zuhanden des Kantons St. Gallen entsprechend reduziert und einer Rückstellung für Haftungsrisiken aus der Staatsgarantie zugeweisen werden.

Die Vernehmlassung dauert bis Ende Juni.

(tno/vst/awp)

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Die St. Galler Regierung will ihre Kantonalbank weiter privatisieren. Sie schlägt in einem heute in die Vernehmlassung gegebenen Nachtragsentwurf zum Kantonalbankgesetz eine Reduktion der gesetzlichen Mindestbeteiligung des Kantons von heute 51 Prozent auf neu mindestens 34 Prozent vor. Die Staatsgarantie soll auf Bankkunden mit besonderem Schutzbedürfnis eingeschränkt werden.

Aus Sicht der St. Galler Kantonalbank (SGKB) selbst enthält der Entwurf verschiedene positive Anpassungen, welche das Kantonsinstitut in seiner unternehmerischen Freiheit stärken würden. Weniger angetan zeigt sich die Bankführung indes von der vorgeschlagenen Einschränkung der Staatsgarantie. Wie die Bank in einer Stellungnahme schreibt, sähe sie die Beibehaltung der Staatsgarantie in ihrer heutigen Form als «sinnvoll» an.

Die Staatsgarantie stelle einen Vertrauensbeweis des Hauptaktionärs dar, welcher den Kunden Sicherheit und Verlässlichkeit biete. Der Wert dieses vertrauensbildenden Faktors zeige sich gerade in der jüngsten Finanzkrise, in welcher die Kantonalbanken einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Schweizer Finanzsystems leisteten, begründet die Bank ihre Haltung.

Insgesamt stehe die Bank weiteren Privatisierungsschritten aber offen und konstruktiv gegenüber. Allerdings besteht aus Sicht der SGKB weder auf Grund der aktuellen Situation noch der Risikobeurteilung ein Anlass, die Eigentumsverhältnisse am Institut zu ändern und die Staatsgarantie abzubauen.

Kanton soll mindestens 34 Prozent der Aktien halten

Im Detail schlägt die Regierung gemäss dem in die Vernehmlassung gegebenen Gesetzesentwurf vor, die im Kantonalbankgesetz verankerte Mindestbeteiligung des Kantons an der SGKB von heute 51 Prozent auf neu mindestens 34 Prozent zu reduzieren. Mit einem solchen minimalen Anteil von 34 Prozent behalte der Kanton einen erheblichen Einfluss auf die strategische Ausrichtung der Bank.

Die Vorlage enthält indes keinen Auftrag an die Regierung, die kantonale Beteiligung an der SGKB unmittelbar zu reduzieren. Die Regierung sei frei, wann und in welchem Umfang sie entsprechende Vorkehrungen treffen wolle, so die Mitteilung.

Gleichzeitig soll gemäss Entwurf die Staatsgarantie auf 250'000 Franken je Einleger beschränkt werden, wobei für die ersten 100'000 Franken nicht der Kanton, sondern die Einlagensicherung auf nationaler Ebene die Haftung übernehmen soll. Der Kanton werde aber nach wie vor ohne Einschränkungen für Einlagen auf Freizügigkeitskonten der beruflichen Vorsorge und für Konten der freiwilligen, gebundenen Vorsorge (Säule 3a) haften.

Im Zusammenhang mit der Einschränkung der Staatsgarantie soll zudem die Abgeltung der SGKB zuhanden des Kantons St. Gallen entsprechend reduziert und einer Rückstellung für Haftungsrisiken aus der Staatsgarantie zugeweisen werden.

Die Vernehmlassung dauert bis Ende Juni.

(tno/vst/awp)

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