Versicherer warnen vor den Folgen

Der PK-Umwandlungssatz soll gesenkt werden. Die grossen Versicherer werben für ein Volks-Ja: Wir würden mehr aus- als einzahlen, mahnen sie.

VonMartina Wacker und Alice Chalupny
27.01.2010

Wir leben in der 2. Säule über unsere Verhältnisse», sagt Philipp Gmür, CEO des Versicherers Helvetia Schweiz. Es werde mehr Geld ausgegeben, als für die Leistungen zur Verfügung stehe. Rund 600 Mio Fr. Rentenbezüge sind heute in der 2. Säule nicht gedeckt. Der Grund ist unter anderem die gestiegene Lebenserwartung sowie tiefere Renditen bei risikoarmen Anlagen.

Um die Löcher in der beruflichen Vorsorge zu stopfen und damit die Renten längerfristig zu sichern, soll der Umwandlungssatz auf 6,4% gesenkt werden. Die Abstimmung erfolgt am 7. März.

Jährlich gehen 30000 Personen in Rente. Pro Rentner fehlen bereits heute 20000 Fr., wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) berechnet hat. Damit entsteht ein Umlageeffekt von über einer halben Milliarde Fr. Um die Renten sicherzustellen, müssen die Erwerbstätigen auf einen Teil ihrer Kapitalerträge verzichten. Denn diese Erträge werden dazu verwendet, laufende, garantierte Renten zu finanzieren. «Dieser Umlageeffekt dürfte in Zukunft immer grösser werden», sagt Olav Noack, CEO der Bâloise Schweiz. Entsprechend mutiert das Kapitaldeckungsverfahren in der beruflichen Vorsorge immer mehr zu einem Umlageverfahren analog zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) in der 1. Säule. Aber nicht nur das: Wie in der 1. Säule müssen immer weniger Erwerbstätige mehr Rentner finanzieren.

Grund für die Löcher in der 2. Säule ist unter anderem die gestiegene Lebenserwartung. Seit der Einführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge 1985 ist die Lebenserwartung um mehr als drei Jahre gestiegen. Entsprechend muss auch das angesparte Kapital länger herhalten. Ein weiterer Grund sind die geschrumpften Renditen bei den risikolosen Anlagen. «Ein hoher Umwandlungssatz zwingt die Vorsorgeeinrichtungen zu riskanten Anlagen, weil die Renditevorgaben zu hoch sind», warnt Ivo Furrer, CEO der Swiss Life Schweiz. Die Rendite beispielsweise einer vergleichsweise sicheren 10-jährigen Bundesobligation liegt derzeit bei rund 2%.

Mit der Senkung des Umwandlungssatzes sollen nun die Rentenbezüge in kleinere Tranchen aufgeteilt werden. Bereits heute wird der Umwandlungssatz in der überobligatorischen beruflichen Vorsorge bewusst tief gehalten. Damit versuchen die Versicherer, die entstehenden Löcher im Obligatorium teilweise zu glätten und sich auf einen Durchschnittsatz festzulegen, von dem sie glauben, diesen auch längerfristig einhalten zu können. Das Obligatorium betrifft Lohnbestandteile zwischen 23940 und 82080 Fr. Das Überobligatorium hingegen beinhaltete diejenigen Lohnbestandteile, welche über der Lohnobergrenze von 82080 Fr. liegen. Im Gegensatz zum Obligatorium ist das Überobligatorium kaum reguliert.

Umwandlungssatz von 5 Prozent?

«Falls wir nichts unternehmen, wird der zu hohe Umwandlungssatz die Ziele des Schweizer Vorsorgesystems gefährden», sagt Anders Malmström, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Kollektivleben der Axa Winterthur.

Das sieht auch Wirtschaftsprofessor und Vorsorgeexperte Martin Janssen so. Gemäss seinen Berechnungen müsste der Umwandlungssatz auf rund 5% gesenkt werden, um die ungerechte Umlagerung zwischen Jung und Alt zu stoppen.

Für Yves Rossier, Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), ist die Senkung des Umwandlungssatzes nicht die definitive Lösung. «Aber das hat auch niemand behauptet», sagt er. «Die Entwicklung der Zukunft wird massgebend sein, aber darüber weiss heute niemand Bescheid. Was heute richtig erscheint, kann sich in 20 Jahren als falsch herausstellen.»

Wo der richtige Umwandlungssatz liegt, darauf will sich Rossier nicht festlegen. «Entscheidend ist die Rentabilität, und daran sind die Inflationserwartungen geknüpft. Nehmen Sie die 90er-Jahre: 1991 hatten wir eine Inflation von fast 6% - da war ein Bruttoertrag von 5% problemlos machbar.» Die Leute hätten zwar 1% verloren, es aber nicht gespürt. «2009 hatten wir erstmals seit Langem keine Inflation mehr - da ist die gleiche Rendite nur noch sehr schwierig zu erreichen.» Deshalb sei das Argument falsch, es gehe bei der Senkung des Umwandlungssatzes um eine Reduktion der Renten. «Der Hauptgrund für die Senkung heute ist die anhaltend tiefe Inflation.» Mit dem Umwandlungssatz von 6,4% hätten die Versicherten real gar etwas mehr Geld in der Tasche als in den 90er-Jahren, als der Umwandlungssatz noch bei 7,2% lag.



Helvetia & Co. weisen Kritik von Ex-Preisüberwacher Strahm zurück: «Wir senken Kosten laufend»

Während sich die Versicherer für die Senkungen des Umwandlungssatzes auf 6,4% aussprechen, kritisieren die Gegner die zu hohen Verwaltungskosten der Vorsorgeeinrichtungen. Prominentester Vertreter ist der ehemalige Preisüberwacher Rudolf Strahm. Er klagt, dass die Pensionskassen ihren Versicherten Jahr für Jahr durchschnittlich 770 Fr. Verwal-tungskosten verrechnen. Bei Sammelstiftungen und den Privatassekuranzen seien es jährlich gar über 800 Fr. Gemäss Strahm würde die Vorsorgeeinrichtung eine Senkung des Umwandlungssatzes gar umgehen können, würden sie den Hebel bei den Kosten ansetzen.

«Diese Aussagen sind reine Polemik und entbehren jeglicher tatsächlicher Grundlage», sagt Philipp Gmür, CEO Helvetia Schweiz. So sei man laufend darin bestrebt, die Kosten zu senken, um die Wettbewerbsfähigkeit erhalten zu können. Dies belegt auch die jährliche Offenlegung der Betriebsrechnung der Lebensversicherer durch die Finanzmarktaufsicht (Finma). Darin ist ersichtlich, dass 2008 der durchschnittliche Kostenaufwand pro Kopf gegenüber 2007 von 462 Fr. auf 424 Fr. gesenkt werden konnte. «Wir erwarten, dass sich dieser Trend 2009 fortgesetzt hat», so Gmür.

Auch die Vermögensverwaltungskosten konnten die Versicherer entgegen Strahms Äusserung im letzten Jahr senken. Und das, obwohl die Verwaltung der einzelnen Spareinlagen immer anspruchsvoller wird. Gemäss der genannten Betriebsrechnung haben die Versicherer die Kosten für die Vermögensverwaltung in Prozent der Kapitalanlagen zu Marktwerten von 2007 auf 2008 von 0,24% auf 0,22% reduziert.

Neben den zu hohen Kosten werden die Vorsorgeeinrichtungen auch kritisiert, durch riskante Anlagestrategien strukturell Vermögen vernichtet und damit die Löcher in der 2. Säule vergrössert zu haben. «Die Gegner verkennen klar die Fakten», sagt Olav Noack, CEO Bâloise Schweiz. Es sei genau das Gegenteil der Fall. «Wird der Umwandlungssatz nicht gesenkt, sind die Pensionskassen gezwungen, immer risikoreicher anzulegen», sagt Noack. Dadurch würden wiederum vermehrt Unterdeckugen auftreten. Letztlich werde die Sicherheit des gesamten Systems leiden und der Druck auf die «Notfallsanierungen» steigen. (mw)

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Wir leben in der 2. Säule über unsere Verhältnisse», sagt Philipp Gmür, CEO des Versicherers Helvetia Schweiz. Es werde mehr Geld ausgegeben, als für die Leistungen zur Verfügung stehe. Rund 600 Mio Fr. Rentenbezüge sind heute in der 2. Säule nicht gedeckt. Der Grund ist unter anderem die gestiegene Lebenserwartung sowie tiefere Renditen bei risikoarmen Anlagen.

Um die Löcher in der beruflichen Vorsorge zu stopfen und damit die Renten längerfristig zu sichern, soll der Umwandlungssatz auf 6,4% gesenkt werden. Die Abstimmung erfolgt am 7. März.

Jährlich gehen 30000 Personen in Rente. Pro Rentner fehlen bereits heute 20000 Fr., wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) berechnet hat. Damit entsteht ein Umlageeffekt von über einer halben Milliarde Fr. Um die Renten sicherzustellen, müssen die Erwerbstätigen auf einen Teil ihrer Kapitalerträge verzichten. Denn diese Erträge werden dazu verwendet, laufende, garantierte Renten zu finanzieren. «Dieser Umlageeffekt dürfte in Zukunft immer grösser werden», sagt Olav Noack, CEO der Bâloise Schweiz. Entsprechend mutiert das Kapitaldeckungsverfahren in der beruflichen Vorsorge immer mehr zu einem Umlageverfahren analog zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) in der 1. Säule. Aber nicht nur das: Wie in der 1. Säule müssen immer weniger Erwerbstätige mehr Rentner finanzieren.

Grund für die Löcher in der 2. Säule ist unter anderem die gestiegene Lebenserwartung. Seit der Einführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge 1985 ist die Lebenserwartung um mehr als drei Jahre gestiegen. Entsprechend muss auch das angesparte Kapital länger herhalten. Ein weiterer Grund sind die geschrumpften Renditen bei den risikolosen Anlagen. «Ein hoher Umwandlungssatz zwingt die Vorsorgeeinrichtungen zu riskanten Anlagen, weil die Renditevorgaben zu hoch sind», warnt Ivo Furrer, CEO der Swiss Life Schweiz. Die Rendite beispielsweise einer vergleichsweise sicheren 10-jährigen Bundesobligation liegt derzeit bei rund 2%.

Mit der Senkung des Umwandlungssatzes sollen nun die Rentenbezüge in kleinere Tranchen aufgeteilt werden. Bereits heute wird der Umwandlungssatz in der überobligatorischen beruflichen Vorsorge bewusst tief gehalten. Damit versuchen die Versicherer, die entstehenden Löcher im Obligatorium teilweise zu glätten und sich auf einen Durchschnittsatz festzulegen, von dem sie glauben, diesen auch längerfristig einhalten zu können. Das Obligatorium betrifft Lohnbestandteile zwischen 23940 und 82080 Fr. Das Überobligatorium hingegen beinhaltete diejenigen Lohnbestandteile, welche über der Lohnobergrenze von 82080 Fr. liegen. Im Gegensatz zum Obligatorium ist das Überobligatorium kaum reguliert.

Umwandlungssatz von 5 Prozent?

«Falls wir nichts unternehmen, wird der zu hohe Umwandlungssatz die Ziele des Schweizer Vorsorgesystems gefährden», sagt Anders Malmström, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Kollektivleben der Axa Winterthur.

Das sieht auch Wirtschaftsprofessor und Vorsorgeexperte Martin Janssen so. Gemäss seinen Berechnungen müsste der Umwandlungssatz auf rund 5% gesenkt werden, um die ungerechte Umlagerung zwischen Jung und Alt zu stoppen.

Für Yves Rossier, Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), ist die Senkung des Umwandlungssatzes nicht die definitive Lösung. «Aber das hat auch niemand behauptet», sagt er. «Die Entwicklung der Zukunft wird massgebend sein, aber darüber weiss heute niemand Bescheid. Was heute richtig erscheint, kann sich in 20 Jahren als falsch herausstellen.»

Wo der richtige Umwandlungssatz liegt, darauf will sich Rossier nicht festlegen. «Entscheidend ist die Rentabilität, und daran sind die Inflationserwartungen geknüpft. Nehmen Sie die 90er-Jahre: 1991 hatten wir eine Inflation von fast 6% - da war ein Bruttoertrag von 5% problemlos machbar.» Die Leute hätten zwar 1% verloren, es aber nicht gespürt. «2009 hatten wir erstmals seit Langem keine Inflation mehr - da ist die gleiche Rendite nur noch sehr schwierig zu erreichen.» Deshalb sei das Argument falsch, es gehe bei der Senkung des Umwandlungssatzes um eine Reduktion der Renten. «Der Hauptgrund für die Senkung heute ist die anhaltend tiefe Inflation.» Mit dem Umwandlungssatz von 6,4% hätten die Versicherten real gar etwas mehr Geld in der Tasche als in den 90er-Jahren, als der Umwandlungssatz noch bei 7,2% lag.


Helvetia & Co. weisen Kritik von Ex-Preisüberwacher Strahm zurück: «Wir senken Kosten laufend»

Während sich die Versicherer für die Senkungen des Umwandlungssatzes auf 6,4% aussprechen, kritisieren die Gegner die zu hohen Verwaltungskosten der Vorsorgeeinrichtungen. Prominentester Vertreter ist der ehemalige Preisüberwacher Rudolf Strahm. Er klagt, dass die Pensionskassen ihren Versicherten Jahr für Jahr durchschnittlich 770 Fr. Verwal-tungskosten verrechnen. Bei Sammelstiftungen und den Privatassekuranzen seien es jährlich gar über 800 Fr. Gemäss Strahm würde die Vorsorgeeinrichtung eine Senkung des Umwandlungssatzes gar umgehen können, würden sie den Hebel bei den Kosten ansetzen.

«Diese Aussagen sind reine Polemik und entbehren jeglicher tatsächlicher Grundlage», sagt Philipp Gmür, CEO Helvetia Schweiz. So sei man laufend darin bestrebt, die Kosten zu senken, um die Wettbewerbsfähigkeit erhalten zu können. Dies belegt auch die jährliche Offenlegung der Betriebsrechnung der Lebensversicherer durch die Finanzmarktaufsicht (Finma). Darin ist ersichtlich, dass 2008 der durchschnittliche Kostenaufwand pro Kopf gegenüber 2007 von 462 Fr. auf 424 Fr. gesenkt werden konnte. «Wir erwarten, dass sich dieser Trend 2009 fortgesetzt hat», so Gmür.

Auch die Vermögensverwaltungskosten konnten die Versicherer entgegen Strahms Äusserung im letzten Jahr senken. Und das, obwohl die Verwaltung der einzelnen Spareinlagen immer anspruchsvoller wird. Gemäss der genannten Betriebsrechnung haben die Versicherer die Kosten für die Vermögensverwaltung in Prozent der Kapitalanlagen zu Marktwerten von 2007 auf 2008 von 0,24% auf 0,22% reduziert.

Neben den zu hohen Kosten werden die Vorsorgeeinrichtungen auch kritisiert, durch riskante Anlagestrategien strukturell Vermögen vernichtet und damit die Löcher in der 2. Säule vergrössert zu haben. «Die Gegner verkennen klar die Fakten», sagt Olav Noack, CEO Bâloise Schweiz. Es sei genau das Gegenteil der Fall. «Wird der Umwandlungssatz nicht gesenkt, sind die Pensionskassen gezwungen, immer risikoreicher anzulegen», sagt Noack. Dadurch würden wiederum vermehrt Unterdeckugen auftreten. Letztlich werde die Sicherheit des gesamten Systems leiden und der Druck auf die «Notfallsanierungen» steigen. (mw)

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