26.05.2010 | 05:30
«TOO BIG TO FAIL»
Von:
Natalie Gratwohl
 

Wie das Problem entschärft wird

Die Schweizer Volkswirtschaft hängt wie kaum eine andere an den beiden Grossbanken. Lösungsansätze, die greifen, sind in ihrem Interesse. Diese Vorschläge liegen auf dem Tisch.

Die Rede ist von Sollbruchstellen, Testamenten zu Lebzeiten, Sanierungsverfahren, Abspaltung oder Grössenbeschränkungen: Es geht um das Problem des «too big to fail» - was wörtlich «zu gross, um es fallen zu lassen», heisst.

Wie die Finanzkrise eindrücklich gezeigt hat, sind gewisse Finanzinstitute zu wichtig für das Finanzsystem und die Volkswirtschaft, als dass sich ein Land einen Konkurs leisten könnte. Da im Extremfall der Staat für die Verluste dieser sogenannten systemrelevanten Institute aufkommen muss, haben die Bankmanager zudem einen Anreiz, mehr Risiken einzugehen. Dies soll sich jetzt ändern. Dass eine Bank scheitern können muss, ohne das ganze System existenziell zu gefährden, wird auch vonseiten der Banken nicht bestritten. «Die Grossbanken müssen sich auf ein regulatorisches Umfeld einstellen, das die ‹Too big to fail›-Problematik deutlich entschärft», sagte Philipp Hildebrand, Präsident der Schweizerischen Nationalbank (SNB), kürzlich in einer Rede.

Doch wie das komplexe Problem angegangen werden sollte, darüber gehen die Meinungen weit auseinander. Viele einschneidende Lösungsvorschläge, die Grössenbeschränkungen oder Abspaltungen beinhalten, wurden bisher wenig konkretisiert. Kaum umstritten und schon am weitesten in der Um setzung sind dagegen bereits bekannte regulatorische Vorschriften, mit denen im Vorfeld ein Konkurs verhindert werden soll.

In der Schweiz, wo die Bilanzsummen der beiden Grossbanken noch immer ein Mehrfaches des Bruttoinlandprodukts (BIP) ausmachen, wurden für UBS und Credit Suisse grössere Sicherheitspuffer in Form von strengeren Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften sowie eine maximale Verschuldungsgrenze (Leverage-Ratio) eingeführt.

Auch auf internationaler Ebene werden präventive Massnahmen ausgearbeitet. Es geht dabei ebenfalls in erster Linie um eine generelle Verschärfung der Kapitalerfordernisse, die Einführung einer Leverage-Ratio sowie strengere Liquiditätsvorschriften für systemrelevante Banken.

Sanierung im Krisenfall

Komplizierter wird es bei den Sanierungsmassnahmen, die erst im Krisenfall zur Anwendung kommen. Hier steht die Frage im Zentrum, wie eine Bank beziehungsweise die wichtigsten Teile davon gerettet werden. So könnten die Bankinstitute gezwungen werden, im Notfall Fremdkapital in Eigenkapital zu wandeln. Dies schlägt zum Beispiel die vom Bundesrat einberufene Expertenkommission «too big to fail» vor. Oder die Banken müssen organisatorische Massnahmen treffen, damit die wichtigsten Teile wie etwa das Schweizer Kreditgeschäft im Konkursfall herausgelöst und gerettet werden können.

Die meisten diskutierten Lösungsvorschläge konzentrieren sich darauf, den Konkurs eines systemrelevanten Instituts zu verhindern. Es gibt jedoch derzeit noch wenige Ansätze, die das Problem der Abwicklung angehen (siehe Essay Peter V. Kunz, Seite 12).

Der Idealfall wäre ein international koordiniertes Konkursrecht für international tätige Grossbanken. Dazu müssten die einzelnen Staaten allerdings ihre Rechtsordnungen gegenseitig anerkennen, was politisch ausserordentlich schwierig zu realisieren ist.

Experten drängen auf Lösungen

In der Schweiz will der Bundesrat voraussichtlich noch vor der Sommerpause eine Botschaft zur Verbesserung des Banksanierungsverfahrens und der Abwicklung von Konkursen vorlegen.

Die Expertenkommission des Bundesrats hat ursprünglich bis Herbst 2010 einen definitiven Bericht zu «too big to fail» in Aussicht gestellt. Der Bundesrat will die Arbeiten nun beschleunigen, sodass der Schlussbericht bereits im August 2010 veröffentlicht werden sollte.

Die SP hat parallel dazu eine eigene Studie in Auftrag gegeben. Daneben gibt es verschiedene andere Vorschläge, etwa von Avenir Suisse oder das Holding-Struktur-Konzept von Christoph Blocher.

International haben die G-20-Staaten das Financial Stability Board (FSB) beauftragt, bis zum Gipfeltreffen Ende Juni in Toronto einen Zwischenbericht vorzulegen. Im Oktober 2010 soll der Schlussbericht mit Empfehlungen an die G-20-Staaten folgen. Derzeit arbeiten das FSB und der Basler Ausschuss unter anderem an den Grundsätzen zur geordneten Liquidation von Banken. Da die Interessen der einzelnen Länder weit auseinandergehen, ist aber nicht mit schnellen, tragfähigen Lösungen zu rechnen.

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75.63 0.04 0.05
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MAN
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Name Kurs +/- +/- %
14.35 0.53 3.84
14.40 0.48 3.41
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