Wer jemandem absichtlich Zigarettenrauch ins Gesicht bläst und sich aggressiv verhält, begeht in Deutschland damit Körperverletzung. So urteilte zumindest das Amtsgericht im thüringischen Erfurt, das eine 25-Jährige freisprach.

Sie hatte einem Raucher ein Glas an den Kopf geworfen. Zuvor hatte die Studentin den 30 Jahre alten Mann mehrfach auf das Rauchverbot in einer Erfurter Diskothek hingewiesen.

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Als sie auf die Tanzfläche ging, habe sich der Mann erneut eine Zigarette angesteckt, sei aggressiv auf sie zugekommen, habe ihr den Rauch direkt ins Gesicht geblasen und provozierend gefragt, was sie denn nun machen wolle. Ihren anschliessenden Glaswurf wertete das Gericht als gerechtfertigte Notwehr gegen eine Körperverletzung.

(sda/muv/vst)