Der indische Fluss Ganges gilt nun doch nicht gesetzlich als Lebewesen. Der Oberste Gerichtshof des Landes hob ein Urteil des höchsten Gerichts des Bundesstaates Uttarakhand vom März auf.

Dieses hatte entschieden, Vergehen an der von vielen Indern verehrten Lebensader und ihres Nebenflusses Yamuna seien ebenso zu ahnden wie solche gegen Menschen. Das Gericht hatte Ganges und Yamuna zu juristischen Personen erklärt und öffentliche Vormunde ernannt.

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Gesetzlich unhaltbar

Die Regierungen des nordindischen Bundesstaates sowie des Landes hatten mit dem Argument Berufung eingelegt, das Urteil sei gesetzlich unhaltbar.

Das Oberste Gericht in der Hauptstadt Neu Delhi hob das Urteil nun auf und beschloss, den Fall zur Verhandlung anzunehmen. Klägeranwalt Manoj Chandra Pant bestätigte einen entsprechenden Medienbericht.

Neuseeland weist den Weg

Pants Mandant, ein Anwohner der Yamuna, hatte wegen unerlaubter Eingriffe von Privatunternehmen am Ufer des Flusses geklagt. Im März hatte Neuseeland als erstes Land der Welt einen Fluss zur juristischen Person erklärt - den Whanganui River.

Für Hunderte Millionen Menschen ist das Wasser des Ganges von grosser Bedeutung, etwa für religiöse Zeremonien und die Landwirtschaft. Allerdings werden ein Grossteil der Abwässer entlang des Flusses sowie belastete Industrieabwässer ungefiltert in den Ganges und seine Nebenflüsse geleitet.

(sda/gku/chb)