UBS-Steueraffäre mit den USA nimmt weitere Hürde

Das Bundesverwaltungsgericht hat bis auf einen letzten Fall in der juristischen Auseinandersetzung um die Herausgabe von Kontendaten amerikanischer UBS-Kunden an die US-Steuerbehörden alle Verfahren e

31.10.2011

Die juristische Auseinandersetzung um die Herausgabe der Kontendaten amerikanischer UBS-Kunden an die US-Steuerbehörden ist so gut wie beendet. Das Bundesverwaltungsgericht hat bis auf einen letzten Fall alle Verfahren erledigt.

Wie das Bundesverwaltungsgericht mitteilte, hat es bis Ende Oktober 379 Verfahren im Zusammenhang mit der Amtshilfe an die USA erledigt. Es sei nur noch eine letzte Beschwerde hängig gegen die von der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) verfügte Datenherausgabe.

Sondereinsätze am Gericht

100 Beschwerden haben die Richter in Bern bisher ganz oder teilweise gutgeheissen. 94 Beschwerden endeten mit einer Abweisung. Die restlichen Verfahren konnten entweder abgeschrieben werden, weil die Beschwerdeführer ihre Eingaben von sich aus zurückzogen, oder sie wurden mit einem Nichteintretensentscheid erledigt.

Um der speziellen Belastung Herr zu werden, hatte das Gericht aufgrund eines Sonderkredits zusätzliche Richter, Gerichtsschreiber und Kanzleimitarbeiter eingestellt. Laut Gericht wurden die entsprechenden Arbeitsverhältnisse per 31. Oktober beendet.

Um die Erledigung der Beschwerden zu strukturieren, hatte das Gericht mit Pilot- und Unterpilotfällen gearbeitet. Im wichtigsten Leitentscheid kamen die Richter im Juli 2010 zum Schluss, dass die Datenlieferung auf Basis der parlamentarischen Genehmigung der Vereinbarung mit den USA zu vollziehen sei.

4450 Fälle von Amtshilfe

Die Schweiz hatte sich im August 2009 gegenüber den USA verpflichtet, in rund 4450 Fällen Amtshilfe zu leisten. Der Bundesrat hatte die Vereinbarung getroffen, um das monatelange Gezerre um die Auslieferung von Bankdaten zu beenden. Betroffen sind vor allem Millionäre und Offshore-Gesellschafter.

Das Bundesverwaltungsgericht kam allerdings im Januar 2010 zunächst zum Schluss, dass auf Basis des Vergleichs bei blosser Steuerhinterziehung keine Amtshilfe möglich sei. Der Bundesrat schloss deshalb ein ergänzendes Protokoll, das dann zusammen mit dem ursprünglichen Vergleich vom Parlament genehmigt wurde.

(vst/sda/awp)

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Die juristische Auseinandersetzung um die Herausgabe der Kontendaten amerikanischer UBS-Kunden an die US-Steuerbehörden ist so gut wie beendet. Das Bundesverwaltungsgericht hat bis auf einen letzten Fall alle Verfahren erledigt.

Wie das Bundesverwaltungsgericht mitteilte, hat es bis Ende Oktober 379 Verfahren im Zusammenhang mit der Amtshilfe an die USA erledigt. Es sei nur noch eine letzte Beschwerde hängig gegen die von der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) verfügte Datenherausgabe.

Sondereinsätze am Gericht

100 Beschwerden haben die Richter in Bern bisher ganz oder teilweise gutgeheissen. 94 Beschwerden endeten mit einer Abweisung. Die restlichen Verfahren konnten entweder abgeschrieben werden, weil die Beschwerdeführer ihre Eingaben von sich aus zurückzogen, oder sie wurden mit einem Nichteintretensentscheid erledigt.

Um der speziellen Belastung Herr zu werden, hatte das Gericht aufgrund eines Sonderkredits zusätzliche Richter, Gerichtsschreiber und Kanzleimitarbeiter eingestellt. Laut Gericht wurden die entsprechenden Arbeitsverhältnisse per 31. Oktober beendet.

Um die Erledigung der Beschwerden zu strukturieren, hatte das Gericht mit Pilot- und Unterpilotfällen gearbeitet. Im wichtigsten Leitentscheid kamen die Richter im Juli 2010 zum Schluss, dass die Datenlieferung auf Basis der parlamentarischen Genehmigung der Vereinbarung mit den USA zu vollziehen sei.

4450 Fälle von Amtshilfe

Die Schweiz hatte sich im August 2009 gegenüber den USA verpflichtet, in rund 4450 Fällen Amtshilfe zu leisten. Der Bundesrat hatte die Vereinbarung getroffen, um das monatelange Gezerre um die Auslieferung von Bankdaten zu beenden. Betroffen sind vor allem Millionäre und Offshore-Gesellschafter.

Das Bundesverwaltungsgericht kam allerdings im Januar 2010 zunächst zum Schluss, dass auf Basis des Vergleichs bei blosser Steuerhinterziehung keine Amtshilfe möglich sei. Der Bundesrat schloss deshalb ein ergänzendes Protokoll, das dann zusammen mit dem ursprünglichen Vergleich vom Parlament genehmigt wurde.

(vst/sda/awp)

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