Werbung: Telefonterror geht trotz Gesetz munter weiter

Beim Abendessen, am frühen Morgen oder während des Mittagsschlafs: Werbeanrufe machen den Schweizern das Leben schwer. Das haben auch die Behörden erkannt und verschärften die geltenden Gesetze. Doch

12.04.2012

Die Behörden schauen den Krankenkassen genauer auf die Finger - und das zeigt Wirkung: Seitdem das revidierte Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft ist, sind bei den Konsumentenschützern bereits 200 Beschwerden eingegangen. Die meisten Reklamationen gingen ein, weil die Betroffenen trotz Sternchens im Telefonbuch Werbeanrufe erhalten haben. Das Gesetz gilt seit Anfang Monat.

Mit dem Sternchen macht jemand klar, dass er oder sie zu Hause von Werbeanrufen verschont bleiben möchte. Bei der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) trafen bereits rund 100 Beschwerden ein - drei Viertel davon wegen unerwünschter Werbeanrufe, wie die SKS gegenüber der Nachrichtenagentur sda erklärte.

Das Westschweizer Pendant, die Fédération romande des consommateurs (FRC) hat nach eigenen Angaben bis Mittwoch 108 Beschwerden erhalten - auch hier zu 75 Prozent wegen Werbeanrufen. Das sei «nicht überraschend», kommentierte Valérie Muster vom FRC. Aus dem Tessin lagen bislang noch keine konkreten Zahlen vor.

Formulare im Internet

Hintergrund der Beschwerden: Seit dem 1. April haben die Konsumentenschutzorganisationen im Internet Formulare aufgeschaltet, mit deren Hilfe sich Betroffene beschweren können. Ziel des Gesetzes ist, die Bevölkerung auch gegen Lockvogelangebote, Adressbuchschwindel, Betrüger im Internet oder falsche Gewinnversprechen zu schützen.

Gemäss dem FRC bezieht sich das letzte Viertel der Beschwerden fast ausschliesslich auf falsche Gewinnversprechen und Adressbuchschwindel. Um gegen Letzteren vorzugehen, schreibt das Gesetz vor, dass in Offerten für den Eintrag in einem Adressbuch oder in einem Firmenregister in Grossschrift klar gemacht werden muss, dass dies etwas kostet.

Schneeballsystem verschwunden

Verschwunden scheinen dagegen die «Kaffeefahrten» - angebliche Gratis-Car-Reisen, bei denen den Reisenden zu überhöhten Preisen allerlei Plunder angedreht wurde. Stattdessen werden die Opfer unter anderem mit Gratis-Einladungen in Restaurants geködert. Diese laufen dann nach dem Muster der «Kaffeefahrten» ab.

Ruhig geworden scheint es gemäss dem FRC bei sogenannten Schneeballsystemen und beim Internetbetrug. In diesen beiden Kategorien seien nur wenige Beschwerden eingegangen, sagte Valérie Muster. Seit dem 1. April seien die Betrüger praktisch aus dem Internet verschwunden.

Entwarnung wollen die Konsumentenschützer deswegen nicht geben. Die «Verkäufer» suchten derzeit Wege, wie sie das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb umgehen könnten. In etwa einem Monat wisse man mehr, sagte Muster.

(muv/chb/sda)

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Die Behörden schauen den Krankenkassen genauer auf die Finger - und das zeigt Wirkung: Seitdem das revidierte Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft ist, sind bei den Konsumentenschützern bereits 200 Beschwerden eingegangen. Die meisten Reklamationen gingen ein, weil die Betroffenen trotz Sternchens im Telefonbuch Werbeanrufe erhalten haben. Das Gesetz gilt seit Anfang Monat.

Mit dem Sternchen macht jemand klar, dass er oder sie zu Hause von Werbeanrufen verschont bleiben möchte. Bei der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) trafen bereits rund 100 Beschwerden ein - drei Viertel davon wegen unerwünschter Werbeanrufe, wie die SKS gegenüber der Nachrichtenagentur sda erklärte.

Das Westschweizer Pendant, die Fédération romande des consommateurs (FRC) hat nach eigenen Angaben bis Mittwoch 108 Beschwerden erhalten - auch hier zu 75 Prozent wegen Werbeanrufen. Das sei «nicht überraschend», kommentierte Valérie Muster vom FRC. Aus dem Tessin lagen bislang noch keine konkreten Zahlen vor.

Formulare im Internet

Hintergrund der Beschwerden: Seit dem 1. April haben die Konsumentenschutzorganisationen im Internet Formulare aufgeschaltet, mit deren Hilfe sich Betroffene beschweren können. Ziel des Gesetzes ist, die Bevölkerung auch gegen Lockvogelangebote, Adressbuchschwindel, Betrüger im Internet oder falsche Gewinnversprechen zu schützen.

Gemäss dem FRC bezieht sich das letzte Viertel der Beschwerden fast ausschliesslich auf falsche Gewinnversprechen und Adressbuchschwindel. Um gegen Letzteren vorzugehen, schreibt das Gesetz vor, dass in Offerten für den Eintrag in einem Adressbuch oder in einem Firmenregister in Grossschrift klar gemacht werden muss, dass dies etwas kostet.

Schneeballsystem verschwunden

Verschwunden scheinen dagegen die «Kaffeefahrten» - angebliche Gratis-Car-Reisen, bei denen den Reisenden zu überhöhten Preisen allerlei Plunder angedreht wurde. Stattdessen werden die Opfer unter anderem mit Gratis-Einladungen in Restaurants geködert. Diese laufen dann nach dem Muster der «Kaffeefahrten» ab.

Ruhig geworden scheint es gemäss dem FRC bei sogenannten Schneeballsystemen und beim Internetbetrug. In diesen beiden Kategorien seien nur wenige Beschwerden eingegangen, sagte Valérie Muster. Seit dem 1. April seien die Betrüger praktisch aus dem Internet verschwunden.

Entwarnung wollen die Konsumentenschützer deswegen nicht geben. Die «Verkäufer» suchten derzeit Wege, wie sie das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb umgehen könnten. In etwa einem Monat wisse man mehr, sagte Muster.

(muv/chb/sda)

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