28.06.2011 | 11:30
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Bank Wegelin Steuerhinterziehung Steuerstreit UBS
 

US-Steuersünder: Konten bei UBS und Wegelin

Der UBS-Steuerstreit hallt nach: In einem Steuerstrafverfahren ist nun auch der Name der Privatbank Wegelin aufgetaucht. Ein Amerikaner nutzte offenbar Konten bei UBS und Wegelin zur Steuerhinterziehung.

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Ein 81-Jähriger hat vor einem Gericht in New York zugegeben, mindestens 26,4 Millionen Dollar nicht in der Steuererklärung angegeben zu haben und wurde dafür zu einer Busse von 9,8 Millionen Dollar verurteilt. Ob er noch ins Gefängnis muss, will das Gericht am 27. September entscheiden.

Laut der Anklageschrift hatte der Mann im Dezember 2005 bei der UBS ein Konto auf den Namen einer Offshore-Firma eröffnet und dann im Monat darauf aus den USA den fraglichen Betrag überwiesen.

Im Juni 2008 habe er das Geld dann zur traditionsreichen St. Galler Privatbank Wegelin transferiert, nachdem er gelesen hatte, dass die UBS ins Visier der Behörden geraten war und möglicherweise die Namen von US-Kunden herausgeben müsse.

Kein Kommentar von Banken

Die Bank Wegelin gab heute zunächst keinen Kommentar zum Fall ab. Auch die UBS kommentierte die Aussagen des Steuersünders nicht. «Für uns ist der Fall erledigt», sagte Sprecher Serge Steiner.

Es werde nun immer wieder Personen geben, die vor Gericht Details über ihre Bankverhältnisse berichteten. «Uns geht das aber nichts mehr an», sagte Steiner. Im Februar 2009 musste die UBS zugeben, amerikanischen Bürgern bei der Hinterziehung von Steuern geholfen zu haben.

In Folge zahlte die Grossbank 780 Millionen Dollar Busse und übergab den Behörden die Namen von rund 4500 mutmasslichen US-Steuersündern. Die Schweiz half der UBS auf diplomatischem Wege bei der Lösung des Konflikts, musste damit aber Teile des Schweizer Bankgeheimnisses ausser Kraft setzen.

UBS nicht allein

Nach dem Ende des UBS-Steuerstreits erklärte die amerikanische Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) mehrfach, sie wolle gegen weitere Banken in der Schweiz und anderswo wegen des Verdachts auf Beihilfe zu Steuerhinterziehung ermitteln. Der IRS kann sich dabei auch auf Informationen stützen, die er im Zuge einer Amnestie von reuigen Steuersündern erhalten haben dürfte.

Anfang Juni hiess es in amerikanischen Regierungskreisen, die Schweiz und die USA würden über ein Rahmenabkommen zur Regelung der Vorwürfe sprechen. Nach amerikanischen Vorstellungen sollen Schweizer Banken pauschal einen Milliarden-Betrag zahlen und sich bereiterklären, den Steuer- und Justizbehörden der USA die Namen von mutmasslichen amerikanischen Steuersündern zu übergeben.

(tno/cms/sda)

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MAN
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